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   OLG Hamm, 06.11.1997 - 2 Ws 442/97   

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https://dejure.org/1997,6442
OLG Hamm, 06.11.1997 - 2 Ws 442/97 (https://dejure.org/1997,6442)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.11.1997 - 2 Ws 442/97 (https://dejure.org/1997,6442)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. November 1997 - 2 Ws 442/97 (https://dejure.org/1997,6442)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 112 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Köln, 04.09.1986 - 104 Qs 191/86
    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.1997 - 2 Ws 442/97
    Die (zu) enge Auslegung der Vorschrift, wonach sich neue Tatsachen nur aus dem Verhalten des Verurteilten nach der Beschlußfassung über die Aussetzung ergeben können (vgl. LG Köln, StV 1986, 542; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 454a Rdn. 4 m.w.N.), überzeugt vor allem deswegen nicht, weil sonst u.U. letztlich nicht das Fehlverhalten des Verurteilten, sondern der zufällige Zeitpunkt der Beschlußfassung über den Bestand der Strafaussetzung entscheiden könnte.
  • BGH, 13.02.1976 - 2 ARs 395/75

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer -

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.1997 - 2 Ws 442/97
    Die nach dem ursprünglich rechtskräftigen Abschluß des Strafaussetzungsverfahrens zuständig gewordene Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hagen, in deren Bezirk der Verurteilte nunmehr einsitzt (vgl. BGHSt 26, 278), hat daraufhin mit dem angefochtenen Beschluß vom 13. Oktober 1997 den Aussetzungsbeschluß vom 16. September 1997 aufgehoben und die Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung abgelehnt.
  • OLG Schleswig, 15.02.1988 - 2 Ws 63/88
    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.1997 - 2 Ws 442/97
    Insoweit folgt der Senat der von der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung, wonach "neue Tatsachen" auch solche sind, die zwar, wie im Falle hier, bereits vor der ursprünglichen Aussetzungsentscheidung geschaffen, aber erst danach bekannt geworden sind (vgl. OLG Schleswig, NStZ 1988, 243 ; OLG Stuttgart, MDR 1989, 1016 ; OLG Karlsruhe, NStE Nr. 3).
  • OLG Stuttgart, 22.06.1989 - 3 Ws 150/89
    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.1997 - 2 Ws 442/97
    Insoweit folgt der Senat der von der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung, wonach "neue Tatsachen" auch solche sind, die zwar, wie im Falle hier, bereits vor der ursprünglichen Aussetzungsentscheidung geschaffen, aber erst danach bekannt geworden sind (vgl. OLG Schleswig, NStZ 1988, 243 ; OLG Stuttgart, MDR 1989, 1016 ; OLG Karlsruhe, NStE Nr. 3).
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