Rechtsprechung
   OLG Dresden, 23.12.2014 - 2 Ws 541/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,41836
OLG Dresden, 23.12.2014 - 2 Ws 541/14 (https://dejure.org/2014,41836)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.12.2014 - 2 Ws 541/14 (https://dejure.org/2014,41836)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Dezember 2014 - 2 Ws 541/14 (https://dejure.org/2014,41836)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,41836) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Haftprüfung - Infinus-Manager bleiben weiter in Untersuchungshaft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 7-IV-15

    Beschleunigungsgrundsatz, Untersuchungshaft, Haftfortdauer

    Mit seiner am 22. Januar 2015 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die mit Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 23. Dezember 2014 (2 Ws 541/14) ergangene Anordnung der Haftfortdauer gemäß §§ 121, 122 StPO und beantragt, diesen Beschluss und den zugehörigen Haftbefehl im Wege der einstweiligen Anordnung aufzuheben und den Beschwerdeführer aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

    Mit Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 23. Dezember 2014 (2 Ws 541/14) wurde im Rahmen der dritten Haftprüfung nach §§ 121 ff. StPO erneut die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.

    Der angegriffene Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 23. Dezember 2014 (2 Ws 541/14) verletzt den Beschwerdeführer nicht in seinem Freiheitsgrundrecht aus Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf. 1. Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf garantiert die Freiheit der Person.

  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 87-IV-16

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Mit Beschlüssen vom 3. Juni 2014 (2 Ws 196/14), vom 22. September 2014 (2 Ws 388/14), 23. Dezember 2014 (2 Ws 541/14), 21. April 2015 (2 Ws 136/15) und 21. August 2015 (2 Ws 353/15) ordnete das Oberlandesgericht Dresden im Rahmen der Haftprüfung nach §§ 121 ff. StPO die Fortdauer der Untersuchungshaft an.
  • OLG Dresden, 03.06.2016 - 2 Ws 256/16
    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen für die Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Angeklagten als Korrektiv gegenüber der vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkung (BVerfGE 19, 342; BVerfG NStZ 2006, 460; BVerfGE 46, 195; zu Art. 16 Abs. 1 Satz 2 der Sächsischen Verfassung vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS] / Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rdnr. 15; std. Rspr.) hat der Senat im Übrigen in seiner Haftfortdauerentscheidung vom 23. Dezember 2014 ausführlich Stellung genommen (Az.: 2 Ws 541/14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht