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   OLG Hamburg, 14.02.1979 - 2 Ws 431/78   

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https://dejure.org/1979,3628
OLG Hamburg, 14.02.1979 - 2 Ws 431/78 (https://dejure.org/1979,3628)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.02.1979 - 2 Ws 431/78 (https://dejure.org/1979,3628)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. Februar 1979 - 2 Ws 431/78 (https://dejure.org/1979,3628)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2623
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Frankfurt/Main, 27.09.2018 - 3 O 320/17

    Zur Reichweite der Selbstöffnung im Presserecht

    Daher soll für die Zeugenvernehmung des Kunden einer Prostituierten kein Verwertungsverbot wegen eines Eingriffs in die Intimsphäre bestehen (BayOLGSt NJW 1979, 2624, 2625 [OLG Hamburg 14.02.1979 - 2 Ws 431/78] ).
  • OLG Saarbrücken, 17.01.2023 - 4 Ws 387/22

    Bewährungshilfe: Kompetenz für Bestimmung der Einbestellungsfrequenz

    Dies lässt indes unberührt, dass diese Besorgnis allein den Widerruf einer Strafaussetzung von Rechts wegen nicht gestattet, sondern es eines der in § 56f Abs. 1 Satz 1 StGB abschließend festgeschriebenen Widerrufsgründe (vgl. OLG Hamburg NJW 1979 2623; Hubrach in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl., § 56f Rn. 1) bedarf, woran es zumindest derzeit noch fehlt.
  • OLG Hamburg, 21.10.1998 - 2 Ws 247/98

    Verlängerung der Bewährungszeit, Höchstmaß, mehrmalige Verlängerung, Beginn der

    Diese Vorschrift gilt über die Verweisungsnorrn des § 57 III 1 StGB auch bei Reststrafenaussetzungen i.S. des § 57 StGB (vgl. OLG Hamburg, NJW 1979, 2623 und OLG Hamburg, MDR 1977, 512, sowie OLG Hamburg, Beschl. v. 19.02.1997 - 2 Ws 14/97 unveröff.; OLG Stuttgart, MDR 1986, 687; Tröndle, § 57 Rdnr. 10 m.w.Nachw.; a.A. OLG Zweibrücken, MDR 1969, 861: mit der Entlassung).
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