Rechtsprechung
   OLG Dresden, 07.10.2008 - 2 Ws 455/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13062
OLG Dresden, 07.10.2008 - 2 Ws 455/08 (https://dejure.org/2008,13062)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.10.2008 - 2 Ws 455/08 (https://dejure.org/2008,13062)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. Oktober 2008 - 2 Ws 455/08 (https://dejure.org/2008,13062)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,13062) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Pflichtverteidigers auf Terminsgebühr für ein zu einem Strafverfahren nach dem Aufruf der Sache weiteres hinzuverbundenes Verfahren

  • Judicialis

    RVG § 17; ; RVG § 18; ; RVG § 15 Abs. 2; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 56 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 216; ; StPO § 217; ; StPO § 217 Abs. 2; ; StPO § 217 Abs. 3; ; StPO § 243 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 15 Abs. 2
    Erfallen der Terminsgebühr des Pflichtverteidigers bei Verbindung zweier Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 128
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79

    nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener

    Auszug aus OLG Dresden, 07.10.2008 - 2 Ws 455/08
    Eine Hauptverhandlung war damit jedoch gleichwohl noch nicht möglich, weil es noch an der Prozessvoraussetzung eines Eröffnungsbeschlusses (§§ 203, 207 StPO) fehlte und der Strafkammer dadurch die Durchführung der Hauptverhandlung verboten war (BGH NJW 1980, 1858).
  • KG, 14.02.2014 - 2 Ws 27/14

    Streitwert in Strafvollzugssachen

    a) Das Rechtsmittel ist als "isolierte" Streitwertbeschwerde - unabhängig von den Überprüfungsmöglichkeiten hinsichtlich der Sachentscheidung selbst - gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 in Verb. mit §§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8, 63 Abs. 2 GKG statthaft (vgl. OLG Hamm NStZ 1989, 495; Beschluss vom 18. Mai 2004 - 1 Vollz (Ws) 75/04 - juris; Senat NStE Nr. 2 zu § 48a GKG; Beschluss vom 12. September 2008 - 2 Ws 455/08 Vollz -) und rechtzeitig erhoben (§§ 68 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 1, 63 Abs. 3 Satz 2 GKG).

    Dieser bemisst sich nicht nach dem Unterschied zwischen dem angefochtenen und dem mit der Beschwerde erstrebten Streitwert, sondern nach dem Unterschiedsbetrag der Gesamtvergütung, die sich jeweils nach diesen beiden Streitwerten errechnet (vgl. Senat, Beschluss vom 12. September 2008 - 2 Ws 455/08 Vollz -).

    Der in § 52 Abs. 2 GKG genannte Betrag von 5.000 Euro hat hier außer Betracht zu bleiben; denn er ist kein Ausgangswert, an den sich die Festsetzung nach Abs. 1 anzulehnen hätte, sondern als subsidiärer Ausnahmewert nur dann einschlägig, wenn der Sach- und Streitstand - anders als hier - keine genügenden Anhaltspunkte bietet, um den Streitwert nach der Grundregel des § 52 Abs. 1 GKG zu bestimmen (vgl. OLG Hamm NStZ 1989, 495; Beschluss vom 18. Mai 2004 - 1 Vollz (Ws) 75/04 - juris; Senat NStZ-RR 2002, 62; NStE Nr. 2 zu § 48a GKG ; Beschluss vom 12. September 2008 - 2 Ws 455/08 Vollz - Hartmann, Kostengesetze 43. Aufl., § 52 GKG Rdn. 20).

    Im vorliegenden Fall hätte die Verlegung in den geschlossenen Vollzug - wäre sie nicht rückgängig gemacht worden - vorbehaltlich einer Reststrafenaussetzung noch etwa viereinhalb Jahre Auswirkungen gezeitigt (zu diesem Kriterium vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. September 2008 - 2 Ws 455/08 Vollz - und 30. März 2007 - 2 Ws 15/07 Vollz - Kamann/Spaniol a.a.O. Rdn. 11).

