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   OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - III-2 Ws 528/16 bis III-2 Ws 577/16   

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https://dejure.org/2017,11280
OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - III-2 Ws 528/16 bis III-2 Ws 577/16 (https://dejure.org/2017,11280)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.04.2017 - III-2 Ws 528/16 bis III-2 Ws 577/16 (https://dejure.org/2017,11280)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. April 2017 - III-2 Ws 528/16 bis III-2 Ws 577/16 (https://dejure.org/2017,11280)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens im Loveparade-Verfahren

  • rechtsportal.de

    Aufhebung der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens im Loveparade-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

  • zeit.de (Pressemeldung, 24.04.2017)

    Loveparade-Katastrophe wird doch vor Gericht verhandelt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Loveparade-Verfahren eröffnet

  • lto.de (Pressebericht, 24.04.2016)

    Doch Anklage nach Loveparade-Katastrophe: Mit den Mitteln des Strafrechts

  • lto.de (Kurzinformation)

    Loveparade-Katastrophe: Anklage doch zugelassen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

  • spiegel.de (Pressebericht, 24.04.2017)

    "Nun herrscht Erleichterung"

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Loveparade-Strafverfahren: Beschwerden gegen Nichteröffnung des Strafverfahrens eingegangen

  • derwesten.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 15.09.2016)

    Loveparade - Auch Generalstaatsanwaltschaft ist für Prozess

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.04.2017)

    Love-Parade-Prozess: Darum geht es vor Gericht

Besprechungen u.ä. (2)

  • beck-blog (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Loveparade 2010 - Anklage zugelassen, Hauptverhandlung nach sieben Jahren

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verloren im Dickicht von Kausalität und Erfolgszurechnung: Über "Alleinursachen", "Mitursachen", "Hinwegdenken", "Hinzudenken", "Risikorealisierungen" und "Unumkehrbarkeitszeitpunkte" im Love Parade-Verfahren (Thomas Grosse-Wilde; ZIS 2017, 638-661)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (80)

  • BGH, 20.05.1980 - 1 StR 177/80

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16
    Maßgeblich ist die ursächliche Verbindung zwischen dem wirklichen Geschehensablauf und dem konkreten Erfolg; der Umstand, dass der sozialschädliche Erfolg später aufgrund anderer Ereignisse und in anderer Weise ebenfalls eingetreten wäre, beseitigt die Ursächlichkeit der realen Bewirkungshandlung nicht (vgl. BGH, NStZ 1981, 218).

    Es genügt dabei, dass die Handlung eine (mit-)ursächliche Bedingung für den konkreten Erfolg war oder dessen Eintritt beschleunigt hat (vgl. BGH, NStZ 1981, 218).

    Der Umstand, dass der sozialschädliche Erfolg später aufgrund anderer Ereignisse und in anderer Weise ebenfalls eingetreten wäre, beseitigt die Ursächlichkeit der realen Bewirkungshandlung nicht (vgl. BGH NStZ 1981, 218; NStZ 2004, 151).

    Insoweit wird jedoch gerade nicht - wie erforderlich (vgl. BGH, NStZ 1981, 218; OLG Düsseldorf, 3 Ws 649/02, OLGSt § 222 Nr. 10) - die für eine Kausalität bzw. Realisierung der Pflichtverletzungen im konkreten Taterfolg notwendige ursächliche Verbindung zwischen dem wirklichen Geschehensablauf und dem konkreten Erfolg hergestellt.".

  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 204/00

    Kausalität zwischen Tötungshandlung und Erfolg bei Hinzutreten von Dritten;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16
    Denn mitursächlich bleibt das Täterhandeln auch dann, wenn ein Dritter (hier: Polizei) daran anknüpft und die von dem Täter verursachten Gegebenheiten Bedingung für das Eingreifen des Dritten sind (vgl. BGH NStZ 2001, 29, 30; BeckRS 2015, 21030).

    Dabei ist gleichgültig, ob neben der Tathandlung noch andere Umstände, Ereignisse oder Geschehensabläufe zur Herbeiführung des Erfolgs beigetragen haben (vgl. BGH NStZ 2001, 29, 30; BeckRS 2015, 21030).

    Durch ein solches wird der Kausalzusammenhang nicht unterbrochen, sondern gerade erst vermittelt (vgl. BGH NStZ 2001, 29, 30; BeckRS 2015, 21030; Eisele in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., vor § 13 Rdn. 77 m.w.N.).

    Ein Ursachenzusammenhang ist nur dann zu verneinen, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung der ursprünglichen Bedingung beseitigt und seinerseits allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeigeführt hat (vgl. BGH NJW 1994, 205; NStZ 2001, 29, 30; OLG Stuttgart MDR 1980, 951; OLG Celle NJW 1991, 2816).

  • BGH, 23.11.2005 - 2 StR 327/05

    Prozessuale Tat (Brandstiftung; Betrug zum Nachteil der Feuerversicherung);

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16
    Die dem Gericht obliegende Kognitionspflicht besteht darin, die ganze Tat im verfahrensrechtlichen Sinne in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht selbständig und erschöpfend zu prüfen (vgl. BGH NStZ 2006, 350, 351; OLG Hamm a.a.O.).

    Innerhalb dieses einheitlichen geschichtlichen Vorgangs, der von dem Beginn der Planung der Loveparade 2010 über deren Genehmigung bis zu den Vorkommnissen am Veranstaltungstag reicht, hatte die Strafkammer die Strafbarkeit der Angeschuldigten in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht - ohne Bindung an die tatsächliche und rechtliche Bewertung der Staatsanwaltschaft - erschöpfend zu prüfen (vgl. BGH NStZ 2006, 350, 351; Wenske in: Münchener Kommentar a.a.O. § 200 Rdn. 2).

    Die Annahme der Strafkammer, die Anklage erfasse nur den Vorwurf einer sorgfaltswidrigen Planung und Genehmigung aufgrund einer Überschreitung der maximalen Durchflusskapazität auf der Rampe Ost, macht deutlich, dass sie die ihr obliegende Kognitionspflicht, wonach das Gericht die ganze Tat im verfahrensrechtlichen Sinne (§ 264 StPO) in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht selbständig und erschöpfend zu prüfen hat (vgl. BGH NStZ 2006, 350, 351; OLG Hamm BeckRS 2008, 01947), unzutreffend gedeutet hat.

    Innerhalb des einheitlichen geschichtlichen Vorgangs, der die Planung der Loveparade 2010, deren Genehmigung und die Ereignisse am Veranstaltungstag umfasst, hatte die Strafkammer die Strafbarkeit der Angeschuldigten in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht - ohne Bindung an die tatsächliche und rechtliche Bewertung der Staatsanwaltschaft - erschöpfend zu prüfen (vgl. BGH NStZ 2006, 350, 351; Wenske in: Münchener Kommentar a.a.O. § 200 Rdn. 2).

  • OLG Hamm, 22.01.2019 - 3 Ws 524/18

    Eröffnung; Sicherungsverfahren; hinreichender Tatverdacht

    Ein Sachverständiger ist auch dann ein geeignetes Beweismittel, wenn er zwar aus den Anknüpfungstatsachen keine sicheren Schlüsse ziehen kann, seine Folgerungen die zu klärende Beweistatsache aber gleichwohl als mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 284/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2017 - III-2 Ws 528-577/16, Rn. 1285, beide zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 28.11.2017 - 2 Ws 238/17

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Eröffnungsentscheidung bei

    a) Die für die Beurteilung des hinreichenden Tatverdachts geltenden materiellen Maßstäbe hat der Senat in seiner Entscheidung vom 03.01.2011 (2 Ws 110/10; unveröffentlicht) zusammengefasst (in jüngerer Zeit ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2017 - III-2 Ws 528-577/16 -, juris; OLG Stuttgart StraFo 2016, 393):.
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