Rechtsprechung
OLG Köln, 02.02.2007 - 2 Ws 51/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers wegen ernsthafter Störung des Vertrauensverhältnisses des Angeklagten zu seinem vormaligen Pflichtverteidiger
- Judicialis
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 12.05.2006 - 2 Ws 188/06
Pflichtverteidigerbestellung; Ablehnung
Auszug aus OLG Köln, 02.02.2007 - 2 Ws 51/07
Die Beschwerde ist statthaft (vgl. OLG Köln NStZ 1991, 248; OLG Köln StraFo 2006, 328) und auch im übrigen zulässig. - OLG Köln, 21.08.1990 - 2 Ws 401/90
Auszug aus OLG Köln, 02.02.2007 - 2 Ws 51/07
Die Beschwerde ist statthaft (vgl. OLG Köln NStZ 1991, 248; OLG Köln StraFo 2006, 328) und auch im übrigen zulässig.
- BGH, 15.06.2021 - StB 24/21
Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Pflichtverteidiger und Angeklagtem …
a) Insoweit kann zwar von Bedeutung sein, wenn ein Pflichtverteidiger zu seinem inhaftierten Mandanten über einen längeren Zeitraum überhaupt nicht in Verbindung tritt (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. November 2010 - III-1 Ws 290/10, NStZ-RR 2011, 48; OLG Braunschweig, Beschluss vom 6. September 2012 - Ws 268/12, StV 2012, 719; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 2. Juni 1972 - 2 Ws 195/72, MDR 1972, 799; weitergehend für eine Jugendliche OLG Köln, Beschluss vom 2. Februar 2007 - 2 Ws 51/07, StraFo 2007, 157). - OLG Schleswig, 24.10.2007 - 2 Ws 450/07
Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren anlässlich der …
Nach ständiger Rechtsprechung ist in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO im Vollstreckungsverfahren die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht grundsätzlich geboten, sondern nur dann, wenn die Sach- und Rechtslage des Vollstreckungsverfahrens außergewöhnliche Schwierigkeiten aufweist oder der Verurteilte aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht in der Lage ist, selbst für seine angemessene Verteidigung zu sorgen (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 2 Ws 51/07 - Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 2 Ws 322/06 - Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2004 - 2 Ws 419/04 -, SchlHA 2005, 259 f.).Denn zunächst ist nicht ersichtlich, dass der Verurteilte aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur seine Belange nicht hinreichend darstellen könnte (anders etwa bei Anhaltspunkten für eine psychische Erkrankung, vgl. zu einer derartigen Konstellation OLG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 355 f); sollten aufgrund des türkischstämmigen Hintergrundes des Verurteilten Schwierigkeiten bei der sprachlichen Verständigung bestehen, wäre ohnehin die Hinzuziehung eines Dolmetschers vorrangig (Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 2 Ws 51/07 - OLG Frankfurt StV 1997, 573 f).
- OLG Schleswig, 24.10.2007 - 2 Ws 244/07
Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren anlässlich der …
Nach ständiger Rechtsprechung ist in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO im Vollstreckungsverfahren die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht grundsätzlich geboten, sondern nur dann, wenn die Sach- und Rechtslage des Vollstreckungsverfahrens außergewöhnliche Schwierigkeiten aufweist oder der Verurteilte aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht in der Lage ist, selbst für seine angemessene Verteidigung zu sorgen (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 2 Ws 51/07 - Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 2 Ws 322/06 - Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2004 - 2 Ws 419/04 -, SchlHA 2005, 259 f.).Denn zunächst ist nicht ersichtlich, dass der Verurteilte aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur seine Belange nicht hinreichend darstellen könnte (anders etwa bei Anhaltspunkten für eine psychische Erkrankung, vgl. zu einer derartigen Konstellation OLG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 355 f); sollten aufgrund des türkischstämmigen Hintergrundes des Verurteilten Schwierigkeiten bei der sprachlichen Verständigung bestehen, wäre ohnehin die Hinzuziehung eines Dolmetschers vorrangig (Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 2 Ws 51/07 - OLG Frankfurt StV 1997, 573 f).
- BGH, 24.03.2021 - StB 9/21
Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde in einem Strafverfahren wegen des …
Insoweit kann zwar von Bedeutung sein, wenn ein Pflichtverteidiger zu seinem inhaftierten Mandanten über einen längeren Zeitraum überhaupt nicht in Verbindung tritt (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. November 2010 - III-1 Ws 290/10, NStZ-RR 2011, 48; OLG Braunschweig, Beschluss vom 6. September 2012 - Ws 268/12, StV 2012, 719; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 2. Juni 1972 - 2 Ws 195/72, MDR 1972, 799; weitergehend für eine Jugendliche OLG Köln, Beschluss vom 2. Februar 2007 - 2 Ws 51/07, StraFo 2007, 157). - LG Dessau-Roßlau, 22.11.2021 - 8 KLs 651 Js 17036/21
Pflichtverteidigerwechsel: Aufhebung der Beiordnung wegen unterlassenen Besuchen …
Zum einen ist es allgemein anerkannt, dass der fehlende Besuch eines Pflichtverteidigers über einen längeren Zeitraum in der Untersuchungshaft das fehlende Vertrauen des Beschuldigten zu dem beigeordneten Verteidiger rechtfertigt und deshalb einen wichtigen Grund für die Entpflichtung darstellt (vgl. OLG Köln, StraFo 2007, 157; LG Ingolstadt, StV 2015, 27; LG Köln…, Beschluss vom 13. Februar 2015 - 117 KLs 1/15-, Rn. 8, juris). - OLG Schleswig, 28.04.2020 - 2 Ws 40/20
Die Unterbringung eines Verurteilten in einer Entziehungsanstalt rechtfertigt …
Nach ständiger Rechtsprechung ist in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 S. 1 StPO im Vollstreckungsverfahren die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht grundsätzlich, sondern nur dann geboten, wenn die Sach- und Rechtslage des Vollstreckungsverfahrens außergewöhnliche Schwierigkeiten aufweist oder der Verurteilte auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht in der Lage ist, selbst für seine angemessene Verteidigung zu sorgen (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Oktober 2007 2 Ws 450/07 (244/07), SchlHA 2008, 175; Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 2 Ws 51/07 Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2006 2 Ws 322/06 Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2004 2 Ws 419/04 , SchlHA 2005, 259 f.).