  • LG Bad Kreuznach, 07.08.2017 - 2 Qs 49/17

    Einspruch, Strafbefehl, Abraten

    Für die Entstehung einer Terminsgebühr bei Verfahren, die erst in der Hauptverhandlung verbunden werden, kommt es darauf an, dass in allen Verfahren eine Hauptverhandlung stattgefunden hat (OLG Dresden, NStZ-RR 2009, 128; Hanseatisches OLG Bremen, NSTZ-RR 2013, 128).

    Unterbleibt er, so ist der Beginn der Hauptverhandlung deshalb von dem Zeitpunkt an anzunehmen, in welchem der Vorsitzende kundgibt, die Verhandlung durchführen zu wollen (OLG Dresden, NStZ-RR 2009, 128; Hanseatisches OLG Bremen, NSTZ-RR 2013, 128).

    Dies war vorliegend erst nach Erlass des Eröffnungsbeschlusses möglich, da es zuvor an einer Prozessvoraussetzung gefehlt hat (OLG Dresden, NStZ-RR 2009, 128).

  • KG, 22.02.2022 - 2 Ws 101/21

    Streitwert bei Anfechtung des Vollzugplans

    a) Das Rechtsmittel ist als "isolierte" Streitwertbeschwerde gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8, 63 Abs. 2 GKG statthaft (vgl. OLG Hamm NStZ 1989, 495; Beschluss vom 18. Mai 2004 - 1 Vollz (Ws) 75/04 - juris; Senat NStE Nr. 2 zu § 48a GKG; Beschluss vom 12. September 2008 - 2 Ws 455/08 Vollz - Beschluss vom 14. Februar 2014 - 2 Ws 27/14 Vollz -, juris) und rechtzeitig erhoben (§§ 68 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 1, 63 Abs. 3 Satz 2 GKG).

    Dies obwohl sich der Wert nicht aus dem Unterschied zwischen dem angefochtenen und dem mit der Beschwerde erstrebten Streitwert, sondern aus dem Unterschiedsbetrag der Gesamtvergütung, die sich jeweils nach diesen beiden Streitwerten errechnet, ergibt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. September 2008 - 2 Ws 455/08 Vollz -).

    Der in § 52 Abs. 2 GKG genannte Betrag von 5.000 Euro hat hier außer Betracht zu bleiben; denn er ist kein Ausgangswert, an den sich die Festsetzung nach Abs. 1 anzulehnen hätte, sondern als subsidiärer Ausnahmewert nur dann einschlägig, wenn der Sach- und Streitstand - anders als hier - keine genügenden Anhaltspunkte bietet, um den Streitwert nach der Grundregel des § 52 Abs. 1 GKG zu bestimmen (vgl. OLG Hamm NStZ 1989, 495; Beschluss vom 18. Mai 2004 - 1 Vollz (Ws) 75/04 -, juris; Senat NStZ-RR 2002, 62; NStE Nr. 2 zu § 48a GKG; Beschluss vom 12. September 2008 - 2 Ws 455/08 Vollz -).

  • LG Düsseldorf, 07.08.2015 - 10 KLs 1/14

    Terminsgebühr, Aufruf

    Unterbleibt er, so ist der Beginn der Hauptverhandlung deshalb von dem Zeitpunkt an anzunehmen, in welchem der Vorsitzende für die Beteiligten erkennbar kundgibt, die Verhandlung in der Sache durchführen zu wollen (vgl. OLG Dresden NStZ-RR 2009, 128; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage, § 243 Rn. 4).
  • OLG Hamm, 21.02.2017 - 5 Ws 245/16

    Unterscheidung Verfahrens- und Verschmelzungsverbindung für Gebührenanspruch;

    Ich schließe mich dabei der Meinung des OLG Dresden im Beschluss vom 07. Oktober 2008 - 2 Ws 455/08 -, juris an, wonach der für das hinzuverbundene Verfahren bestellte Pflichtverteidiger keine Terminsgebühr für das hinzuverbundene Verfahren beanspruchen kann, wenn zu einem Strafverfahren nach dem Aufruf der Sache das weitere Verfahren hinzuverbunden wird, das durch das Gericht zu diesem Zweck erst unmittelbar vor der Verbindung in der Hauptverhandlung eröffnet worden ist.
  • LG Dortmund, 13.01.2017 - 34 Qs 70/16

