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   OLG Köln, 10.09.1996 - 2 Ws 457/96   

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https://dejure.org/1996,3709
OLG Köln, 10.09.1996 - 2 Ws 457/96 (https://dejure.org/1996,3709)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.09.1996 - 2 Ws 457/96 (https://dejure.org/1996,3709)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. September 1996 - 2 Ws 457/96 (https://dejure.org/1996,3709)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 186
  • StV 1997, 27
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00

    Hauptverhandlung ; Haftfortdauerentscheidung ; Beschwerde; Haftbefehl; Dringender

    Er besteht daher nur dann, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde eine der in § 112 Abs. 2 Nr. 3 lit. a-b umschriebenen, auf Beweisvereitelung abzielenden Handlungen vornehmen, und deshalb die Gefahr droht, dass die Ermittlung der Wahrheit erschwert wird (OLG Köln StV 1997, 27; Löwe/Rosen-berg-Boujong, a.a.O., § 112 Rn. 23 m.w.N.).
  • OLG Celle, 10.01.2020 - 3 Ws 372/19

    Keine Verdunkelungsgefahr bei bloßer Möglichkeit der Gefahr für öffentliche

    Verdunkelungsgefahr lässt sich daher weder aus dem (möglichen) Widerruf eines Geständnisses noch aus der Weigerung, Mittäter zu benennen, ableiten (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 10. September 1996 - 2 Ws 457/96, StV 1997, 27; KK/StPO-Graf 8. Aufl. § 112 Rn. 37; Meyer-Goßner/Schmitt aaO § 112 Rn. 29, jew. mwN).
  • OLG Köln, 28.12.2012 - 2 Ws 896/12

    Voraussetzungen für Anordnungen nach § 119 Abs. 1 StPO

    Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr besteht, wenn das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, dass durch bestimmte Handlungen auf Beweismittel eingewirkt und dadurch die Ermittlung der Wahrheit erschwert wird (zu vgl. OLG Köln, StV 97, 27; Meyer-Goßner, StPO , 53. Aufl., § 112 Rdnr. 26).
  • OLG Frankfurt, 26.06.2009 - 1 Ws 58/09

    Zum Haftgrund der Verdunkelungsgefahr.

    Das Verhalten des Beschuldigten begründet nicht den dringenden Verdacht, dass durch bestimmte Handlungen auf sachliche oder persönliche Beweismittel eingewirkt und dadurch die Ermittlung der Wahrheit erschwert werden wird (vgl. OLG Köln StV 1997, 27; OLG München NStZ 1996, 403).
  • OLG Köln, 15.03.2021 - 2 Ws 133/21

    Haftbeschränkungen nach § 119 StPO nicht aus der Norm an sich; Erforderlichkeit

    Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr besteht, wenn das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, dass durch bestimmte Handlungen auf Beweismittel eingewirkt und dadurch die Ermittlung der Wahrheit erschwert wird (vgl. SenE vom 10.09.1996, 2 Ws 457/96, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 112, Rn. 26).
  • OLG Köln, 31.05.2021 - 2 Ws 265/21

    Anordnung von Beschränkungen in der Untersuchungshaft Erforderlichkeit von

    Diese ist gegeben, wenn das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, dass durch bestimmte Handlungen auf Beweismittel eingewirkt und dadurch die Ermittlung der Wahrheit erschwert wird (vgl. SenE vom 10.09.1996, 2 Ws 457/96, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 112, Rn. 26).
  • OLG Köln, 19.12.2002 - 2 Ws 603/02

    Untersuchungshaft, Verdunkelungsgefahr

    Die Anordnung der Untersuchungshaft setzt voraus, dass mit großer Wahrscheinlichkeit Verdunkelungshandlungen für den Fall zu erwarten sind, dass der Beschuldigte nicht in Haft genommen wird; die bloße Möglichkeit, dass solche Handlungen vorgenommen werden können, genügt nicht (vgl. Senat StV 92, 383; 97, 27; 97, 642; K.knecht/Meyer-Goßner , StPO 45. Aufl., § 112 Rn. 27; KK- Boujong § 112 Rn. 26).
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