Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 2 Ws 491/15, 2 Ws 491/15 - HEs 148/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,31044
OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 2 Ws 491/15, 2 Ws 491/15 - HEs 148/15 (https://dejure.org/2015,31044)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.10.2015 - 2 Ws 491/15, 2 Ws 491/15 - HEs 148/15 (https://dejure.org/2015,31044)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Oktober 2015 - 2 Ws 491/15, 2 Ws 491/15 - HEs 148/15 (https://dejure.org/2015,31044)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,31044) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Haftprüfung, OLG, Beschleunigungsgrundsatz, Einholung, Sachverständigengtutachten

  • openjur.de

    Sachverständigengutachten in Haftsachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besondere Haftprüfung; Beim Angeklagten vorherrschende Betäubungsmittelproblematik; Nahe liegende Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Versäumnisse von Staatsanwaltschaft und Gericht im Hinblick auf die gebotene Einholung eines ...

Kurzfassungen/Presse (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 379
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 09.09.2002 - 2 BL 90/02

    Haftprüfung, BL 6, wichtiger Grund, Aussetzung der Hauptverhandlung, Einholung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 2 Ws 491/15
    Hängt die Anklageerhebung nicht vom Ergebnis des Gutachtens ab, muss dessen Eingang nicht abgewartet werden; vielmehr kann der Beschleunigungsgrundsatz in diesen Fällen sogar gebieten, die Anklage bereits vor Eingang des Gutachtens zu erheben (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.4.2015, 1 Ws 7/15; OLG Hamm, Beschluss vom 9.9.2002, 2 BL 90/02).

    Erteilt die Staatsanwaltschaft im Laufe des Ermittlungsverfahrens keinen Auftrag zur Begutachtung des Angeklagten, obwohl diese nach Aktenlage geboten ist, wird dem Beschleunigungsgrundsatz nicht genügt (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.4.2015, 1 Ws 7/15; OLG Hamm, Beschluss vom 9.9.2002, 2 BL 90/02 und Beschluss vom 28.10.1991, 2 BL 349/91; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.7.2009, 1 Ws 337/09 [zum Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit]).

    Dies wäre vorliegend zu bejahen gewesen, wenn der Vorsitzende des Schöffengerichts unverzüglich nach Eingang der Akten ein Sachverständigengutachten zur Frage der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt in Auftrag gegeben hätte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 9.9.2002, 2 BL 90/02 und Beschluss vom 28.10.1991, 2 BL 349/91).

    d) Die Versäumnisse von Staatsanwaltschaft und Gericht sind folglich als so erheblich anzusehen, dass sie die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus nicht rechtfertigen können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.10.1991, 2 BL 349/91 und Beschluss vom 9.9.2002, 2 BL 90/02; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.4.2015, 1 Ws 7/15).

  • OLG Saarbrücken, 22.04.2015 - 1 Ws 7/15

    Beschleunigungsgebot bei Untersuchungshaft: Neubeginn der Sechsmonatsfrist bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 2 Ws 491/15
    Hängt die Anklageerhebung nicht vom Ergebnis des Gutachtens ab, muss dessen Eingang nicht abgewartet werden; vielmehr kann der Beschleunigungsgrundsatz in diesen Fällen sogar gebieten, die Anklage bereits vor Eingang des Gutachtens zu erheben (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.4.2015, 1 Ws 7/15; OLG Hamm, Beschluss vom 9.9.2002, 2 BL 90/02).

    Erteilt die Staatsanwaltschaft im Laufe des Ermittlungsverfahrens keinen Auftrag zur Begutachtung des Angeklagten, obwohl diese nach Aktenlage geboten ist, wird dem Beschleunigungsgrundsatz nicht genügt (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.4.2015, 1 Ws 7/15; OLG Hamm, Beschluss vom 9.9.2002, 2 BL 90/02 und Beschluss vom 28.10.1991, 2 BL 349/91; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.7.2009, 1 Ws 337/09 [zum Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit]).

    d) Die Versäumnisse von Staatsanwaltschaft und Gericht sind folglich als so erheblich anzusehen, dass sie die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus nicht rechtfertigen können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.10.1991, 2 BL 349/91 und Beschluss vom 9.9.2002, 2 BL 90/02; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.4.2015, 1 Ws 7/15).

  • OLG Hamm, 28.10.1991 - 2 BL 349/91

    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 2 Ws 491/15
    Erteilt die Staatsanwaltschaft im Laufe des Ermittlungsverfahrens keinen Auftrag zur Begutachtung des Angeklagten, obwohl diese nach Aktenlage geboten ist, wird dem Beschleunigungsgrundsatz nicht genügt (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.4.2015, 1 Ws 7/15; OLG Hamm, Beschluss vom 9.9.2002, 2 BL 90/02 und Beschluss vom 28.10.1991, 2 BL 349/91; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.7.2009, 1 Ws 337/09 [zum Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit]).

    Dies wäre vorliegend zu bejahen gewesen, wenn der Vorsitzende des Schöffengerichts unverzüglich nach Eingang der Akten ein Sachverständigengutachten zur Frage der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt in Auftrag gegeben hätte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 9.9.2002, 2 BL 90/02 und Beschluss vom 28.10.1991, 2 BL 349/91).

    d) Die Versäumnisse von Staatsanwaltschaft und Gericht sind folglich als so erheblich anzusehen, dass sie die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus nicht rechtfertigen können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.10.1991, 2 BL 349/91 und Beschluss vom 9.9.2002, 2 BL 90/02; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.4.2015, 1 Ws 7/15).

  • BGH, 04.08.2015 - 3 StR 187/15

    Rechtsfehlerhaft unterlassene Entscheidung über die Unterbringung des Angeklagten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 2 Ws 491/15
    Von dieser Verpflichtung besteht nur dann eine Ausnahme, wenn der Tatrichter die Maßregelanordnung nach § 64 StGB allein in Ausübung seines Ermessens nicht treffen will und diese Entscheidung von sachverständigen Feststellungen unabhängig ist (BGH, Beschluss vom 20.9.2011, 4 StR 434/11 m.w.N.; BGH Beschluss vom 4.8.2015, 3 StR 187/15; KK-Krehl, StPO, 7. Aufl. 2013, § 246a Rn. 2).

    Die - mit sachverständiger Hilfe gemäß § 246a Abs. 1 Satz 2 StPO vorzunehmende - Prüfung, ob der Angeklagte in einer Entziehungsanstalt unterzubringen ist, steht nicht zur Disposition des Angeklagten, sondern ist von Amts wegen vorzunehmen, wenn eine solche Prüfung nach Aktenlage veranlasst ist (BGH, Beschluss vom 4.8.2015, 3 StR 187/15; KK-Krehl, StPO, 7. Aufl. 2013, § 246a StPO, Rn. 1; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 246a Rn. 1 m.w.N.).

  • BGH, 20.09.2011 - 4 StR 434/11

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 2 Ws 491/15
    Von dieser Verpflichtung besteht nur dann eine Ausnahme, wenn der Tatrichter die Maßregelanordnung nach § 64 StGB allein in Ausübung seines Ermessens nicht treffen will und diese Entscheidung von sachverständigen Feststellungen unabhängig ist (BGH, Beschluss vom 20.9.2011, 4 StR 434/11 m.w.N.; BGH Beschluss vom 4.8.2015, 3 StR 187/15; KK-Krehl, StPO, 7. Aufl. 2013, § 246a Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - 1 Ws 337/09

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Verfahrensverzögerung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 2 Ws 491/15
    Erteilt die Staatsanwaltschaft im Laufe des Ermittlungsverfahrens keinen Auftrag zur Begutachtung des Angeklagten, obwohl diese nach Aktenlage geboten ist, wird dem Beschleunigungsgrundsatz nicht genügt (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.4.2015, 1 Ws 7/15; OLG Hamm, Beschluss vom 9.9.2002, 2 BL 90/02 und Beschluss vom 28.10.1991, 2 BL 349/91; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.7.2009, 1 Ws 337/09 [zum Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit]).
  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09

    Beschleunigungsgebot bei Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft (Prüfungs- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 2 Ws 491/15
    Der verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verankerte Beschleunigungsgrundsatz, der für das gesamte Strafverfahren gilt, bei Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen aber besondere Beachtung verlangt, gebietet, dass die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (Senat, Beschluss vom 20.8.2013, 2 Ws 309/13; BVerfG StraFo 2009, 375; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 120 Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 27.03.2017 - HEs 2 Ws 63/17

    Besondere Haftprüfung: Fortdauer der Untersuchungshaft bei verspätetem

    Der verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG verankerte Beschleunigungsgrundsatz (vgl. auch Art. 5 Abs. 3 S. 1 Halbs. 2 MRK), der für das gesamte Ermittlungs- und Strafverfahren gilt und bei Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen besondere Beachtung verlangt, gebietet, dass die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (Senat, Beschluss vom 29.10.2015 - 2 Ws 491/15 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 20.08.2013 - 2 Ws 309/13; BVerfG Kammerbeschluss vom 06.06.2007 - 2 BvR 917/07 -, juris Rn. 22; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 121 Rn. 1).

    (1) Die - mit sachverständiger Hilfe gemäß § 246a Abs. 1 S. 2 StPO vorzunehmende - Prüfung, ob der Angeschuldigte nach § 64 StGB in einer Entziehungsanstalt unterzubringen ist, steht nicht zur Disposition des Angeschuldigten, sondern ist von Amts wegen vorzunehmen, wenn eine solche Prüfung nach Aktenlage veranlasst ist (vgl. Senat, Beschluss vom 29.10.2015 - 2 Ws 491/15 -, juris Rn. 10 mwN).

    Nach gefestigter verfassungs- und obergerichtlicher Rechtsprechung (BVerfG, aaO, juris Rn. 26; Senat, Beschluss vom 21.03.2017 - HEs 2 Ws 58/17 - Die Justiz 2011, 71 und NJW-Spezial 2015, 761; OLG Oldenburg NdsRpfl 2006, 329; OLG Jena StraFo 1998, 103 und 2004, 318; KK-StPO/Schultheis, 7. Aufl., § 121 Rn. 21) ist ein Gutachtenauftrag dabei unmittelbar nach Bekanntwerden des Begutachtungserfordernisses zu erteilen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht