Rechtsprechung
KG, 19.02.2014 - 2 Ws 52/14 - 141 AR 60/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 244 Abs 2 StPO, § 454 Abs 1 StPO
Strafrestaussetzung zur Bewährung: Dokumentation der Angaben eines Verurteilten im gerichtlichen Anhörungstermin; Auseinandersetzung des Vollstreckungsgerichts mit abweichendem Prognosegutachten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Dokumentation der Angaben eines Verurteilten im gerichtlichen Anhörungstermin; Auseinandersetzung der Strafvollstreckungskammer mit dem Sachverständigengutachten bei Abweichung in den Beschlussgründen i.R.e. Prognoseentscheidung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung der Strafaussetzung zur Bewährung durch die Strafvollstreckungskammer gegen das Votum eines zeitnah erstellten Sachverständigengutachtens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Begründung der Strafaussetzung zur Bewährung durch die Strafvollstreckungskammer gegen das Votum eines zeitnah erstellten Sachverständigengutachtens
- rechtsportal.de
StPO § 454 Abs. 1 ; StPO § 244 Abs. 2
Anforderungen an die Begründung der Strafaussetzung zur Bewährung durch die Strafvollstreckungskammer gegen das Votum eines zeitnah erstellten Sachverständigengutachtens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 06.01.2014 - 52 Js 80/07
- LG Berlin, 06.01.2014 - 598 StVK 332/14
- KG, 19.02.2014 - 2 Ws 52/14 - 141 AR 60/14
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Saarbrücken, 17.08.2006 - 1 Ws 106/06
Auszug aus KG, 19.02.2014 - 2 Ws 52/14
Das Beschwerdegericht kann das mit einer mündlichen Anhörung verbundene erforderliche Verfahren im Beschwerdeverfahren nicht nachholen, da insoweit eine mündliche Anhörung regelmäßig nicht stattfindet (vgl. Senat NJW 1999, 1797, 1798; OLG Thüringen, Beschluss vom 23. März 2006 - 1 Ws 106/06 - JURIS). - KG, 11.12.1998 - 5 Ws 672/98
Sofortige Beschwerde hinsichtlich der Aussetzung der Vollstreckung einer …
Auszug aus KG, 19.02.2014 - 2 Ws 52/14
Das Beschwerdegericht kann das mit einer mündlichen Anhörung verbundene erforderliche Verfahren im Beschwerdeverfahren nicht nachholen, da insoweit eine mündliche Anhörung regelmäßig nicht stattfindet (vgl. Senat NJW 1999, 1797, 1798; OLG Thüringen, Beschluss vom 23. März 2006 - 1 Ws 106/06 - JURIS). - KG, 14.10.2005 - 5 Ws 498/05
Entscheidung über die Strafrestaussetzung zur Bewährung: Erforderlichkeit der …
Auszug aus KG, 19.02.2014 - 2 Ws 52/14
Wenn sich das Vorbringen des Verurteilten jedoch nicht vollständig aus den Beschlussgründen erschließt, muss zumindest ein Aktenvermerk darüber aufgenommen werden, aus dem sich ergibt, welche Gesichtspunkte der Verurteilte vorgebracht hat (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2004, 383; OLG Düsseldorf, NJW 1975, 526; Senat, Beschlüsse vom 29. Juni 2009 - 2 Ws 249/09 - und vom 14. Oktober 2005 - 5 Ws 498/05 -).
- KG, 20.05.2015 - 2 Ws 73/15
Erhebliche Verzögerung der Entscheidung gem. § 67c StGB als …
Zumindest hätte § 244 Abs. 2 StPO, der auch im Vollstreckungsverfahren Anwendung findet (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 2 Ws 52/14 - [juris]), verlangt, eine aktuelle Stellungnahme der JVA Tegel einzuholen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 1995 - 1 Ws 455/95 - [juris]: Sind seit der letzten Stellungnahme der JVA mehr als sieben Monate vergangen, so ist sie erneut zu hören.). - OLG Naumburg, 07.09.2016 - 1 Ws (RB) 39/16
Strafvollzug in Sachsen-Anhalt: Anfechtung der Vollzugsplanfortschreibung; …
Zum anderen befreit das Vorliegen eines Gutachtens nicht von der Verpflichtung zu einer selbständigen und eigenverantwortlichen Prüfung der Gefährlichkeit des Verurteilten, sodass ein Abweichen von den Empfehlungen des Gutachters möglich ist (vgl. OLG Köln, StV 2000, 155 f; OLG Zweibrücken, NStZ 2000, 446, 447; NStZ 2001, 112; KG, StraFo 2014, 306; Jung, JuS 1982, 222, 223;… KK-Appl, StPO, 7. Aufl., § 454, Rn. 12 a;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 454, Rn. 38;… LK-Hubrach, StGB, 12. Aufl., § 57 a, Rn. 50). - OLG Celle, 27.01.2020 - 2 Ws 18/20
Anhörungsprotokoll bei Bezugnahme auf mündliche Anhörung im …
Rechtsstaatliche Grundsätze, insbesondere der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gebieten es, das Vorbringen des Untergebrachten so festzuhalten, dass sowohl der Untergebrachte, als auch das Beschwerdegericht in die Lage versetzt werden zu überprüfen, ob dessen Vorbringen von der Strafvollstreckungskammer zutreffend berücksichtigt worden ist (vgl. dazu: KG Berlin, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 2 Ws 52/14 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 04. Mai 2009 - 2 Ws 80/09, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.10.2004 - 4 Ws 284/04, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 29.07.2004, 2 Ws 196-197/04;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 6. Aufl., § 454 Rn 35).