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   OLG Köln, 27.07.2010 - 2 Ws 456/10   

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https://dejure.org/2010,11754
OLG Köln, 27.07.2010 - 2 Ws 456/10 (https://dejure.org/2010,11754)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.07.2010 - 2 Ws 456/10 (https://dejure.org/2010,11754)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - 2 Ws 456/10 (https://dejure.org/2010,11754)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 141; StPO § 170 Abs. 2
    Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

  • rechtsportal.de

    StPO § 141 ; StPO § 170 Abs. 2
    Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Immer wieder: Der Kampf um die nachträgliche Pflichtverteidigerbestellung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Aachen, 15.02.2021 - 61 Qs 3/21

    Pflichtverteidiger, Rückwirkende Bestellung, Kosteninteresse

    (OLG Köln, Beschluss vom 27.07.2010, 2 Ws 456/10, juris; OLG Köln, Beschluss vom 13.12.2002, 2 Ws 634/02, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Auflage, § 142 Rz. 19 m.w.N.).
  • LG Bonn, 19.07.2021 - 63 Qs 51/21

    Pflichtverteidiger, keine rückwirkende Bestellung

    Bei der Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO handelt es sich schließlich auch um eine Beendigung des Verfahrens im vorstehenden Sinne (OLG Köln, Beschluss vom 21.06.2010 - 2 Ws 456/10; LG Osnabrück, Beschluss vom 16.11.2020 - 1 Qs 47/20).
  • LG Bonn, 18.05.2021 - 63 Qs 41/21

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Beiordnung

    Bei der Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO handelt es sich schließlich auch um eine Beendigung des Verfahrens im vorstehenden Sinne (OLG Köln, Beschluss vom 21.06.2010 - 2 Ws 456/10; LG Osnabrück, Beschluss vom 16.11.2020 - 1 Qs 47/20).
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