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   OLG Karlsruhe, 29.12.2014 - 2 Ws 427 - 430/14, 2 Ws 427/14, 2 Ws 428/14, 2 Ws 429/14, 2 Ws 430/14   

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https://dejure.org/2014,41634
OLG Karlsruhe, 29.12.2014 - 2 Ws 427 - 430/14, 2 Ws 427/14, 2 Ws 428/14, 2 Ws 429/14, 2 Ws 430/14 (https://dejure.org/2014,41634)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.12.2014 - 2 Ws 427 - 430/14, 2 Ws 427/14, 2 Ws 428/14, 2 Ws 429/14, 2 Ws 430/14 (https://dejure.org/2014,41634)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Dezember 2014 - 2 Ws 427 - 430/14, 2 Ws 427/14, 2 Ws 428/14, 2 Ws 429/14, 2 Ws 430/14 (https://dejure.org/2014,41634)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 264/62

    Versäumnis einer rechtzeitigen Einlegung der Revision durch einen Angeklagten und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.2014 - 2 Ws 427/14
    Die bereits erfolgte Verbüßung einer Strafe kann nicht mehr rückgängig gemacht werden (BGHSt 18, 34; OLG Hamm NJW 1956, 274).
  • OLG Hamm, 23.05.1972 - 5 Ss OWi 363/72
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.2014 - 2 Ws 427/14
    Bei einem erfolgreichen Wiedereinsetzungsantrag wird das Verfahren jedenfalls im Ergebnis nicht in den vorigen Stand (vor Fristversäumung) versetzt, sondern in denjenigen Zustand, der bei rechtzeitig vorgenommener Prozesshandlung bestanden hätte (MK-StPO-Valerius § 44 Rn. 78); es wird bei Gewährung der Wiedereinsetzung mit anderen Worten die Rechtslage hergestellt, die vor der Versäumung bestanden hätte, wenn die Handlung rechtzeitig vorgenommen worden wäre (OLG Köln NJW 1987, 80; OLG Hamm NJW 1972, 2097, 2098; Löwe-Rosenberg-Graalmann-Scheerer a. a. O. § 46 Rn. 11).
  • OLG Hamm, 14.12.1982 - 5 Ss 1714/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.2014 - 2 Ws 427/14
    Auch für einen Widerrufsbeschluss gilt indes, dass die Vollstreckung erst mit seiner Rechtskraft beginnen darf (OLG Hamm NStZ 1983, 459; OLG Karlsruhe NJW 1964, 1085, 1086; KK-StPO-Appl a. a. O. § 453 Rn. 16; Löwe/Rosenberg-Graalmann-Scheerer a. a. O. § 453 Rn. 41; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 453 Rn. 16 m. w. N.; Katzenstein StV 2003, 359, 362).
  • OLG Köln, 25.02.1986 - Ss 2/86

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.2014 - 2 Ws 427/14
    Bei einem erfolgreichen Wiedereinsetzungsantrag wird das Verfahren jedenfalls im Ergebnis nicht in den vorigen Stand (vor Fristversäumung) versetzt, sondern in denjenigen Zustand, der bei rechtzeitig vorgenommener Prozesshandlung bestanden hätte (MK-StPO-Valerius § 44 Rn. 78); es wird bei Gewährung der Wiedereinsetzung mit anderen Worten die Rechtslage hergestellt, die vor der Versäumung bestanden hätte, wenn die Handlung rechtzeitig vorgenommen worden wäre (OLG Köln NJW 1987, 80; OLG Hamm NJW 1972, 2097, 2098; Löwe-Rosenberg-Graalmann-Scheerer a. a. O. § 46 Rn. 11).
  • OLG Stuttgart, 22.10.2008 - 4 Ws 202/08

    Strafvollstreckung: Anspruch auf vollständige Verbüßung einer Strafe zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.2014 - 2 Ws 427/14
    Die Einwendung des Verurteilten richtet sich somit gegen die von der Strafvollstreckungsbehörde aufgrund des § 454b Abs. 2 StPO getroffene Anordnung und unterlag daher gemäß § 458 Abs. 2 StPO der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer (OLG Stuttgart NStZ-RR 2009, 28).
  • KG, 22.07.2019 - 3 Ws (B) 178/19

    Vertretungsvollmacht im Sinne des § 73 Abs. 3 OWiG

    d) Durch die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird das Verfahren in den Zustand versetzt, der bestanden hätte, wenn die Frist nicht versäumt worden wäre (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Dezember 2014 - 2 Ws 427-430/14 -, juris).
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