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OLG München, 02.05.2017 - 2 Ws 504/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, fair trial, Zeugenbeistand
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StPO § 140 Abs. 1, § 473 Abs. 1
Erfolglose Beschwerde gegen die Versagung der Beiordnung eines Pflichtverteidigers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen Tätigkeit eines Zeugenbeistandes für den Verletzten
- rewis.io
Erfolglose Beschwerde gegen die Versagung der Beiordnung eines Pflichtverteidigers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 140 Abs. 1 ; StPO § 473 Abs. 1
Wahlverteidiger; Pflichtverteidiger; Akteneinsicht; Abhilfeentscheidung; Beiordnung - rechtsportal.de
StPO § 140 Abs. 2
Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen Tätigkeit eines Zeugenbeistandes für den Verletzten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Pflichtverteidigung: Fair trial wegen Zeugenbeistand: Nein, denn es gibt ja die StA
Verfahrensgang
- LG München II, 15.02.2017 - 6 Ns 44 Js 36352/15
- OLG München, 02.05.2017 - 2 Ws 504/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Celle, 20.08.1999 - 23 Ss 50/99
Auszug aus OLG München, 02.05.2017 - 2 Ws 504/17
Zum anderen teilt der Senat auch nicht den von der Verteidigung unter Berufung auf das OLG Celle (Beschluss vom 20.08.1999, Gz. 23 Ss 50/99, BecksRS 2000, 1767) angenommenen Rechtssatz, dass in Konstellationen, in denen sich der Verletzte eines Zeugenbeistandes bedient, dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist. - BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im …
Auszug aus OLG München, 02.05.2017 - 2 Ws 504/17
Es ist zudem verfassungsgerichtlich geklärt, dass das im Grundgesetz verankerte rechtsstaatliche Gebot fairer Verfahrensführung die Beiordnung eines Verteidigers für den Beschuldigen im Privatklageverfahren nicht schon deshalb fordert, weil der Privatkläger anwaltlich vertreten ist (BVerfG NJW 1983, 1599, beck-online).