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   OLG Köln, 08.08.2003 - 2 Ws 433/03   

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https://dejure.org/2003,2414
OLG Köln, 08.08.2003 - 2 Ws 433/03 (https://dejure.org/2003,2414)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.08.2003 - 2 Ws 433/03 (https://dejure.org/2003,2414)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. August 2003 - 2 Ws 433/03 (https://dejure.org/2003,2414)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Arrest; Sicherung des Verfalls des Wertersatzes; Insolvenz des Dritten nach § 73 Abs. 3 StGB

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StGB §§ 73 Abs. 1, Abs. 3; 73a; StPO §§ 111b Abs. 2, 111d
    Arrest; Sicherung des Verfalls des Wertersatzes; Insolvenz des Dritten nach § 73 Abs. 3 StGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Arrests zur Sicherung der Verfallanordnung; Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Untreue und Steuerhinterziehung; Vorliegen eines dringenden Tatverdachts; Handeln "für einen anderen"; Vorliegen einer unbilligen Härte; Nachrang staatlicher ...

  • zvi-online.de

    InsO § 39 Abs. 1, § 80; StGB §§ 73, 73a; StPO §§ 111b, 111d
    Wirksamkeit eines wegen Verfalls vollzogenen strafprozessualen Arrestes trotz Insolvenzeröffnung

  • Judicialis

    StGB § 73; ; StGB § 73a; ; StPO § 111 b; ; StPO § 111 d; ; InsO § 39 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen der Insolvenz einer --nicht unmittelbar am Strafverfahren beteiligten-- Gesellschaft hinsichtlich einer gegen sie erfolgten Arrestanordnung zur Verfallssicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 2013
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 362/02

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche des Verletzten auf den Bestechungslohn;

    Auszug aus OLG Köln, 08.08.2003 - 2 Ws 433/03
    Auch die von dem Verfallsbeteiligten erwähnte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 15.1.2003 - NStZ 03, 423 - führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • OLG Schleswig, 24.02.2004 - 2 Ws 436/03
    Auszug aus OLG Köln, 08.08.2003 - 2 Ws 433/03
    Diesen Ansprüchen wird in vollem Umfang Rechnung getragen durch die Arrestanordnung in das Vermögen des Angeschuldigten Dr. N., die Gegenstand des Parallelverfahrens 2 Ws 436/03 ist.
  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 336/99

    Verfall gegen Drittbegünstigte (Abgrenzung von Vertretungsfällen,

    Auszug aus OLG Köln, 08.08.2003 - 2 Ws 433/03
    Handeln "für einen anderen" setzt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (eingehend BGHSt 45, 235, 244) entweder einen Vertretungs-, Verschiebungs- oder Erfüllungsfall voraus.
  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    Auszug aus OLG Köln, 08.08.2003 - 2 Ws 433/03
    Bei der Berechnung des beispielsweise durch einen Kauf Erlangten ist vom Verkaufserlös ohne Abzug vom Einkaufspreis und sonstigen Aufwendungen auszugehen ( st. Rspr. des BGH, z.B. Urteil vom 21.8.2002, NJW 02, 3339, 3340).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    bb) Unmittelbar aus einer Bestechung (im geschäftlichen Verkehr) erlangt ein Werkunternehmer im Rahmen korruptiver Manipulation bei der Auftragsvergabe lediglich die Auftragserteilung - also den Vertragsschluss - selbst, nicht hingegen den vereinbarten Werklohn (vgl. Sedemund DB 2003, 323, 325 ff.; a. A. OLG Köln ZIP 2004, 2013; OLG Thüringen wistra 2005, 114).
  • OLG Nürnberg, 15.03.2013 - 2 Ws 561/12

    Strafprozessuale Rückgewinnungshilfe: Aufhebung des dinglichen Arrests mit

    Die Beschwerde des Insolvenzverwalters ist unzulässig (§ 304 Abs. 1 StPO), Das Rechtsmittel ist zwar statthaft, da auch dem nicht unmittelbar Verfahrensbeteiligten, durch eine Arrestanordnung jedoch Betroffenen die Möglichkeit der Rechtsmitteleinlegung gegeben sein muss (OLG Köln ZIP 2004, 2013 Rdn. 10 nach juris).

