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   OLG Köln, 29.06.2012 - III-2 Ws 485/12   

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https://dejure.org/2012,22359
OLG Köln, 29.06.2012 - III-2 Ws 485/12 (https://dejure.org/2012,22359)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.06.2012 - III-2 Ws 485/12 (https://dejure.org/2012,22359)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Juni 2012 - III-2 Ws 485/12 (https://dejure.org/2012,22359)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Auswahl des Pflichtverteidigers und die Frage der "Ortsnähe”

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2012 - 2 Ws 485/12
    Das Auswahlermessen des Gerichts ist unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze (BVerfGE 39, 238, 239; BVerfG NJW 2001, 3695, 3696) dahin eingeschränkt, dass bei der Auswahl des Verteidigers auch dem Interesse des Beschuldigten, von einem Anwalt seines Vertrauens verteidigt zu werden, ausreichend Rechnung getragen werden muss.

    Im Bestellungsverfahren tritt der Gesichtspunkt der Ortsnähe im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung grundsätzlich gegenüber dem besonderen Vertrauensverhältnis des Beschuldigten zu seinem Verteidiger zurück (BVerfG NJW 2001, 3695, 3696, 3697; BGHSt 43, 153, 157; Thüringer Oberlandesgericht NJW 2009, 1430 f, jeweils zitiert nach juris).

  • OLG Köln, 21.09.2010 - 2 Ws 594/10

    Pflichtverteidiger,Auswahlkriterium, Ortsnähe

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2012 - 2 Ws 485/12
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 21.09.2010 - 2 Ws 594/10 - zur Frage der Auswahl eines Verteidigers nach § 142 StPO Folgendes ausgeführt:.

    Die Entscheidung des Vorsitzenden der Strafkammer führt im Ergebnis zu einer Überbetonung des Kriteriums der Ortsnähe welche nach der Gesetzesänderung durch Streichung von § 142 Satz 1 StPO a.F. gerade vermieden werden sollte (vgl. Senat, Beschluss v. 21.09.2010, 2 Ws 594/10).

  • OLG Jena, 26.11.2008 - 1 Ws 497/08

    Bestellung eines nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts als

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2012 - 2 Ws 485/12
    Im Bestellungsverfahren tritt der Gesichtspunkt der Ortsnähe im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung grundsätzlich gegenüber dem besonderen Vertrauensverhältnis des Beschuldigten zu seinem Verteidiger zurück (BVerfG NJW 2001, 3695, 3696, 3697; BGHSt 43, 153, 157; Thüringer Oberlandesgericht NJW 2009, 1430 f, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvQ 10/06

    Keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren wegen Ablehnung der

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2012 - 2 Ws 485/12
    Der Angeklagte hat zwar keinen Rechtsanspruch auf Beiordnung eines bestimmten Verteidigers, nach dem Grundsatz eines fairen Verfahrens sind aber die Wünsche des Angeklagten zu berücksichtigen (Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 02.03.2006 - 2 BvQ 10/06 - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2012 - 2 Ws 485/12
    Das Auswahlermessen des Gerichts ist unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze (BVerfGE 39, 238, 239; BVerfG NJW 2001, 3695, 3696) dahin eingeschränkt, dass bei der Auswahl des Verteidigers auch dem Interesse des Beschuldigten, von einem Anwalt seines Vertrauens verteidigt zu werden, ausreichend Rechnung getragen werden muss.
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96

    Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2012 - 2 Ws 485/12
    Im Bestellungsverfahren tritt der Gesichtspunkt der Ortsnähe im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung grundsätzlich gegenüber dem besonderen Vertrauensverhältnis des Beschuldigten zu seinem Verteidiger zurück (BVerfG NJW 2001, 3695, 3696, 3697; BGHSt 43, 153, 157; Thüringer Oberlandesgericht NJW 2009, 1430 f, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Oldenburg, 23.04.2015 - 1 Ws 170/15

    Pflichtverteidigerwechsel, kostenneutrale Umbeiordnung

    Bei dieser Sachlage bedarf es daher keiner Entscheidung, welche Anforderungen an das zwischen Beschuldigtem und Verteidiger bestehende Vertrauensverhältnis und dessen Darlegung gegenüber dem Gericht zu stellen sind (siehe etwa die Zusammenstellung bei Lehmann, NStZ 2012, 188) und welches Gewicht den durch die Beiordnung eines auswärtigen Verteidigers entstehenden Mehrkosten im Rahmen der dem Gericht eröffneten Ermessensentscheidung beizulegen ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21.9.2010 - 2 Ws 594/10, juris; OLG Köln, Beschluss vom 29.6.2012 - 2 Ws 485/12, juris; gegen jedwede Relevanz von Kostengesichtspunkten nach der Neufassung: KMR/Haizmann, § 142 Rn 22; SK-StPO/Wohlers, 4. Aufl., § 142 Rn. 27).
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