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   KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10 - 1 AR 1441/10   

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https://dejure.org/2011,12507
KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10 - 1 AR 1441/10 (https://dejure.org/2011,12507)
KG, Entscheidung vom 28.04.2011 - 2 Ws 558/10 - 1 AR 1441/10 (https://dejure.org/2011,12507)
KG, Entscheidung vom 28. April 2011 - 2 Ws 558/10 - 1 AR 1441/10 (https://dejure.org/2011,12507)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Habeas-Corpus-Anordnung, brasilianisches Recht, Anrechnung, ausländische Haft

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 51 Abs 1 S 1 StGB, § 51 Abs 3 S 1 StGB, § 458 StPO
    Strafzumessung: Anrechenbarkeit einer brasilianischen Untersuchungs- und Strafhaft wegen nachträglicher Strafermäßigung durch eine Habeas-Corpus-Anordnung bei notierter Auslieferungshaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Teilaufhebung einer in einem brasilianischen Strafverfahren verhängten Freiheitsstrafe führt nicht zur Anrechenbarkeit der Untersuchungshaft und Strafhaft; Anrechenbarkeit der Untersuchungshaft und Strafhaft bei der nachträglichen Teilaufhebung einer in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 51; StPO § 458

  • rechtsportal.de

    StGB § 51; StPO § 458
    Nachträgliche Teilaufhebung einer in einem brasilianischen Strafverfahren verhängten Freiheitsstrafe führt nicht zur Anrechenbarkeit der Untersuchungshaft und Strafhaft; Anrechenbarkeit der Untersuchungshaft und Strafhaft bei der nachträglichen Teilaufhebung einer in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 339
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 13.06.2007 - 2 Ws 227/07

    Haftanrechnung: Anrechenbarkeit von für ausländische Verfahren verbüßte

    Auszug aus KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10
    Damit soll verhindert werden, daß jemand durch eine Doppelverurteilung schlechter gestellt wird als er stehen würde, wenn er für die Tat nur einmal, nämlich im inländischen Verfahren, verurteilt worden wäre (vgl. BGHSt 35, 172, 177; Senat, Beschluß vom 13. Juni 2007 - 2 Ws 227/07 -).

    Denn vollzogen wird immer nur die Haft für ein einziges Verfahren und nie diejenige, für die Überhaft - im Streitfall Auslieferungshaft für den Haftbefehl im hiesigen Verfahren - notiert ist (vgl. Senat, Beschluß vom 13. Juni 2007 - 2 Ws 227/07 - NStZ-RR 2005, 388).

    Der Senat hat im Zusammenhang mit einer funktionalen Verfahrenseinheit zwischen einem amerikanischen und einem deutschen Verfahren, die durch Überhaftnotierung für einen in dem deutschen Strafverfahren erlassenen Haftbefehl eingetreten war, die Verfahrensnützlichkeit darin gesehen, daß keine Haftprüfungen nach §§ 121, 122 StPO vorgenommen werden mußten (vgl. Senat, Beschluß vom 13. Juni 2007 - 2 Ws 227/07 -).

  • BGH, 26.06.1997 - StB 30/96

    Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft bei funktionaler

    Auszug aus KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10
    In entsprechender Anwendung des § 51 Abs. 1, 3 Satz 1, 2 iVm Abs. 3 StGB ist über den Wortlaut der Vorschrift hinaus eine Anrechnung von im Ausland vollzogener Strafe nach den Grundsätzen der Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft möglich, wenn zwischen der die Untersuchungshaft- und Auslieferungshaft auslösenden Tat und der Tat, die der Verurteilung zugrunde liegt, ein funktionaler Zusammenhang besteht (vgl. BVerfG NStZ 1999, 125, 126; BGHSt 43, 112).

    Maßgeblich für eine funktionale Verfahrenseinheit mit der Folge der Anrechnung verfahrensfremder Haft ist stets, daß sich die vorläufige Freiheitsentziehung in der einen Sache auf ein anderes Verfahren verfahrensnützlich ausgewirkt hat (vgl. BGHSt 43, 112, 120).

    Damit seien sie wechselseitig Grundlage der von der Beschwerdeführerin im dortigen Verfahren erlittenen Untersuchungshaft gewesen und hätten der durchgehenden Sicherung der in der Bundesrepublik erlittenen Untersuchungshaft gedient (BGHSt 43, 112).

  • BVerfG, 15.05.1999 - 2 BvR 116/99

    Nichtanrechnung sog verfahrensfremder Untersuchungshaft auf in anderer Sache

    Auszug aus KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10
    So ist bei vorliegender Überhaftnotierung verfahrensfremde Untersuchungshaft dann auf eine Freiheitsstrafe angerechnet worden, wenn Untersuchungshaft für Verfahren vollzogen wurde, die später durch eine Einstellung nach § 154 StPO oder einen Freispruch endeten, der Verurteilte jedoch in dem Verfahren, für das Überhaft notiert war, verurteilt wurde (vgl. BVerfG NStZ 1999, 477; NStZ 2000, 277; KG StV 1998, 562), ferner dann, wenn zumindest eine potentielle Gesamtstrafenfähigkeit gegeben war (vgl. BVerfG NStZ 94, 607; 2001, 501).

    2008 - 2 BvR 1532/07- in juris; BVerfG, NStZ 1999, 477; 2001, 501).

  • BVerfG, 25.04.2001 - 2 BvQ 15/01

    Anweisung an die Strafvollstreckungsbehörde durch eA, bis zur Rechtskraft einer

    Auszug aus KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10
    So ist bei vorliegender Überhaftnotierung verfahrensfremde Untersuchungshaft dann auf eine Freiheitsstrafe angerechnet worden, wenn Untersuchungshaft für Verfahren vollzogen wurde, die später durch eine Einstellung nach § 154 StPO oder einen Freispruch endeten, der Verurteilte jedoch in dem Verfahren, für das Überhaft notiert war, verurteilt wurde (vgl. BVerfG NStZ 1999, 477; NStZ 2000, 277; KG StV 1998, 562), ferner dann, wenn zumindest eine potentielle Gesamtstrafenfähigkeit gegeben war (vgl. BVerfG NStZ 94, 607; 2001, 501).

    2008 - 2 BvR 1532/07- in juris; BVerfG, NStZ 1999, 477; 2001, 501).

  • BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 1532/07

    Anrechnung einer ausländischen Militärstrafe (keine Gesamtstrafenfähigkeit;

    Auszug aus KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10
    b) Werden Straftaten eines Täters in verschiedenen Strafverfahren verfolgt, so setzt die Anrechnung der Freiheitsentziehung, die er in einem Verfahren erlitten hat, auf die in dem anderen Verfahren verhängte Strafe voraus, daß zwischen der die Untersuchungs- oder Auslieferungshaft auslösenden Tat und der Tat, die der Freiheitsentziehung zugrunde liegt, ein irgendwie gearteter sachlicher Bezug bestanden hat (vgl. BVerfG, Beschluß vom 25. Januar 2008 - 2 BvR 1532/07- bei juris).

    2008 - 2 BvR 1532/07- in juris; BVerfG, NStZ 1999, 477; 2001, 501).

  • BVerfG, 22.08.1994 - 2 BvR 2352/93

    Aussetzung der Strafvollstreckung wegen möglicher Anrechnung verfahrensfremder

    Auszug aus KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10
    So ist bei vorliegender Überhaftnotierung verfahrensfremde Untersuchungshaft dann auf eine Freiheitsstrafe angerechnet worden, wenn Untersuchungshaft für Verfahren vollzogen wurde, die später durch eine Einstellung nach § 154 StPO oder einen Freispruch endeten, der Verurteilte jedoch in dem Verfahren, für das Überhaft notiert war, verurteilt wurde (vgl. BVerfG NStZ 1999, 477; NStZ 2000, 277; KG StV 1998, 562), ferner dann, wenn zumindest eine potentielle Gesamtstrafenfähigkeit gegeben war (vgl. BVerfG NStZ 94, 607; 2001, 501).
  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

    Auszug aus KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10
    Damit soll verhindert werden, daß jemand durch eine Doppelverurteilung schlechter gestellt wird als er stehen würde, wenn er für die Tat nur einmal, nämlich im inländischen Verfahren, verurteilt worden wäre (vgl. BGHSt 35, 172, 177; Senat, Beschluß vom 13. Juni 2007 - 2 Ws 227/07 -).
  • BVerfG, 07.11.1998 - 2 BvR 2535/95

    Anrechnung sogenannter verfahrensfremder Untersuchungshaft auf eine in anderer

    Auszug aus KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10
    In entsprechender Anwendung des § 51 Abs. 1, 3 Satz 1, 2 iVm Abs. 3 StGB ist über den Wortlaut der Vorschrift hinaus eine Anrechnung von im Ausland vollzogener Strafe nach den Grundsätzen der Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft möglich, wenn zwischen der die Untersuchungshaft- und Auslieferungshaft auslösenden Tat und der Tat, die der Verurteilung zugrunde liegt, ein funktionaler Zusammenhang besteht (vgl. BVerfG NStZ 1999, 125, 126; BGHSt 43, 112).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 2 BvR 1447/99

    Zur Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft

    Auszug aus KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10
    So ist bei vorliegender Überhaftnotierung verfahrensfremde Untersuchungshaft dann auf eine Freiheitsstrafe angerechnet worden, wenn Untersuchungshaft für Verfahren vollzogen wurde, die später durch eine Einstellung nach § 154 StPO oder einen Freispruch endeten, der Verurteilte jedoch in dem Verfahren, für das Überhaft notiert war, verurteilt wurde (vgl. BVerfG NStZ 1999, 477; NStZ 2000, 277; KG StV 1998, 562), ferner dann, wenn zumindest eine potentielle Gesamtstrafenfähigkeit gegeben war (vgl. BVerfG NStZ 94, 607; 2001, 501).
  • KG, 06.03.1998 - 4 Ws 44/98
    Auszug aus KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10
    So ist bei vorliegender Überhaftnotierung verfahrensfremde Untersuchungshaft dann auf eine Freiheitsstrafe angerechnet worden, wenn Untersuchungshaft für Verfahren vollzogen wurde, die später durch eine Einstellung nach § 154 StPO oder einen Freispruch endeten, der Verurteilte jedoch in dem Verfahren, für das Überhaft notiert war, verurteilt wurde (vgl. BVerfG NStZ 1999, 477; NStZ 2000, 277; KG StV 1998, 562), ferner dann, wenn zumindest eine potentielle Gesamtstrafenfähigkeit gegeben war (vgl. BVerfG NStZ 94, 607; 2001, 501).
  • KG, 23.06.2005 - 5 Ws 296/05

    Strafzeitberechnung: Anrechenbarkeit eines persönlichen Sicherheitsarrestes auf

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