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   OLG Köln, 20.06.2012 - III-2 Ws 466/12   

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https://dejure.org/2012,22600
OLG Köln, 20.06.2012 - III-2 Ws 466/12 (https://dejure.org/2012,22600)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.06.2012 - III-2 Ws 466/12 (https://dejure.org/2012,22600)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - III-2 Ws 466/12 (https://dejure.org/2012,22600)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Pflichtverteidigung: Nicht zwingend wenn Mitangeklagter Pflichtverteidiger hat

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine zwingende Pflichtverteidigung wenn Mitangeklagter Pflichtverteidiger hat

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 351
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 22.11.2012 - 4a Ws 151/12

    Pflichtverteidigerbestellung: Selbstverteidigungsunfähigkeit bei verteidigtem

    Die Gegenansicht (OLG Köln, Beschluss vom 20. Juni 2012, 2 Ws 466/12, zitiert nach juris) ist der Meinung, dass es einen allgemeinen Grundsatz des Inhalts, dass einem Angeklagten ein Pflichtverteidiger nur deshalb beizuordnen ist, weil auch der Mitangeklagte einen solchen hat, nicht existiert.
  • LG Essen, 09.03.2018 - 64 Qs 51/17

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Beiordnung, Waffengleichheit

    Vielmehr ist in jedem Einzelfall anhand einer umfassenden Würdigung der Gesamtumstände gesondert zu prüfen, ob aus Gründen der Waffengleichheit und / oder des fairen Verfahrens die Beiordnung eines Pflichtverteidigers geboten ist (vgl. hierzu etwa OLG Köln, Beschluss vom 20.06.2012 - 2 Ws 466/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.11.2012 - 4a Ws 151/12; OLG Hamburg, Beschluss vom 30.01.2013 - 3 Ws 5/13).

    Es ist daher anerkannt, dass es in derartigen Konstellationen nach dem Grundsatz des fairen Verfahrens geboten sein kann, dem nicht verteidigten Angeklagten einen Pflichtverteidiger beizuordnen, um dessen Fähigkeit, sich zu verteidigen und auf etwaige belastende Angaben des verteidigten Mitangeklagten angemessen reagieren zu können, sicherzustellen (vgl. etwa LG Verden, Beschluss vom 04.03.2014 - 1 Qs 36/14; LG Itzehoe, Beschluss vom 12.01.2012 - 1 Qs 3/12 sowie i.E. auch OLG Hamburg, Beschluss vom 30.01.2013 - 3 Ws 5/13; OLG Köln, Beschluss vom 20.06.2012 - 2 Ws 466/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.11.2012 - 4a Ws 151/12).

  • LG Duisburg, 15.01.2019 - 31 Qs 96/18

    Pflichtverteidiger, Waffengleichheit, mehrere Angeklagte

    Zwar begründet der bloße Umstand, dass ein Mitangeklagter einen Verteidiger hat, die Voraussetzungen des § 140 Abs. 2 StPO für sich allein nicht (KK-StPO/Laufhütte/Willnow, 7. Auflage 2013, § 140 Rn. 22 m. w. N., beck-online; OLG Köln, Beschluss vom 20.06.2012, 2 Ws 466/12, NStZ-RR 2012, 351, beck-online).

    In besonderen Konstellationen kann aber aus Gründen der Waffengleichheit die Beiordnung eines Pflichtverteidigers geboten sein, wenn der Mitangeklagte anwaltlich verteidigt wird, so etwa wenn die Angeklagten sich gegenseitig belasten bzw. die Möglichkeit gegenseitiger Belastungen besteht (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage, § 140 Rn. 31 m. w. N.; OLG Köln, Beschluss vom 20.06.2012, 2 Ws 466/12, NStZ-RR 2012, 351, beck-online; MüKo-StPO/Thomas/Kämpfer, 1. Auflage 2014, § 140 Rn. 48, beck-online).

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