Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 436/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4706
OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 436/02 (https://dejure.org/2003,4706)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.01.2003 - 2 Ws 436/02 (https://dejure.org/2003,4706)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Januar 2003 - 2 Ws 436/02 (https://dejure.org/2003,4706)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4706) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 Strafprozessordnung (StPO); Erforderlicher Umfang der Begründung; Rückgriff auf Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft ; Hinreichender Tatverdacht; Entziehung Minderjähriger; Listiges Handeln; Hartnäckiges Verschweigen des ...

  • Judicialis

    StPO § 172

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 172
    Klageerzwingungsverfahren, Anforderungen an die Antragsbegründung, Darlegung der Einhaltung der Fristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 177 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 16.04.1992 - 2 BvR 877/89

    Verfassungsrechtlich Prüfung der inhaltlichen Anforderungen an einen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 436/02
    Die Sachdarstellung muss in groben Zügen den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Bescheide und die Gründe für deren behauptete Unrichtigkeit mitteilen, wobei jedoch eine wörtliche Wiedergabe der Bescheide nicht erforderlich ist, wenn sich deren Inhalt aus dem Klageerzwingungsantrag erschließt (BVerfG, NJW 1993, 382; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl. 2001, § 172 Rn. 27 m.w.N.).

    Diese Auslegung ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 1993, 382).

    Diese Formulierung ist im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (in NJW 1993, 382) so zu verstehen, dass er unter diesem Datum Beschwerde erhoben und die Beschwerdeschrift unverzüglich auf den Weg gebracht hat, so dass in Anbetracht des bis zum Fristablauf gegebenen Zeitraums von sechs Tagen von ihrem rechtzeitigen Eingang beim Generalstaatsanwalt auszugehen ist.

  • OLG Hamm, 03.12.1991 - 1 Ws 619/91

    Zulässigkeitsanforderungen an den Inhalt eines Klageerzwingungsantrags;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 436/02
    Das Vorbringen in der Antragsschrift hat so vollständig zu sein, dass der Senat in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft - und gegebenenfalls Beiakten sowie Anlagen - eine Schlüssigkeitsprüfung hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Antrags auf Erhebung der öffentlichen Klage in formeller und materieller Hinsicht vorzunehmen (OLG Hamm, NStZ 1992, 250; 3.Senat, Beschluss vom 15.Oktober 1996 in 3 Ws 511/96 OLG Hamm - Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 172 Rn. 27) und zu beurteilen, ob der gegen die Staatsanwaltschaft erhobene Vorwurf zutrifft, sie habe als Institution der Rechtspflege durch die Einstellung des Verfahrens das Legalitätsprinzip des § 152 Abs. 2 StPO verletzt.

    Insoweit genügt das Vorbringen des Antragstellers, er habe die Beschwerdeschrift zu einem Zeitpunkt zur Post gegeben, der rechtzeitigen Zugang bei der Staatsanwaltschaft gemäß § 270 Abs. 2 S.2 ZPO vermuten lässt (OLG Hamm, NStZ 1992, 250; 3. Senat, Beschluss vom 15. Oktober 1996 in 3 Ws 511/96 OLG Hamm sowie Beschluss vom 26. März 1998 in 3 Ws 105/98 OLG Hamm).

  • BGH, 21.04.1961 - 4 StR 20/61

    Nichtvorliegen eines Strafantrages - Verletzung von Verfahrensrechten

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 436/02
    Unter List ist ein Verhalten zu verstehen, das darauf abzielt, unter geflissentlichem und geschicktem Verbergen der wahren Absichten oder Umstände die Ziele des Täters durchzusetzen (BGHSt 1, 199, 201; BGHSt 16, 58, 62; BGHSt 32, 267, 269; BGH MDR 1962, 750; NStZ 1996, 276; Schönke/Schröder-Eser, a.a.O., § 235 Rn. 38).

    List kann durch Irreführung über die wahren Verhältnisse (BGHSt 1, 199) oder durch Ausnutzen der Unkenntnis von der wahren Sachlage sowie eines Irrtums (BGHSt 10, 376) gegenüber dem Minderjährigen selbst, den Sorgeberechtigten, Obhuts- und Mittelspersonen oder hilfsbereiten Dritten (BGHSt 16, 58, 62; BGH MDR 1962, 750; BGH NJW 1963, 1412) verwirklicht werden.

  • BGH, 05.06.1951 - 1 StR 202/51
    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 436/02
    Unter List ist ein Verhalten zu verstehen, das darauf abzielt, unter geflissentlichem und geschicktem Verbergen der wahren Absichten oder Umstände die Ziele des Täters durchzusetzen (BGHSt 1, 199, 201; BGHSt 16, 58, 62; BGHSt 32, 267, 269; BGH MDR 1962, 750; NStZ 1996, 276; Schönke/Schröder-Eser, a.a.O., § 235 Rn. 38).

    List kann durch Irreführung über die wahren Verhältnisse (BGHSt 1, 199) oder durch Ausnutzen der Unkenntnis von der wahren Sachlage sowie eines Irrtums (BGHSt 10, 376) gegenüber dem Minderjährigen selbst, den Sorgeberechtigten, Obhuts- und Mittelspersonen oder hilfsbereiten Dritten (BGHSt 16, 58, 62; BGH MDR 1962, 750; BGH NJW 1963, 1412) verwirklicht werden.

  • OLG Celle, 05.02.1996 - 1 Ss 350/95

    Antragserfordernis bei Verfolgung des Vergehens der Kindesentziehung und

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 436/02
    Erforderlich ist ein gewisser Grad an Klugheit, Schlauheit und Fertigkeit (BGH NJW 1996, 2666; Leipziger Kommentar-Vogler, a.a.O., vor § 234 Rn. 9).

    An einer List fehlt es selbst dann, wenn der Täter das Kind versteckt und anschließend die Auskunft über dessen Aufenthaltsort verschweigt (OLG Celle NJW 1996, 2666).

  • BGH, 23.03.1962 - 4 StR 21/62
    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 436/02
    Unter List ist ein Verhalten zu verstehen, das darauf abzielt, unter geflissentlichem und geschicktem Verbergen der wahren Absichten oder Umstände die Ziele des Täters durchzusetzen (BGHSt 1, 199, 201; BGHSt 16, 58, 62; BGHSt 32, 267, 269; BGH MDR 1962, 750; NStZ 1996, 276; Schönke/Schröder-Eser, a.a.O., § 235 Rn. 38).

    List kann durch Irreführung über die wahren Verhältnisse (BGHSt 1, 199) oder durch Ausnutzen der Unkenntnis von der wahren Sachlage sowie eines Irrtums (BGHSt 10, 376) gegenüber dem Minderjährigen selbst, den Sorgeberechtigten, Obhuts- und Mittelspersonen oder hilfsbereiten Dritten (BGHSt 16, 58, 62; BGH MDR 1962, 750; BGH NJW 1963, 1412) verwirklicht werden.

  • BayObLG, 02.02.1961 - RReg. 4 St 323/60

    Strafantrag nach § 237 Abs. 2 StGB

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 436/02
    Jeder Elternteil ist allein berechtigt, Strafantrag wegen Kindesentziehung zu stellen, weil lediglich eigene Rechte der Eltern, nicht aber solche des Kindes wahrgenommen werden und somit die Grundsätze über die elterliche Gesamtvertretung nicht zur Anwendung gelangen (BayOLG NJW 1961, 1033; Schönke/Schröder-Eser, a.a.O.).
  • BGH, 13.09.1957 - 1 StR 269/57
    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 436/02
    List kann durch Irreführung über die wahren Verhältnisse (BGHSt 1, 199) oder durch Ausnutzen der Unkenntnis von der wahren Sachlage sowie eines Irrtums (BGHSt 10, 376) gegenüber dem Minderjährigen selbst, den Sorgeberechtigten, Obhuts- und Mittelspersonen oder hilfsbereiten Dritten (BGHSt 16, 58, 62; BGH MDR 1962, 750; BGH NJW 1963, 1412) verwirklicht werden.
  • OLG Karlsruhe, 01.02.1995 - 2 Ws 241/94

    Zeitpunkt der Kenntniserlangung eines Prozessbetruges im Hinblick auf den

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 436/02
    Schließlich muss der Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei Delikten, deren Verfolgung - wie hier nach § 235 Abs. 7 StGB - nur auf Antrag zulässig ist, auch die Tatsachen vortragen, aus denen sich ergibt, dass der Strafantrag innerhalb der Frist des § 77 b Abs. 1 und 2 StGB von drei Monaten ab Kenntnis des Berechtigten von der Tat und der Person des Täters gestellt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Januar 2000 in 2 Ws 282/99; OLG Düsseldorf JMBl. NW 1983, 30; OLG Karlsruhe wistra 1995, 154; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 172 Rn. 28).
  • BGH, 21.02.1984 - 1 StR 829/83

    Ausgestaltung der Entführung wider Willen als zweiaktiges Delikt - Ausschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 436/02
    Unter List ist ein Verhalten zu verstehen, das darauf abzielt, unter geflissentlichem und geschicktem Verbergen der wahren Absichten oder Umstände die Ziele des Täters durchzusetzen (BGHSt 1, 199, 201; BGHSt 16, 58, 62; BGHSt 32, 267, 269; BGH MDR 1962, 750; NStZ 1996, 276; Schönke/Schröder-Eser, a.a.O., § 235 Rn. 38).
  • OLG Hamm, 26.03.1998 - 3 Ws 105/98

    Klageerzwingungsverfahren, Mitteilung der Beschwerdefrist, Unzulässigkeit

  • OLG Hamm, 31.01.2000 - 2 Ws 282/99

    Verletzung von Privat- und Dienstgeheimnissen durch Pressesprecher der

  • BGH, 23.04.1963 - 1 StR 90/63
  • BGH, 23.01.1996 - 1 StR 687/95

    Entführung - List - Falsche Vorstellungen über Ortsveränderung

  • RG, 28.01.1887 - 3310/86

    1. Kann es als eine Entziehung im Sinne des §. 235 St.G.B.'s angesehen werden,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht