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   OLG Köln, 16.07.2012 - III-2 Ws 499/12   

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https://dejure.org/2012,22351
OLG Köln, 16.07.2012 - III-2 Ws 499/12 (https://dejure.org/2012,22351)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.07.2012 - III-2 Ws 499/12 (https://dejure.org/2012,22351)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Juli 2012 - III-2 Ws 499/12 (https://dejure.org/2012,22351)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Erstattung von Fotokopierkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 7000
    Umfang der Erstattung von Fotokopierkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ungeprüfte, vorsorgliche Ablichten der gesamten Akte führt nicht zur Erstattungsfähigkeit der Kopierkosten

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 392
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Nürnberg, 30.05.2017 - 2 Ws 98/17

    Dokumentenpauschale für elektronische Akte - Notwendigkeit des Ausdrucks einer

    Gleichwohl steht auch dem gerichtlich bestellten bzw. beigeordneten Rechtsanwalt ein weiter Ermessensspielraum zu (vgl. OLG Celle, NJW 2012, 1671; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 29.03.2012 - 2 Ws 49/12, JurionRS 2012, 14204; OLG Köln, NStZ-RR 2012, 392).

    Allerdings muss der Anwalt das ihm eingeräumte Ermessen auch ausüben (OLG Koblenz, Beschluss vom 16.11.2009 - 2 Ws 526/09, JurionRS 2009, 36455; OLG Köln, NStZ-RR 2012, 392).

  • OLG Rostock, 04.08.2014 - 20 Ws 193/14

    Auslagenvorschuss für Pflichtverteidiger: Erforderlichkeit des Ausdrucks

    Innerhalb dieses Zeitraums wäre es ihm objektiv möglich und zumutbar gewesen, die digitalisierten Akten "am Bildschirm" wenigstens daraufhin durchzusehen, ob und welche Teile er für seine weitere Tätigkeit, insbesondere während einer eventuellen Hauptverhandlung, zur sachgerechten Verteidigung des Mandanten auch in Papierform benötigt (vgl. zu diesem Erfordernis einer Vorauswahl Bräuer in Bischof/Jungbauer, RVG 6. Aufl. Rdz. 11D zu Nr. 7000 VV m.w.N.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.03.2012 - 2 Ws 49/12 = NStZ-RR 2014, 2; OLG Köln NStZ-RR 2012, 392 mit abl. Stellungnahme Hansens RVGreport 2012, 428).
  • LG Braunschweig, 21.12.2017 - 16 KLs 16/14

    Aktenkopien Erstattungsfähigkeit

    Die Entscheidung des OLG Köln (Beschluss vom 16.7.2012, III - 2 Ws 499/12, 2 W 499/12, zitiert nach juris) steht dem nicht entgegen.
  • OLG Köln, 15.01.2015 - 2 Ws 651/14

    Erstattung der Kosten für das vollständige Kopieren von Beiakten

    Dies ist dann der Fall, wenn sie aus der objektiven Sicht eines vernünftigen, sachkundigen Dritten zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache erforderlich waren (vgl.: Senat, Beschluss vom 16. Juli 2012, 2 Ws 499/12; Hartmann, Kostengesetze, 44 der Auflage 2014, VV 7000, Rn 6 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.08.2014 - 2 Ws 344/14

    Erstattung der Kosten des vollständigen Ausdrucks einer elektronischen Akte durch

    Das ungeprüfte, vorsorgliche Ablichten der gesamten Akte stellt keine ordnungsgemäße Ermessensausübung dar (OLG Köln, Beschluss vom 16. Juli 2012, III 2 Ws 499/12 - juris; a. A. LGKleve, Beschluss vom 11. August 2011, 120 Qs 68/11 - juris).
  • OLG Braunschweig, 08.06.2018 - 1 Ws 92/18

    Kopien, Erforderlichkeit, Kopie der gesamten Akte

    Ausgehend von diesen Grundsätzen wird - worauf die Bezirksrevisorin grundsätzlich zutreffend hinweist - in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, das ungeprüfte, vorsorgliche Ablichten einer gesamten Akte stelle keine ordnungsgemäße Ermessensausübung des Verteidigers mehr dar, da Kopien nur in dem Rahmen abrechnungsfähig seien, in dem sie aus der ex-ante Sicht des Rechtsanwaltes zu fertigen gewesen wären (OLG Koblenz, a.a.O., OLG Köln, Beschl. vom 16. Juli 2012, III - 2 Ws 499/12, Rn. 7, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 09.01.2020 - 2 Ws 248/19

    Umfang der Erstattungsfähigkeit der Kosten für das Ablichten der gesamten Akte

    Das ungeprüfte, vorsorgliche Ablichten der gesamten Akten führt nicht zur Erstattungsfähigkeit der insoweit angemeldeten Kopierkosten (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 16. Juli 2012 - III-2 Ws 499/12, zit. nach Juris).
  • LG Braunschweig, 21.02.2017 - 16 KLs 411 Js 22675/10
    Die Entscheidung des OLG Köln (Beschluss vom 16.7.2012, III - 2 Ws 499/12, 2 W 499/12, zitiert nach juris) steht dem nicht entgegen.
  • LG Detmold, 14.07.2015 - 4 KLs 72/14

    Dokumentenpauschale - Fertigung erforderlicher Kopien - Kopien - sachgerechte

    Ausgehend von diesen Grundsätzen wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, das ungeprüfte, vorsorgliche Ablichten einer gesamten Akte stelle keine ordnungsgemäße Ermessensausführung des Verteidigers mehr dar, denn Kopien seien nur in dem Rahmen abrechnungsfähig, in dem sie aus der ex-ante Sicht des Rechtsanwalts zu fertigen gewesen wären (OLG Koblenz a.a.O.; OLG Köln, Beschluss vom 16. Juli 2012, III-2 Ws 499/12 - juris).In Anwendung dieser Grundsätze ist die Kammer nach Durchführung des Erinnerungsverfahrens und unter Berücksichtigung des ergänzenden Vortrags des Verteidigers vom 12. Juni 2015 zu der Beurteilung gelangt, dass eine Kopie der Verfahrensakte 4 KLs 22 Js 676/11 - 21/13 grundsätzlich erforderlich war.
  • LG Rostock, 07.08.2013 - 18 Qs 170/13

    Verteidigervergütung: Notwendigkeit der Auslagen bei der Anfertigung von

    Außerdem stellt das ungeprüfte, vorsorgliche Ablichten der gesamten Akte - die regelmäßig für die Verteidigung in jedem Fall irrelevante Dokumente wie Verfügungen und Empfangsbekenntnisse enthält - regelmäßig keine ordnungsgemäße Ermessensausübung des Verteidigers mehr dar (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 16.7.2012 - 2 Ws 499/12, NStZ-RR 2012, 392).
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