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   OLG Schleswig, 23.11.2006 - 2 Ws 436/06 (274/06)   

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https://dejure.org/2006,40885
OLG Schleswig, 23.11.2006 - 2 Ws 436/06 (274/06) (https://dejure.org/2006,40885)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.11.2006 - 2 Ws 436/06 (274/06) (https://dejure.org/2006,40885)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. November 2006 - 2 Ws 436/06 (274/06) (https://dejure.org/2006,40885)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15

    Strafvollstreckung: Antrag eines psychisch kranken Verurteilten auf Strafaufschub

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist deshalb übereinstimmend anerkannt, dass Selbstmordgefahr grundsätzlich auch dann kein Grund ist, die Strafvollstreckung aufzuschieben, wenn sie - wie vorliegend - ernsthaft geäußert wird (vgl. OLG Hamm, 2 Ws 211/09 v. 13.8.2009 - NStZ-RR 2010, 191; OLG Schleswig, 2 Ws 436/06 v. 12.11.2006 - SchlHA 2007, 292; OLG Köln, 2 Ws 623/03 v. 25.11.2003; KG, 5 Ws 4/94 v. 5.1.1994 - NStZ 1994, 255; KK-Appl, § 455 Rn. 7; Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, § 455 Rn. 10; Klein in: BeckOK StPO § 455 Rn. 3).
  • BVerfG, 29.11.2006 - 2 BvR 1323/06

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Widerruf eines Strafausstandes

    gegen a) den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 23. November 2006 - 2 Ws 436/06 (274/06) -,.
  • OLG Hamm, 13.08.2009 - 2 Ws 211/09

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Verfahren der Strafvollstreckung

    Selbstmordgefahr - auch ernsthaft - wie sie von dem Justizvollzugskrankenhaus dargelegt wird, kommt aber nach im Schrifttum gebilligter Rechtsprechung im allgemeinen als Aufschubgrund nicht in Betracht ( vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, 2. Strafsenat, Beschluss vom 23.11.2006 - 2 Ws 436/06- , zitiert nach juris; OLG Köln, 2. Strafsenat, Beschluss vom 25.11.2003 - 2 Ws 623/03,zitiert nach juris; KG NStZ 1994, 255; KK-Fischer , StPO, 5.A., § 455 Rn 7; Meyer-Goßner, StPO, 52.A., § 455 Rn 5; LR-Wendisch a. a. O.) .
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