Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.09.2013 - III-2 Ws 503/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26369
OLG Köln, 30.09.2013 - III-2 Ws 503/13 (https://dejure.org/2013,26369)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.09.2013 - III-2 Ws 503/13 (https://dejure.org/2013,26369)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. September 2013 - III-2 Ws 503/13 (https://dejure.org/2013,26369)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,26369) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • beck-blog (Kurzinformation und Volltext)

    Rechtsmittelrücknahme bei falschen Auskünften über Fahrerlaubnisentziehung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme bei irreführender Sachbehandlung und Verletzung der gerichtlichen Fürsorgepflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Rechtsmittelrücknahme bei irreführender Sachbehandlung und Verletzung der gerichtlichen Fürsorgepflicht (hier: Berufungsrücknahme trotz Bestehen fahrerlaubnisbezogener Maßnahmen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die drei Künstler in der Hauptverhandlung

Papierfundstellen

  • StV 2014, 207
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.01.2001 - 2 StR 500/00

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht nach unrichtiger Erklärung oder Auskunft des

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2013 - 2 Ws 503/13
    Eine Rechtsmittelrücknahme kann unwirksam sein, wenn sie erwiesenermaßen durch irreführende Sachbehandlung und Verletzung der Fürsorgepflicht des Gerichts zur Gewährleistung eines interessengerechten Verteidigungsverhaltens zustande gekommen ist (im Anschluss an BGH NStZ 2004, 636 und BGHSt 46, 257).

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist aber anerkannt, dass eine Rechtsmittelrücknahme unwirksam sein kann, wenn sie erwiesenermaßen durch irreführende Sachbehandlung und Verletzung der Fürsorgepflicht des Gerichts zur Gewährleistung eines interessengerechten Verteidigungsverhaltens zustande gekommen ist (vgl. BGH NStZ 2004, 636; BGHSt 46, 257; Hanack in LR, StPO, 25. Aufl., § 302 Randn. 52; KK-Paul, StPO, 6. Aufl., § 302 Randn.13; Meyer-Goßner, a.a.O., § 302 Randnr. 22; je m.w.N.).

  • BGH, 18.02.2004 - 5 StR 566/03

    Aufhebung des tatrichterlichen Beschlusses über die Verwerfung der Revision;

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2013 - 2 Ws 503/13
    Eine Rechtsmittelrücknahme kann unwirksam sein, wenn sie erwiesenermaßen durch irreführende Sachbehandlung und Verletzung der Fürsorgepflicht des Gerichts zur Gewährleistung eines interessengerechten Verteidigungsverhaltens zustande gekommen ist (im Anschluss an BGH NStZ 2004, 636 und BGHSt 46, 257).

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist aber anerkannt, dass eine Rechtsmittelrücknahme unwirksam sein kann, wenn sie erwiesenermaßen durch irreführende Sachbehandlung und Verletzung der Fürsorgepflicht des Gerichts zur Gewährleistung eines interessengerechten Verteidigungsverhaltens zustande gekommen ist (vgl. BGH NStZ 2004, 636; BGHSt 46, 257; Hanack in LR, StPO, 25. Aufl., § 302 Randn. 52; KK-Paul, StPO, 6. Aufl., § 302 Randn.13; Meyer-Goßner, a.a.O., § 302 Randnr. 22; je m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht