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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.02.2003 - 2 Ws 55/03   

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https://dejure.org/2003,18324
OLG Hamburg, 24.02.2003 - 2 Ws 55/03 (https://dejure.org/2003,18324)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.02.2003 - 2 Ws 55/03 (https://dejure.org/2003,18324)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Februar 2003 - 2 Ws 55/03 (https://dejure.org/2003,18324)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen die Auslagenentscheidung bei Einstellung eines OWi-Verfahrens; Analoge Anwendung des § 80 a Abs. 2 Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG) auf das Verfahren über eine Kostenbeschwerde; Zuständigkeit des Einzelrichters für vom Wortlaut des § 80 a Abs. 2 ...

  • Judicialis

    OWiG § 80 a Abs. 2; ; StPO § 464 Abs. 3 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besetzung des Bußgeldsenats beim OLG bei Kosten- und Auslagenbeschwerden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 07.10.1998 - II-141/98
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2003 - 2 Ws 55/03
    Die Zuständigkeit des Einzelrichters ist - ohne Widerspruch gegen das aus § 80 a Abs. 1, Abs. 2 OWiG ablesbare Regel-Ausnahme-Verhältnis zu Gunsten des vollbesetzten Bußgeldsenats (hierzu vgl. BGH in NJW 1998, 3209, 3210; HansOLG Hamburg in NStZ-RR 1999, 57, 58) - für andere, vom Wortlaut des § 80 a Abs. 2 OWiG nicht erfasste Verfahrensgestaltungen anerkannt (vgl. zu §§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, 346 Abs. 2 StPO BayObLG in NStZ-RR 2001, 23, 24 und OLG Hamm in NJW 2000, 451, 452; zu §§ 46 Abs. 1 OWiG, 310 Abs. 2 StPO HansOLG Hamburg, Beschluss vom 20. März 2001, Az.: 2 Ws 74/01).
  • OLG Hamm, 03.11.1999 - 2 Ss OWi 1070/99

    Besetzung des Bußgeldsenats)

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2003 - 2 Ws 55/03
    Die Zuständigkeit des Einzelrichters ist - ohne Widerspruch gegen das aus § 80 a Abs. 1, Abs. 2 OWiG ablesbare Regel-Ausnahme-Verhältnis zu Gunsten des vollbesetzten Bußgeldsenats (hierzu vgl. BGH in NJW 1998, 3209, 3210; HansOLG Hamburg in NStZ-RR 1999, 57, 58) - für andere, vom Wortlaut des § 80 a Abs. 2 OWiG nicht erfasste Verfahrensgestaltungen anerkannt (vgl. zu §§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, 346 Abs. 2 StPO BayObLG in NStZ-RR 2001, 23, 24 und OLG Hamm in NJW 2000, 451, 452; zu §§ 46 Abs. 1 OWiG, 310 Abs. 2 StPO HansOLG Hamburg, Beschluss vom 20. März 2001, Az.: 2 Ws 74/01).
  • BayObLG, 31.07.2000 - 3 ObOWi 73/00

    Die Rechtsbeschwerdebegründungefrist bei frühzeitiger Verwerfung der Beschwerde

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2003 - 2 Ws 55/03
    Die Zuständigkeit des Einzelrichters ist - ohne Widerspruch gegen das aus § 80 a Abs. 1, Abs. 2 OWiG ablesbare Regel-Ausnahme-Verhältnis zu Gunsten des vollbesetzten Bußgeldsenats (hierzu vgl. BGH in NJW 1998, 3209, 3210; HansOLG Hamburg in NStZ-RR 1999, 57, 58) - für andere, vom Wortlaut des § 80 a Abs. 2 OWiG nicht erfasste Verfahrensgestaltungen anerkannt (vgl. zu §§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, 346 Abs. 2 StPO BayObLG in NStZ-RR 2001, 23, 24 und OLG Hamm in NJW 2000, 451, 452; zu §§ 46 Abs. 1 OWiG, 310 Abs. 2 StPO HansOLG Hamburg, Beschluss vom 20. März 2001, Az.: 2 Ws 74/01).
  • BGH, 28.07.1998 - 4 StR 170/98

    Zuständigkeit bei Verfahren über Rechtsbeschwerden bezüglich eines Fahrverbotes

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2003 - 2 Ws 55/03
    Die Zuständigkeit des Einzelrichters ist - ohne Widerspruch gegen das aus § 80 a Abs. 1, Abs. 2 OWiG ablesbare Regel-Ausnahme-Verhältnis zu Gunsten des vollbesetzten Bußgeldsenats (hierzu vgl. BGH in NJW 1998, 3209, 3210; HansOLG Hamburg in NStZ-RR 1999, 57, 58) - für andere, vom Wortlaut des § 80 a Abs. 2 OWiG nicht erfasste Verfahrensgestaltungen anerkannt (vgl. zu §§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, 346 Abs. 2 StPO BayObLG in NStZ-RR 2001, 23, 24 und OLG Hamm in NJW 2000, 451, 452; zu §§ 46 Abs. 1 OWiG, 310 Abs. 2 StPO HansOLG Hamburg, Beschluss vom 20. März 2001, Az.: 2 Ws 74/01).
  • OLG Hamm, 28.11.2000 - 2 Ws 292/00

    Besetzung des Bußgeldsenats, Ordnungsbeschluss, Ungebühr, Gewährung rechtlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2003 - 2 Ws 55/03
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm in DAR 2001, 134: voll besetzter Senat) zur Beschwerde gegen einen Ordnungsmittelbeschluss steht nicht entgegen, da es dort an einem Annex zwischen mit der Beschwerde angefochtener Entscheidung und gleichzeitiger Hauptentscheidung fehlte.
  • OLG Rostock, 14.09.2005 - I Ws 293/05

    Ausschließliche Zuständigkeit des Einzelrichters für eine Rechtsbeschwerde nach

    Es kann deshalb offen bleiben, ob der hier zugrunde liegende Fall der vor Inkrafttreten des I. Justizmodernisierungsgesetzes ergangenen Rechtsprechung entgegensteht; danach wurde - über den Regelungsgehalt des § 80 a Abs. 2 OWiG a.F. hinaus - die Entscheidungszuständigkeit des Einzelrichters (nur) in den Fällen angenommen, die in einem Zusammenhang mit der durch den Einzelrichter zu entscheidenden Hauptsache stehen (vgl. etwa OLG Hamm NJW 2000, 451 f. = NZV 2000, 136 [OLG Hamm 03.11.1999 - 2 Ss OWi 1070/99] ; NStZ-RR 2001, 116 f. = VRS 100, 29 ff ; Hans. OLG Hamburg, Beschlüsse vom 20. März 2001 - 2 Ws 74/01 - und vom 24. Februar 2003 - 2 Ws 55/03 - vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 2. November 1998 - 2 Ss (OWi) 174/98 I 123/98 - und vom 4. November 1998 - 2 Ss (OWi) 170/98 I 119/98 -); der Senat in der durch § 122 Abs. 1 GVG vorgesehenen Besetzung mit drei Richtern sollte folglich zu entscheiden haben, wenn die Nebenentscheidung nicht mit der Hauptsache zusammenhängt (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2001, 116, [OLG Hamm 28.11.2000 - 2 Ws 296/2000] VRS 100, 29, 30 : Beschwerde gegen einen Ordnungsmittelbeschluss; vgl. aber auch Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 20. März 2001 - 2 Ws 74/01 -: Einzelrichter ist zuständig für Entscheidungen über sonstige (unstatthafte) Beschwerden des Betroffenen im Bußgeldverfahren).
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   OLG Hamm, 20.02.2003 - 2 Ws 55/03   

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https://dejure.org/2003,23606
OLG Hamm, 20.02.2003 - 2 Ws 55/03 (https://dejure.org/2003,23606)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.02.2003 - 2 Ws 55/03 (https://dejure.org/2003,23606)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 2 Ws 55/03 (https://dejure.org/2003,23606)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 16.11.1992 - 3 Ws 636/92
    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2003 - 2 Ws 55/03
    Es gibt aber weder einen verfassungsrechtlich abgesicherten noch einen strafprozessual anerkannten Grundsatz, dass die Untersuchungshaft die Dauer der verhängten und insgesamt zu verbüßenden Strafe nicht erreichen darf (OLG Düsseldorf MDR 1993, 371).
  • OLG Köln, 16.07.1991 - HEs 84/91
    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2003 - 2 Ws 55/03
    Dieser ist gegeben, wenn eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, der Angeklagte werde sich dem Verfahren entziehen, als für die Erwartung, er werde sich ihm zur Verfügung halten (vgl. OLG Köln StV 1996, 390 und 1991, 472).
  • OLG Hamm, 10.05.1999 - 2 Ws 148/99

    Fluchtgefahr, hohe Freiheitsstrafe, nicht eingehaltene Absprache

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2003 - 2 Ws 55/03
    Die Beurteilung der Fluchtgefahr erfordert aber neben der Berücksichtigung der Straferwartung die Würdigung aller Umstände des Falles, insbesondere auch der Lebensverhältnisse des Beschuldigten (Senat in StV 1999, 37 u. 215; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2001, 685 = StraFo 2002, 23; Beschluss vom 28. Oktober 2002 in 2 BL 100/02).
  • OLG Hamm, 23.03.1993 - 3 Ws 159/93

    Aufhebung des Haftbefehls; Anrechnung der Untersuchungshaft; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2003 - 2 Ws 55/03
    Die Verhältnismäßigkeit des weiteren Vollzugs der Untersuchungshaft wäre jedoch in Bezug auf diese Erwägung nur dann maßgeblich in Frage gestellt, wenn zumindest von der Wahrscheinlichkeit einer vorzeitigen bedingten Entlassung ausgegangen werden könnte (OLG Hamm MDR 1993, 673).
  • OLG Hamm, 05.11.1992 - 3 Ws 540/92

    Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft bei

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2003 - 2 Ws 55/03
    Allerdings kann die Möglichkeit der Reststrafenaussetzung zur Bewährung nach § 57 Abs. 1 StGB bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht unberücksichtigt bleiben (Senatsbeschluss vom 04. Januar 1998 in 2 Ws 600/98; Beschluss des 3. Strafsenats vom 05. November 1992 in 3 Ws 540/92).
  • OLG Hamm, 28.01.2000 - 2 Ws 27/00

    Fluchtgefahr aufgrund hoher Straferwartung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2003 - 2 Ws 55/03
    Die Beurteilung der Fluchtgefahr erfordert aber neben der Berücksichtigung der Straferwartung die Würdigung aller Umstände des Falles, insbesondere auch der Lebensverhältnisse des Beschuldigten (Senat in StV 1999, 37 u. 215; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2001, 685 = StraFo 2002, 23; Beschluss vom 28. Oktober 2002 in 2 BL 100/02).
  • OLG Hamm, 03.09.2001 - 2 BL 148/01

    Haftprüfung durch das Oberlandesgericht; Fluchtgefahr, hohe Straferwartung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2003 - 2 Ws 55/03
    Die Beurteilung der Fluchtgefahr erfordert aber neben der Berücksichtigung der Straferwartung die Würdigung aller Umstände des Falles, insbesondere auch der Lebensverhältnisse des Beschuldigten (Senat in StV 1999, 37 u. 215; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2001, 685 = StraFo 2002, 23; Beschluss vom 28. Oktober 2002 in 2 BL 100/02).
  • OLG Hamm, 15.10.1998 - 2 Ws 474/98

    Fluchtgefahr, hohe Strafe, Verurteilung zu drei Jahren, Geständnis, dem Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2003 - 2 Ws 55/03
    Die Beurteilung der Fluchtgefahr erfordert aber neben der Berücksichtigung der Straferwartung die Würdigung aller Umstände des Falles, insbesondere auch der Lebensverhältnisse des Beschuldigten (Senat in StV 1999, 37 u. 215; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2001, 685 = StraFo 2002, 23; Beschluss vom 28. Oktober 2002 in 2 BL 100/02).
  • OLG Hamm, 23.06.2008 - 2 Ws 170/08

    Fluchtgefahr; Umstände; Gesamtwürdigung; hohe Straferwartung

    Die Beurteilung der Fluchtgefahr erfordert die Berücksichtigung aller Umstände des Falles, wozu insbesondere die Lebensverhältnisse des Angeklagten und sein bisheriges Verhalten während des Verfahrens zählen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 20. Februar 2003 - 2 Ws 55/03; Senat in StV 1999, 37 u. 215; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2001, 685 = StraFo 2002, 23; Beschluss vom 28. Oktober 2002 in 2 BL 100/02 - m. w. N.).
  • OLG Hamm, 30.04.2008 - 2 Ws 121/08

    Haftbeschwerde; Untersuchungshaft; Außervollzugsetzung; Haftbefehl,

    Die Beurteilung der Fluchtgefahr erfordert die Berücksichtigung aller Umstände des Falles, wozu insbesondere die Lebensverhältnisse des Angeklagten und sein bisheriges Verhalten während des Verfahrens zählen (zu vgl. Senatsbeschluss vom 20.02.2003 - 2 Ws 55/03 - m. w. N.).
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