    Verbindung von Verfahren, Aufruf, Eröffnungsentscheidung

    Für die Entstehung einer Terminsgebühr bei Verfahren, die erst in der Hauptverhandlung verbunden werden, kommt es darauf an, dass in allen Verfahren eine Hauptverhandlung stattgefunden hat (OLG Dresden, NStZ-RR 2009, 128; OLG Bremen, NStZ-RR 2013, 128; Gerold/Schmidt/ Burhoff , RVG, 22. Auflage 2015, Nr. 4108-411 VV Rn 12).
  • OLG Hamm, 06.09.2016 - 1 Ws 348/16

    Keine gesonderte Terminsgebühr für ein in der Hauptverhandlung abgetrenntes und

    Denn auch bei der gebührenrechtlichen Behandlung von in der Hauptverhandlung verbundenen Verfahren ist es durchaus anerkannt, dass der Verteidiger ggf. in eigenem Gebühreninteresse darauf zu achten hat, dass eine solche Verbindung erst nach dem (ggf. auch konkludenten) Aufruf - sowie der Eröffnung - aller Sachen erfolgt ist, da grundsätzlich nur dann auch in den hinzuverbundenen Verfahren eine gesondert zu vergütende Hauptverhandlung stattgefunden hat (vgl. Burhoff in: ders. (Hg.), a.a.O., Rn. A/2078 f., Vorbem. 4 VV Rn. 89 f., Nr. 4108 VV Rn. 19; ders. in: Gerold/Schmidt, a.a.O., Nr. 4108-4111 VV Rn. 12; Rehberg in: Göttlich u.a., a.a.O., S. 865; bzgl. der notwendigen Eröffnungsentscheidung zudem OLG Bremen, NStZ-RR 2013, 128; OLG Dresden, AGS 2009, 223, jew. zit. n. juris).
  • OLG Bremen, 19.11.2012 - 1 Ws 183/12

    Keine weitere Terminsgebühr für ein in der Hauptverhandlung hinzuverbundenes

    Für die Entstehung einer Terminsgebühr bei Verfahren, die erst in der Hauptverhandlung verbunden werden, kommt es darauf an, dass in allen Verfahren eine Hauptverhandlung stattgefunden hat (OLG Dresden, NStZ-RR 2009, 128; Burhoff in Gerold/Schmidt, 20. Auflage, 2012, 4108-411 VV Rdn. 12).
  • KG, 28.12.2016 - 2 Ws 235/16

    Vollzugsöffnende Maßnahmen im Vollzug der Sicherungsverwahrung in Berlin:

    Der in § 52 Abs. 2 GKG genannte Betrag von 5.000 Euro hat hier außer Betracht zu bleiben; denn er ist kein Ausgangswert, an den sich die Festsetzung nach Abs. 1 anzulehnen hätte, sondern als subsidiärer Ausnahmewert nur dann einschlägig, wenn der Sach- und Streitstand - anders als hier - keine genügenden Anhaltspunkte bietet, um den Streitwert nach der Grundregel des § 52 Abs. 1 GKG zu bestimmen (vgl. OLG Hamm NStZ 1989, 495; Beschluss vom 18. Mai 2004 - 1 Vollz (Ws) 75/04 - juris; Senat NStZ-RR 2002, 62; NStE Nr. 2 zu § 48a GKG; Beschluss vom 12. September 2008 - 2 Ws 455/08 Vollz -).
  • AG Kiel, 12.11.2012 - 41 Ls 8/12

    Verbindung von Verfahren, Hauptverhandlung, Terminsgebühren

    Mit Aufruf des Verfahrens 44 Ls 8/12 ist die Terminsgebühr für das Verfahren 44 Ls 8/12entstanden (i. Erg. ebenso: LG Düsseldorf, RVGreport 2007, 108, 109; a.A. OLG Dresden, NStZ-RR 2009, 128).
  • LG Kiel, 12.11.2012 - 41 Ls 8/12

    Anspruch eines auch für das hinzuverbundene Verfahren bestellten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht