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   OLG Dresden, 11.02.2000 - 2 Ws 535/99   

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https://dejure.org/2000,8085
OLG Dresden, 11.02.2000 - 2 Ws 535/99 (https://dejure.org/2000,8085)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.02.2000 - 2 Ws 535/99 (https://dejure.org/2000,8085)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. Februar 2000 - 2 Ws 535/99 (https://dejure.org/2000,8085)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freiheitsberaubung; Anstiftung; Verjährung; Geheimdienst; Denunziation; Information

  • Judicialis

    StPO § 203; ; StPO § ... 395; ; StPO § 396; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 9 Abs. 2 S. 2; ; StGB § 11; ; StGB § 29; ; StGB § 78; ; StGB § 78 a, c; ; StGB § 239; ; StGB § 339 Abs. 1 Nr. 2 a; ; JGG § 41; ; JGG § 108; ; EGStGB § 315 a Abs. 1; ; Verjährungsgesetz Art. 1; ; Alliiertes Kontrallratsgesetz Nr. 4 Art. III c; ; RStGB § 3; ; RStGB § 48; ; RStGB § 50 Abs. 1; ; RStGB § 239; ; RStGB § 336; ; RStGB § 359; ; StGB/DDR § 22; ; StGB/DDR § 131; ; StGB/DDR § 244

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 3 KLs 824 Js 47193/93
  • OLG Dresden, 11.02.2000 - 2 Ws 535/99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.10.1996 - 5 StR 183/95

    Strafbarkeit wegen Freiheitsberaubung, wenn ein BRD-Bürger die Fluchtpläne eines

    Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2000 - 2 Ws 535/99
    Sollte der zweiten Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs zu DDR-Denunziationen (BGHSt 42, 275 ff.) die Ansicht zu entnehmen sein, dass der Denunziant allein dadurch zum mittelbaren Täter werde, dass er mit seinem Handeln zumindest auch eigene Ziele verfolgte (BGH aaO. 276 f.), so könnte der Senat sich dem im Hinblick auf die etwa von Roxin (vgl. Leipziger Kommentar, StGB § 25, Rdnr. 56 f.) dargelegten Argumente nicht anschließen.
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2000 - 2 Ws 535/99
    Im Ausgang teilt der Senat die vom Bundesgerichtshof erstmals in seiner Entscheidung zum Nationalen Verteidigungsrat (BGHSt 40, 218, 236 f.) vertretene Auffassung, dass unter bestimmten Umständen auch der Hintermann eines volldediktisch handelnden Täters als mittelbarer Täter verantwortlich sein kann.
  • BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69

    Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses - Andere rechtliche Würdigung der Tat als

    Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2000 - 2 Ws 535/99
    Dies ist dann der Fall, wenn die Verurteilung bei vorläufiger Tatbewertung (BGHSt 23, 304, 306) wahrscheinlich ist.
  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 93/95

    DDR - StGB-DDR - Verfolgungsverjährung - Verjährung - Körperverletzung -

    Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2000 - 2 Ws 535/99
    In diesem Falle wäre nach dem Grundsatz strikter Alternativität zunächst zu prüfen, ob bei Anwendung des geltenden Strafrechts eine zu verhängende Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden könnte (vgl. BGH NJW 1995, 2861 ff.; 3324, 3332).
  • BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51

    Mittelbare Täterschaft durch Anzeige und Herbeiführung einer Verhandlung vor

    Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2000 - 2 Ws 535/99
    In ähnlich gelagerten Fälle aus der NS-Zeit wurden die Denunzianten nicht nur vom Bundesgerichtshof (vgl. BGHSt 3, 110, 114), sondern offenbar auch von den Gerichten in der damaligen Sowjetischen Besatzungszone regelmäßig wegen (täterschaftlicher) Freiheitsberaubung verurteilt (vgl. OLG Halle NJ 1947, 64; OLG Gera NJW 1947/48, 32 Nr. 85).
  • BGH, 02.09.1960 - 5 StR 297/60
    Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2000 - 2 Ws 535/99
    Eine sinnvolle Lösung des Problems, dass die Staatsanwaltschaft die Anklage bei einem an sich sachlich zunächst nicht zuständigen Gericht erhoben und dieses diesen Fehler nicht bemerkt hat, kann in Ausfüllung der gesetzlichen Regelungslücke für vorliegenden Fall nur darin bestehen, dass es auch im gegenwärtigen Stande des Verfahrens noch möglich ist, die Sache, welche die Kräfte des Jugendschöffengerichts übersteigen würde, vor die Jugendkammer zu bringen (vgl. hierzu auch BGH NJW 1960, 2203).
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