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OLG Dresden, 08.10.1999 - 2 Ws 537/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenentscheidung; Wertgrenze; Erledigung; Antrag; Rücknahme
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bautzen, 27.08.1999 - 1 StVK 421/99
- OLG Dresden, 08.10.1999 - 2 Ws 537/99
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 29.12.2009 - 2 BvR 2309/09
Nichteinhaltung der Einlegungsfrist für eine Verfassungsbeschwerde (§ 93 Abs 1 S …
Dies gilt unabhängig von der Frage, ob es nachvollziehbar ist, dass die Strafvollstreckungskammer seine Prozesserklärung als Antragsrücknahme ausgelegt hat, statt sie - gemäß ihrem Wortlaut und wie nach den Umständen naheliegend - hinsichtlich des die Wäschezuteilung betreffenden Antragsgegenstandes als erledigt zu betrachten und über die Kosten gemäß § 121 Abs. 2 Satz 2 StVollzG nach Billigkeit unter Berücksichtigung des Umstandes zu entscheiden, dass die Erledigung eingetreten war, weil die Justizvollzugsanstalt insoweit dem Antragsbegehren entsprochen hatte (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 8. Oktober 1999 - 2 Ws 537/99 -, juris; zur Berücksichtigung entsprechender Erledigungsgründe im Verwaltungsprozess gemäß § 161 Abs. 1 Satz 1 VwGO vgl. BayVGH, Beschluss vom 4. September 2009 - 20 B 09.1881 -, juris, m. w. N.). - BVerfG, 14.08.2013 - 2 BvR 1548/13
Nichtannahmebeschluss: Haftbedingungen im Strafvollzug - hier: Kostenentscheidung …
Auch hat sie bei ihrer Kostenentscheidung nicht berücksichtigt, dass die Erledigung des Rechtsschutzziels durch eine Maßnahme der Justizvollzugsanstalt eingetreten war, die dem Begehren des Beschwerdeführers entsprach (zur Bedeutung solcher Umstände für die Kostenentscheidung nach Erledigung s. OLG Dresden, Beschluss vom 8. Oktober 1999 - 2 Ws 537/99 -, juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. Februar 2009 - 1 BvR 1644/07 -, juris). - BayObLG, 27.01.2021 - 204 StObWs 378/20
Corona: Besuchsbeschränkungen im Vollzug der Sicherungsverwahrung
Gegebenenfalls komme aber die Umdeutung einer Antragsrücknahme in eine Erledigungserklärung in Betracht, wenn der Antragsteller den Antrag zwar zurückgenommen, aber gleichzeitig beantragt habe, die Kosten der Staatskasse aufzuerlegen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 8.10.1999 - 2 Ws 537/99, juris Rn. 6).