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   OLG Koblenz, 20.10.2008 - 2 Ws 448/08 (Vollz)   

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OLG Koblenz, 20.10.2008 - 2 Ws 448/08 (Vollz) (https://dejure.org/2008,31988)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.10.2008 - 2 Ws 448/08 (Vollz) (https://dejure.org/2008,31988)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Oktober 2008 - 2 Ws 448/08 (Vollz) (https://dejure.org/2008,31988)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 09.01.2006 - 2 BvR 443/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.10.2008 - 2 Ws 448/08
    Dies gilt insbesondere auch für den im Maßregelvollzug untergebrachten Verurteilten (BVerfG NJW 2006, 1116) und den in Untersuchungshaft befindlichen Gefangenen (OLG Brandenburg StraFo 2008, 69).

    Der Senat braucht vorliegend deshalb auch nicht darüber zu entscheiden, ob die Beschränkung der Einsicht in die objektivierbaren Befunde zulässig ist, oder eine Abwägung im Einzelfall (vgl. BVerfG NJW 1999, 1777) erforderlich wird und eine pauschale Beschränkung nicht möglich ist (vgl. BVerfG NJW 2006, 1116 = StV 2007, 421 = JZ 2007, 91 mit Anm. Klatt betreffend die gesetzlich nicht geregelte Akteneinsicht im Maßregelvollzug).

  • OLG Dresden, 22.11.1999 - 2 Ws 315/99

    Strafvollzug; Strafgefangener; Akteneinsicht; Teilakteneinsicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.10.2008 - 2 Ws 448/08
    Vielmehr erfordert die Wahrnehmung eines solchen Rechts die Darlegung, dass der Gefangene ohne die nachgesuchten Informationen seine Rechte nicht geltend machen kann (vgl. OLG München ZfStrVo 2001, 362; OLG Dresden NStZ 2000, 392 ) und auf Grund bestimmter Umstände eine bloße Auskunft zur Wahrung seiner Interessen nicht ausreicht (OLG Dresden a.a.O., OLG Koblenz ZfStrVo 2003, 301 ; OLG Hamm NStZ 2002, 615 m.w.N.).

    Dabei wird teilweise auch verlangt, dass der Gefangene konkret vortragen muss, warum die Auskunft nicht ausreicht oder dass die Auskunft unrichtig oder unvollständig erteilt wurde (vgl. OLG Dresden NStZ 2000, 392; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24. September 2004 - 3 Ws 872/04 (StVollz) -) und er darlegt, dass er seine Rechte ohne die Akteneinsicht nicht geltend machen kann (vgl. OLG München ZfStrVo 2001, 362).

  • BVerfG, 16.09.1998 - 1 BvR 1130/98

    Einsichtsanspruch in Krankenunterlagen aufgrund des Rechts auf Selbstbestimmung

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.10.2008 - 2 Ws 448/08
    Zwar gebietet es das Recht auf Selbstbestimmung und die personale Würde des Patienten (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG), ihm gegenüber seinem Arzt und Krankenhaus grundsätzlich einen Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen einzuräumen (BVerfG NJW 1999, 1777).

    Der Senat braucht vorliegend deshalb auch nicht darüber zu entscheiden, ob die Beschränkung der Einsicht in die objektivierbaren Befunde zulässig ist, oder eine Abwägung im Einzelfall (vgl. BVerfG NJW 1999, 1777) erforderlich wird und eine pauschale Beschränkung nicht möglich ist (vgl. BVerfG NJW 2006, 1116 = StV 2007, 421 = JZ 2007, 91 mit Anm. Klatt betreffend die gesetzlich nicht geregelte Akteneinsicht im Maßregelvollzug).

  • OLG Frankfurt, 24.09.2004 - 3 Ws 872/04

    Strafvollzug: Voraussetzungen des Rechts des Gefangenen auf Einsicht in seine

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.10.2008 - 2 Ws 448/08
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass dem Untersuchungsgefangenen grundsätzlich ein Anspruch auf Akteneinsicht in entsprechender Anwendung des § 185 StVollzG (Nr. 76 UVollzO) zusteht, wenn er (zu Recht) geltend macht, dass auf Grund bestimmter Umstände eine bloße Auskunftserteilung für die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen nicht ausreichend ist und er deswegen auf unmittelbare Einsichtnahme angewiesen sei (vgl. KG NStZ-RR 2008, 327; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 64: OLG Koblenz ZfStrVO 2003, 301 ff.; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl. § 185 Rdnr.3; Schmid in Schwind/Böhm/Jehle, StVollzG, 4. Aufl. § 185 Rdnr.9) .

    Dabei wird teilweise auch verlangt, dass der Gefangene konkret vortragen muss, warum die Auskunft nicht ausreicht oder dass die Auskunft unrichtig oder unvollständig erteilt wurde (vgl. OLG Dresden NStZ 2000, 392; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24. September 2004 - 3 Ws 872/04 (StVollz) -) und er darlegt, dass er seine Rechte ohne die Akteneinsicht nicht geltend machen kann (vgl. OLG München ZfStrVo 2001, 362).

  • BayObLG, 07.09.1995 - 3 ObOWi 60/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.10.2008 - 2 Ws 448/08
    Dies steht der Zulassung der Rechtsbeschwerde aber nicht entgegen, da der Senat den in dieser Entscheidung aufgestellten Leitsatz konkretisiert und dadurch festigt und zudem eine einheitliche Rechtsprechung herbeigeführt werden kann (vgl. BayObLG wistra 1996, 39; OLG Köln VRS 86, 202, 203 und 319, 320).
  • OLG Celle, 02.12.1985 - 3 Ws 558/85
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.10.2008 - 2 Ws 448/08
    Da es bereits an der Voraussetzung für das Akteneinsichtsgesuch - anders als im Fall des OLG Brandenburg - fehlt, bedarf es keiner Entscheidung, ob das Einsichtsrecht nicht die gesamten Krankenunterlagen umfasst, sondern sich nur auf die Aufzeichnungen über naturwissenschaftlich objektivierbare Befunde und Behandlungsfakten bezieht (vgl. OLG Frankfurt am Main StV 1989, 440; OLG Celle NStZ 1986, 284; OLG Hamm 1986, 47; Senat ZfStrVo 1986, 86).
  • OLG Frankfurt, 28.10.1988 - 3 Ws 262/88
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.10.2008 - 2 Ws 448/08
    Da es bereits an der Voraussetzung für das Akteneinsichtsgesuch - anders als im Fall des OLG Brandenburg - fehlt, bedarf es keiner Entscheidung, ob das Einsichtsrecht nicht die gesamten Krankenunterlagen umfasst, sondern sich nur auf die Aufzeichnungen über naturwissenschaftlich objektivierbare Befunde und Behandlungsfakten bezieht (vgl. OLG Frankfurt am Main StV 1989, 440; OLG Celle NStZ 1986, 284; OLG Hamm 1986, 47; Senat ZfStrVo 1986, 86).
  • OLG Hamm, 07.02.2002 - 1 Vollz (Ws) 25/02

    Akteneinsicht, Strafgefangener, Auskunftserteilung, berechtigtes Interesse

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.10.2008 - 2 Ws 448/08
    Vielmehr erfordert die Wahrnehmung eines solchen Rechts die Darlegung, dass der Gefangene ohne die nachgesuchten Informationen seine Rechte nicht geltend machen kann (vgl. OLG München ZfStrVo 2001, 362; OLG Dresden NStZ 2000, 392 ) und auf Grund bestimmter Umstände eine bloße Auskunft zur Wahrung seiner Interessen nicht ausreicht (OLG Dresden a.a.O., OLG Koblenz ZfStrVo 2003, 301 ; OLG Hamm NStZ 2002, 615 m.w.N.).
  • KG, 05.09.2007 - 5 Ws 700/06

    Strafvollzug: Recht eines Gefangenen auf Einsicht in seine Gefangenenpersonal-

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.10.2008 - 2 Ws 448/08
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass dem Untersuchungsgefangenen grundsätzlich ein Anspruch auf Akteneinsicht in entsprechender Anwendung des § 185 StVollzG (Nr. 76 UVollzO) zusteht, wenn er (zu Recht) geltend macht, dass auf Grund bestimmter Umstände eine bloße Auskunftserteilung für die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen nicht ausreichend ist und er deswegen auf unmittelbare Einsichtnahme angewiesen sei (vgl. KG NStZ-RR 2008, 327; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 64: OLG Koblenz ZfStrVO 2003, 301 ff.; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl. § 185 Rdnr.3; Schmid in Schwind/Böhm/Jehle, StVollzG, 4. Aufl. § 185 Rdnr.9) .
  • OLG Hamm, 23.02.2012 - 1 Vollz (Ws) 653/11

    Strafvollzug; Anspruch auf Einsicht in die eigene Krankenakte

    Eine Fortbildung des Rechts ist bereits deshalb nicht erforderlich, da sich mehrere obergerichtliche Entscheidungen nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 16.09.1998 - 1 BvR 1130/98 - NJW 1999, 1777 und vom 09.01.2006 - 2 BvR 443/02 -, NJW 2006, 1116, die sich grundlegend mit der Frage der Einsichtnahme in Krankenunterlagen befassen, bereits ebenfalls mit der Frage und den Voraussetzungen der Einsichtnahme von Straf- oder Untersuchungsgefangenen in die sie betreffenden Gesundheitsakten auseinandergesetzt haben, vgl. etwa OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2008 - 2 VAs 7/07 - KG Berlin, Beschluss vom 05.09.2007 - 2/5 Ws 700/06 -, OLG Koblenz, Beschluss vom 20.10.2008 - 2 Ws 448/08 (Vollz) -, jeweils juris.
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