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   OLG Hamm, 09.02.1999 - 2 Ws 46/99   

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OLG Hamm, 09.02.1999 - 2 Ws 46/99 (https://dejure.org/1999,7857)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.02.1999 - 2 Ws 46/99 (https://dejure.org/1999,7857)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Februar 1999 - 2 Ws 46/99 (https://dejure.org/1999,7857)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.03.1953 - 5 StR 676/52

    Materielle und formelle Voraussetzungen der Verbindung und Trennung von Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.1999 - 2 Ws 46/99
    Ordnet das Gericht die Trennung während der Hauptverhandlung (vgl. BGH NJW 1953, 836) an, ist in Würdigung des Inhalts und der Zielsetzung dieser richterlichen Maßnahme zu prüfen, ob der Regelungszweck des § 305 StPO die Beschwerde ausschließt (vgl. LR-Gollwitzer, 24. Aufl. (1988), § 305 Rn. 3).
  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62

    Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.1999 - 2 Ws 46/99
    Ist sie für den Inhalt und/oder das Zustandekommen des verfahrensabschließenden Urteils nämlich noch von Bedeutung, ist mit der Revision zwar eine falsche Ermessensausübung nicht zu beanstanden, doch kann das Rechtsmittel aber darauf gestützt werden, dass im Zusammenhang mit der Trennung ein Ermessensmissbrauch oder ein anderer Verfahrensfehler begangen worden sei (vgl. BGHSt 18, 238, 239).
  • OLG Düsseldorf, 09.09.1998 - 2 Ws 495/98
    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.1999 - 2 Ws 46/99
    Mit dem Ausschluss der Beschwerdemöglichkeit soll sichergestellt werden, dass eine anstehende oder laufende Hauptverhandlung nicht durch isolierte Rechtsmittel und deren Behandlung durch das Beschwerdegericht verzögert oder in Frage gestellt wird (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1999, 29).
  • OLG Frankfurt, 24.06.1991 - 3 Ws 370/91
    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.1999 - 2 Ws 46/99
    Auch die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 24. Juni 1991 (StV 1991, 504) erfasst den vom vorliegenden Sachverhalt abweichenden Fall, dass das Verfahren gegen einen von mehreren Angeklagten in vollem Umfang abgetrennt worden ist.
  • OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 223/05

    Strafrecht - Rechtsmittel gegen Abtrennung und Aussetzung während laufender

    Darunter fallen auch die in der Hauptverhandlung beschlossene Abtrennung und Aussetzung des Verfahrens, wenn es sich um Anordnungen handelt, die die darauf abzielen, die Abwicklung des Verfahrens in sonstiger Weise zu fördern und es einer abschließenden Sachentscheidung näher zu bringen (Senat, Beschluss vom 04.08.2004 -2 Ws 369/04; Senat vom 01.02.1991, StV 1991, 551; OLG Stuttgart, Die Justiz 2000, 91; OLG Hamm wistra 1999, 235; OLG Karlsruhe, NStZ 1985, 227; a.A. Laufhütte in KK, 5. Aufl., § 145 Rdnr. 13, - bei anders gelagertem Sachverhalt - OLG Düsseldorf StV 1997, 282).
  • OLG Frankfurt, 13.12.2022 - 3 Ws 442/22

    Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen (Teil-)AbtrennungsbeschIuss des

    Mangels gesetzlicher Regelung für diese Konstellationen gibt es bei der Beurteilung der Anfechtbarkeit mit der isolierten Beschwerde und des Grades der Überprüfbarkeit durch das Beschwerdegericht variierende Ansätze, die von voller Überprüfbarkeit, Überprüfung auf ausschließliche Hemmung oder Verzögerung des Verfahrens und/oder Überprüfung auf evident fehlerhafte Ermessensausübung/Willkür bis zur Annahme des Ausschlusses der Beschwerde reichen (vgl. hierzu OLG Celle Wistra 2013, 405-406, OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 142, BGH NStZ-RR 2013, 352-254 Rdnr. 18, KG Berlin NStZ-RR 2013, 218-219, BVerfG STV 2022, 578 bis 581, OLG Braunschweig Beschluss vom 29. September 2021 - 1 Ws 221/21, OLG FFM Beschluss vom 6. Mai 2021 - 3 Ws 282/21, OLG FFM Beschluss vom 15. Oktober 2019 - 3 Ws 742 + 743/19, MK-Neuheuser a.a.O. § 305 Rdnr.14, Beck-Ok/Cirener StPO a.a.O. § 305 Rdnr.4.1, Meyer-Goßner/Schmitt StPO a.a.O,§ 305 Rdnr.4, OLG Hamm Wistra 1999, 235-237).
  • KG, 27.03.2009 - 4 Ws 17/09

    Strafverfahren: Beschwerde gegen Abtrennungsbeschlüsse in Fällen der

    Abtrennungsbeschlüsse sind daher nicht bzw. - ausnahmsweise - nur dann anfechtbar, wenn sich die Abtrennung ausschließlich hemmend oder verzögernd auf das Verfahren auswirkt (vgl. KG a.a.O.; Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2003 - 4 Ws 171/03; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 Ws 223/05 - [juris]; OLG Hamm wistra 1999, 235; OLG Frankfurt StV 1983, 92; Meyer-Goßner a.a.O., § 305 Rdnr. 4; Matt a.a.O. Rdnr. 25; Cirener in BeckOK § 305 Rdnr. 4.1), wobei es auf eine Verzögerung des Verfahrens in seiner Gesamtheit und nicht nur des abgetrennten Verfahrensteils ankommt (OLG Köln a.a.O.).
  • OLG Köln, 02.02.2005 - 2 Ws 31/05

    Beschwerde; Abtrennung der Verhandlung wegen einer von mehreren Taten

    Der Senat lässt offen, ob die Beschwerde nicht bereits gemäß § 305 S. 1 StPO unzulässig ist (so OLG Hamm wistra 1999, 235, 399 m. abl. Anm. Weidemann), denn sie ist jedenfalls unbegründet.
  • OLG Rostock, 07.04.2008 - I Ws 115/08
    Ob die Abtrennung des Verfahrens eine Beschwer für die Beschwerdeführer beinhaltet, richtet sich allein nach der Frage, ob sich die Abtrennung hemmend und verzögernd auf das sie betreffende Verfahren auswirkt (KG Berlin a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 09.02.1999, Az.: 2 Ws 46/99; KG Berlin, Beschluss vom 03.05.2000, Az.: 1 AR 512/00; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 142; KG Berlin, Beschluss vom 13.11.2000, Az.: 1 AR 1332/00 ).
  • OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 232/05

    Beschwerde gegen die Abtrennung und Aussetzung eines Verfahrens

    Darunter fallen auch die in der Hauptverhandlung beschlossene Abtrennung und Aussetzung des Verfahrens, wenn es sich um Anordnungen handelt, die die darauf abzielen, die Abwicklung des Verfahrens in sonstiger Weise zu fördern und es einer abschließenden Sachentscheidung näher zu bringen (Senat, Beschluss vom 04.08.2004 -2 Ws 369/04; Senat vom 01.02.1991, StV 1991, 551; OLG Stuttgart, Die Justiz 2000, 91; OLG Hamm wistra 1999, 235; OLG Karlsruhe, NStZ 1985, 227; a.A. Laufhütte in KK, 5. Aufl., § 145 Rdnr. 13, - bei anders gelagertem Sachverhalt - OLG Düsseldorf StV 1997, 282).
  • KG, 27.03.2009 - 1 AR 314/09
    Abtrennungsbeschlüsse sind daher nicht bzw. - ausnahmsweise - nur dann anfechtbar, wenn sich die Abtrennung ausschließlich hemmend oder verzögernd auf das Verfahren auswirkt (vgl. KG a.a.O.; Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2003 - 4 Ws 171/03; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 Ws 223/05 - [juris]; OLG Hamm wistra 1999, 235; OLG Frankfurt StV 1983, 92; Meyer-Goßner a.a.O., § 305 Rdnr. 4; Matt a.a.O. Rdnr. 25; Cirener in BeckOK § 305 Rdnr. 4.1), wobei es auf eine Verzögerung des Verfahrens in seiner Gesamtheit und nicht nur des abgetrennten Verfahrensteils ankommt (OLG Köln a.a.O.).
  • OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 224/05

    Beschwerde gegen die Abtrennung und Aussetzung eines Verfahrens

    Darunter fallen auch die in der Hauptverhandlung beschlossene Abtrennung und Aussetzung des Verfahrens, wenn es sich um Anordnungen handelt, die die darauf abzielen, die Abwicklung des Verfahrens in sonstiger Weise zu fördern und es einer abschließenden Sachentscheidung näher zu bringen (Senat, Beschluss vom 04.08.2004 -2 Ws 369/04; Senat vom 01.02.1991, StV 1991, 551; OLG Stuttgart, Die Justiz 2000, 91; OLG Hamm wistra 1999, 235; OLG Karlsruhe, NStZ 1985, 227; a.A. Laufhütte in KK, 5. Aufl., § 145 Rdnr. 13, - bei anders gelagertem Sachverhalt - OLG Düsseldorf StV 1997, 282).
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