    Im Gegensatz zur Rechtslage bei der Beschlagnahme geht die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass dann, wenn vom Staat im Wege der Rückgewinnungshilfe rechtzeitig vor Stellung des Insolvenzantrags (s. dazu unten dd.) aufgrund eines dinglichen Arrestes gemäß § 111b Abs. 2, § 111d StPO i.V.m. § 930 ZPO ein beweglicher Gegenstand oder eine Forderung gepfändet wird, für den Staat ein Arrestpfandrecht oder ein Pfändungspfandrecht (§ 804 ZPO) entsteht, das in der Schuldnerinsolvenz wirksam bleibt und nach §§ 49, 50 InsO i.V.m. § 80 Abs. 2 Satz 2, §§ 165 ff. InsO grundsätzlich zu einer abgesonderten Befriedigung berechtigt (vgl. OLG Köln ZIP 2004, 2013 Rdn. 42 ff. nach juris, mit zustimm.

    Anm. Schmerbach EWiR 2005, 357, 358; KG NJW 2005, 3734 Rdn. 9 nach juris; KG NZI 2008, 691 Rdn. 3 nach juris; OLG Frankfurt ZIP 2009, 1582 Rdn. 14 nach juris; LG Saarbrücken ZIP 2009, 1638 Rdn. 27 nach juris; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 111d Rdn. 15a; Gercke, in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, StPO, 5. Aufl., § 111d Rdn. 18; Hees/Albeck ZIP 2000, 871, 875; Greier ZInsO 2007, 953, 955; FK-InsO/Imberger, 7. Aufl., § 50 Rdn. 36; von Gleichenstein ZIP 2008, 1151, 1159; weitere Nachweise bei Rönnau ZInsO 2012, 509, 516 Fn. 70; zweifelnd Rönnau ZInsO 2012, 509, 516 ff.).

    Der strafprozessuale dingliche Arrest ist somit insolvenzfest, wenn durch dessen Vollziehung ein zur Absonderung im Insolvenzverfahren berechtigendes Arrestpfandrecht oder Pfändungspfandrecht entsteht (vgl. OLG Köln ZIP 2004, 2013 Rdn. 14 und 41 nach juris).

    Auf den strafprozessualen dinglichen Arrest und dessen Vollstreckung finden - wie bereits aufgezeigt - gemäß § 111d Abs. 2 StPO im Wesentlichen die Vorschriften der Zivilprozessordnung Anwendung (OLG Köln ZIP 2004, 2013 Rdn. 43 nach juris; KG NJW 2005, 3734 Rdn. 9 nach juris).

    Eine solche ist nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 89 Abs. 1 InsO unzulässig (OLG Frankfurt ZIP 2009, 1582 Rdn. 9 nach juris; OLG Köln ZIP 2004, 2013 Rdn. 14 nach juris; KG NJW 2005, 3734, Rdn. 5, 9, 13 nach juris; LG Saarbrücken ZIP 2009, 1638 Rdn. 27 nach juris, bestätigt durch OLG Saarbrücken ZInsO 2009, 1704 Rdn. 21 nach juris; Meyer-Goßner, aaO., § 111d Rdn. 1).

    Er wäre aufzuheben, da er wegen § 89 Abs. 1 InsO nicht mehr vollzogen werden könnte (vgl. OLG Köln ZIP 2004, 2013 Rdn. 14, 42, 55 nach juris; KG NJW 2005, 3734 Rdn. 9 und 13 nach juris; Breuer, in: MünchKommInsO, aaO., § 89 Rdn. 13).

    Wegen der Subsidiarität des Verfalls gegenüber Ansprüchen der Verletzten (§ 73 Abs. 1 Satz 2 StGB) habe der Staat keine eigene Rechte gesichert (vgl. KG NJW 2005, 3734 Rdn. 13 nach juris; LG Neubrandenburg ZInsO 2000, 676; LG Saarbrücken NStZ-RR 2004, 274, Rdn. 6 nach juris; LG Köln ZIP 2006, 1059 Rdn. 34 nach juris; von Gleichenstein ZIP 2008, 1551, 1155; Greier ZInsO 2007, 953, 957; Hees ZIP 2004, 298, 299; Meyer-Goßner, aaO., § 111b Rdn. 6; Moldenhauer/Momsen wistra 2001, 456, 457 f.; s.a. OLG Köln ZIP 2004, 2013 Rdn. 35, 55 nach juris).

    Auch wenn die Regelung des § 39 Abs. 1 Nr. 3 InsO über den Nachrang staatlicher Ansprüche im Insolvenzverfahren keine Anwendung findet, wenn diese bereits durch wirksame Pfändungen gesichert sind (OLG Köln ZIP 2004, 2013 Rdn. 47 nach juris m. zustimm. Anm. Schmerbach EWiR 2005, 357, 358; KG NZI 2008, 691 Rdn. 4 nach juris; Lohse, in: AnwaltKommentar StPO, aaO., Vor §§ 111b ff. Rdn. 19), und lediglich die Befriedigungsreihenfolge nach Eröffnung des Verfahrens betrifft (OLG Schleswig wistra 2001, 312 Rdn. 4 nach juris), kann ihr die gesetzgeberische Wertung entnommen werden, dass fiskalische Interessen hinter diejenigen der normalen Insolvenzgläubiger zurücktreten.

    Mittelbar bringe das Insolvenzverfahren dem Täter indes durchaus Vorteile, da er bei einer (Teil-) Befriedigung seiner Gläubiger von Schulden entlastet werde, und zwar, würde man sämtliche staatlichen Ansprüche zurückstellen, auf Kosten des Staates (OLG Köln ZIP 2004, 2013 Rdn. 53 nach juris).

  • OLG Frankfurt, 03.06.2009 - 3 Ws 214/09

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Vorrang vor einem strafprozessualen Arrest von

    Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners führt zwar dann nicht zur Aufhebung des Arrestes, wenn der Gläubiger bereits vor Beginn des in § 88 InsO bezeichneten Monatszeitraumes durch dessen Vollzug Sicherheiten erlangt hat, für die ihm ein Absonderungsrecht nach § 50 InsO zusteht (vgl. OLG Köln, ZIP 2004, 2013ff; Hess aaO, § 89 Rdn. 17 + 29; App in FK-InsO, 5. Aufl., § 89 Rdn.: 12; KG aaO., 322f.).

    Dieses relative Veräußerungsverbot, das gegen den Schuldner zum Schutz bestimmter Personen erfolgt, ist gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 InsO nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirkungslos mit der Folge, dass es zu Gunsten der Verletzten keine Rückwirkung mehr entfalten kann (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 24.5.2007 in NJW 2007, 3350-3352; Meyer -Großner, aaO., § 111 c Rdn.: 10; Nack, aaO, § 111g Rdn.: 10; Ott/Vuia, Münchner Kommentar zur InsO, 2. Aufl., § 80 Rdn.: 154; OLG Köln in ZIP 2004, 2013 ff; LG Köln in ZIP 2006, 1059; KG in NStZ-RR 2005, 322; LG Neubrandenburg, ZInsO Rechtsprechungsreport 2000, S. 676; LG Saarbrücken, Beschluss vom 19.05.2003 - 8 Qs 86/03 - zitiert nach juris; LG Berlin, Beschluss vom 11.12.2007 - 534 Qs 224/07 - zitiert nach juris; dazu tendiert auch: OLG Köln, Beschluss vom 21.11.2003 - 2 Ws 593+617/03 -zitiert nach juris).

    Dies hat wiederum zur Folge, dass die Arretierung von in die Insolvenzmasse fallenden Vermögenswerten nach § 111d StPO zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr aufrecht erhalten bleiben kann (OLG Köln in ZIP 2004, 2013 ff; LG Köln in ZIP 2006, 1059; KG Berlin, aaO., 322f.; LG Neubrandenburg, aaO, S. 676; LG Saarbrücken in NStZ-RR 2004, 274; Gleichenstein, aaO., 1160; dazu tendiert auch: OLG Köln, Beschluss vom 21.11.2003 - 2 Ws 593+617/03 - zitiert nach juris).

  • KG, 06.07.2005 - 5 Ws 299/05

    Arrest in der Insolvenz: Unzulässiger Vollzug eines strafprozessualen dinglichen

    Zwar führt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners dann nicht zur Aufhebung des Arrestes, wenn der Gläubiger durch dessen Vollzug bereits Sicherheiten erlangt hat, für die ihm ein Absonderungsrecht zusteht (vgl. BFH NJW 2004, 2183; OLG Köln ZIP 2004, 2013; Hess aaO § 89 Rdn. 22).

    Danach ist der Vollzug des Arrestes, der nur durch eine Einzelvollstreckung möglich wäre, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 89 Abs. 1 InsO unzulässig (vgl. OLG Köln ZIP 2004, 2013, 2015, 2016).

  • OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 593/03

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der sofortigen Beschwerde; Voraussetzungen der

    Zur Klarstellung wird festgestellt, dass der Senatsbeschluss vom 8. August 2003 ( 2 Ws 433/03 ) nach wie vor Geltung hat.

    Hierzu wird im einzelnen auf den Beschluss vom 08.08.2003 verwiesen ( 2 Ws 433/03 ).

  • OLG Hamm, 20.06.2013 - 2 Ws 80/13

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens kein Aufhebungsgrund eines dinglichen Arrestes

    Die Beschwerde ist zwar zulässig, da der Beschwerdeführer trotz fehlender unmittelbarer Verfahrensbeteiligung in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Verurteilten durch die Arrestanordnung und -aufrechterhaltung belastet ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 08.08.2003, 2 Ws 433/03, juris, Rn. 10).
  • OLG Köln, 01.06.2007 - 2 Ws 173/07

    Anwaltsgebühren bei Vertretung des Verfallsbeteiligten - Gegenstandswert nach

    Auf die insoweit ergangenen Entscheidungen vom 8.8.2003 - 2 Ws 433/03 - und vom 21.11.2003 - 2 Ws 593 + 617/03 - wird ergänzend Bezug genommen.

    Außerdem hat der Senat mit Beschluss vom 11.5.2004 - 2 Ws 184/04 -über eine Kostenbeschwerde des Antragstellers (betreffend die Höhe ihm zu erstattender Kosten in dem Beschwerdeverfahren 2 Ws 433/03) entschieden.

  • OLG Nürnberg, 08.11.2013 - 2 Ws 508/13

    Strafprozessuale Rückgewinnungshilfe: Aufhebung des dinglichen Arrests bei

    Der strafprozessuale dingliche Arrest ist somit insolvenzfest, wenn durch dessen Vollziehung ein zur Absonderung im Insolvenzverfahren berechtigendes Arrestpfandrecht oder Pfändungspfandrecht entsteht (vgl. OLG Köln ZIP 2004, 2013 Rdn. 14 und 41 nach juris).
  • OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 617/03

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der sofortigen Beschwerde; Voraussetzungen der

    Zur Klarstellung wird festgestellt, dass der Senatsbeschluss vom 8. August 2003 ( 2 Ws 433/03 ) nach wie vor Geltung hat.

    Hierzu wird im einzelnen auf den Beschluss vom 08.08.2003 verwiesen ( 2 Ws 433/03 ).

  • KG, 10.06.2013 - 2 Ws 190/13

    Dinglicher Arrest und Insolvenzverfahren

    Es entspricht zudem der gefestigten Rechtsprechung, dass nachrangige Insolvenzforderungen, soweit sie durch Absonderungsrechte gesichert sind, aus dem Erlös der abgesonderten Insolvenzmasse vorrangig zu bedienen sind (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 8. August 2003 - 2 Ws 433/03 juris; Senat, NJW 2005, 3734).
  • KG, 11.07.2008 - 1 AR 129/08

    Wirksamkeit einer aufgrund dinglichen Arrests erfolgten Pfändung bis einen Monat

  • OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 539/03
  • OLG Köln, 28.10.2014 - 19 U 21/14

    Anwaltliche Pflichten bei Verteidigung des Betroffenen gegen eine

  • KG, 30.12.2015 - 1 Ws 86/14

    Dinglicher Arrest: Staatlicher Auffangrechtserwerb nach Eröffnung des

  • OLG Köln, 19.11.2008 - 2 Ws 463/08

    Höhe der Anwaltsgebühren des Beistands eines Verfallsbeteiligten

  • KG, 11.07.2008 - 3 Ws 137/08

    Dinglicher Arrest: Wirkung des strafrechtlichen Arrestes im Insolvenzverfahren

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