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   OLG Köln, 13.09.2010 - 2 Ws 568/10   

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OLG Köln, 13.09.2010 - 2 Ws 568/10 (https://dejure.org/2010,13243)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.09.2010 - 2 Ws 568/10 (https://dejure.org/2010,13243)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. September 2010 - 2 Ws 568/10 (https://dejure.org/2010,13243)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 62
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 10.08.2007 - 2 Ws 392/07

    Weisungen zur Führungsaufsicht - Verbot alkoholischer Getränke und anderer

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2010 - 2 Ws 568/10
    Es reicht vielmehr aus, dass der Substanzmittelmissbrauch ein mittelbarer Beitrag zur erneuten Straffälligkeit sein kann (SenE v. 10.08.2007 - 2 Ws 392/07 = NStZ-RR 2008, 190 [L]; SenE v. 30.07.2010 - 2 Ws 472/10; Peglau NJW 2007, 1558, 1559).
  • OLG Celle, 16.10.2009 - 2 Ws 228/09

    Zulässigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2010 - 2 Ws 568/10
    Der Senat verkennt in diesem Zusammenhang nicht, dass nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Dresden (B. v. 13.07.2009 - 2 Ws 291/09, zitiert nach Juris) und Celle (B. v. 16.10.2009 - 2 Ws 228/09 = StV 2010, 495) die Weisung, Alkoholkonsum zu unterlassen, bei einem erkennbar alkoholkranken Menschen mangels Zumutbarkeit gegen einen bislang nicht erfolgreich Behandelten grundsätzlich nicht verhängt werden darf (vgl. weiter OLG Hamm B. v. 11.03.2010 - 2 Ws 39/10 = BeckRS 2010 06146: " vor allem für im Vollzug erfolgreich behandelte rauschmittelabhängige Probanden" [Hervorhebung diesseits]; Schneider in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Auflage 2008, § 68b Rz.. 36: "chronische Alkoholiker [...] nicht denkbare Adressaten der Weisung"; ebenso Stree/Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Auflage 2010, § 68b Rz. 14a; s. aber auch OLG München, B. v. 09.07.2010 - 2 Ws 571/10, zitiert nach Juris; SK-StGB-Sinn, § 68b Rz. 13a: bei chronisch Rauschmittelabhängigen sei mit der Weisung "zurückhaltend umzugehen").
  • OLG München, 09.07.2010 - 2 Ws 571/10

    Führungsaufsicht: Haarprobe zur Drogenkonsumkontrolle als körperlicher Eingriff;

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2010 - 2 Ws 568/10
    Der Senat verkennt in diesem Zusammenhang nicht, dass nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Dresden (B. v. 13.07.2009 - 2 Ws 291/09, zitiert nach Juris) und Celle (B. v. 16.10.2009 - 2 Ws 228/09 = StV 2010, 495) die Weisung, Alkoholkonsum zu unterlassen, bei einem erkennbar alkoholkranken Menschen mangels Zumutbarkeit gegen einen bislang nicht erfolgreich Behandelten grundsätzlich nicht verhängt werden darf (vgl. weiter OLG Hamm B. v. 11.03.2010 - 2 Ws 39/10 = BeckRS 2010 06146: " vor allem für im Vollzug erfolgreich behandelte rauschmittelabhängige Probanden" [Hervorhebung diesseits]; Schneider in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Auflage 2008, § 68b Rz.. 36: "chronische Alkoholiker [...] nicht denkbare Adressaten der Weisung"; ebenso Stree/Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Auflage 2010, § 68b Rz. 14a; s. aber auch OLG München, B. v. 09.07.2010 - 2 Ws 571/10, zitiert nach Juris; SK-StGB-Sinn, § 68b Rz. 13a: bei chronisch Rauschmittelabhängigen sei mit der Weisung "zurückhaltend umzugehen").
  • OLG Hamm, 28.09.2007 - 3 Ws 568/07

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2010 - 2 Ws 568/10
    Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 S. 1 StPO dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass der Verurteilte seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann (SenE v. 05.01.2005 - 2 Ws 576/04-; OLG Hamm B. v. 28.09.2007 - 3 Ws 568-570/07 - juris; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage 2010, § 140 Rn. 33).
  • OLG Hamm, 11.03.2010 - 2 Ws 39/10

    Weisung, Alkoholkontrolle, Drogenkontrolle, Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2010 - 2 Ws 568/10
    Der Senat verkennt in diesem Zusammenhang nicht, dass nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Dresden (B. v. 13.07.2009 - 2 Ws 291/09, zitiert nach Juris) und Celle (B. v. 16.10.2009 - 2 Ws 228/09 = StV 2010, 495) die Weisung, Alkoholkonsum zu unterlassen, bei einem erkennbar alkoholkranken Menschen mangels Zumutbarkeit gegen einen bislang nicht erfolgreich Behandelten grundsätzlich nicht verhängt werden darf (vgl. weiter OLG Hamm B. v. 11.03.2010 - 2 Ws 39/10 = BeckRS 2010 06146: " vor allem für im Vollzug erfolgreich behandelte rauschmittelabhängige Probanden" [Hervorhebung diesseits]; Schneider in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Auflage 2008, § 68b Rz.. 36: "chronische Alkoholiker [...] nicht denkbare Adressaten der Weisung"; ebenso Stree/Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Auflage 2010, § 68b Rz. 14a; s. aber auch OLG München, B. v. 09.07.2010 - 2 Ws 571/10, zitiert nach Juris; SK-StGB-Sinn, § 68b Rz. 13a: bei chronisch Rauschmittelabhängigen sei mit der Weisung "zurückhaltend umzugehen").
  • OLG Dresden, 13.07.2009 - 2 Ws 291/09

    Führungsaufsicht; Maßregel; Weisung

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2010 - 2 Ws 568/10
    Der Senat verkennt in diesem Zusammenhang nicht, dass nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Dresden (B. v. 13.07.2009 - 2 Ws 291/09, zitiert nach Juris) und Celle (B. v. 16.10.2009 - 2 Ws 228/09 = StV 2010, 495) die Weisung, Alkoholkonsum zu unterlassen, bei einem erkennbar alkoholkranken Menschen mangels Zumutbarkeit gegen einen bislang nicht erfolgreich Behandelten grundsätzlich nicht verhängt werden darf (vgl. weiter OLG Hamm B. v. 11.03.2010 - 2 Ws 39/10 = BeckRS 2010 06146: " vor allem für im Vollzug erfolgreich behandelte rauschmittelabhängige Probanden" [Hervorhebung diesseits]; Schneider in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Auflage 2008, § 68b Rz.. 36: "chronische Alkoholiker [...] nicht denkbare Adressaten der Weisung"; ebenso Stree/Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Auflage 2010, § 68b Rz. 14a; s. aber auch OLG München, B. v. 09.07.2010 - 2 Ws 571/10, zitiert nach Juris; SK-StGB-Sinn, § 68b Rz. 13a: bei chronisch Rauschmittelabhängigen sei mit der Weisung "zurückhaltend umzugehen").
  • BVerfG, 30.03.2016 - 2 BvR 496/12

    Strafbewehrte Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht (Zulässigkeit einer

    (2) Demgegenüber kann nicht darauf verwiesen werden, dass es sich bei § 145a StGB um ein Antragsdelikt handelt (§ 145a Satz 2 StGB) und die antragsberechtigte Führungsaufsichtsstelle bei Stellung eines Strafantrags ihrerseits an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebunden sei (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 13. September 2009 - 2 Ws 568/10 -, NStZ-RR 2011, S. 62 ; OLG Rostock, Beschluss vom 27. März 2012 - 1 Ws 90/12 [richtig: I Ws 90/12 - d. Red.] -, NStZ-RR 2012, S. 222; OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2012 - 1 Ws 509/12, 1 Ws 511/12 -, StV 2013, S. 168 ).

    (5) Anders verhält es sich demgegenüber im Fall eines nicht- oder erfolglos therapierten langjährigen Suchtkranken (vgl. zu den unterschiedlichen Bewertungen der Rechtsprechung: OLG Köln, Beschluss vom 13. September 2009 - 2 Ws 568/10 -, NStZ-RR 2011, S. 62 ; OLG Rostock, Beschluss vom 27. März 2012 - 1 Ws 90/12 [richtig: I Ws 90/12 - d. Red.] -, NStZ-RR 2012, S. 222; OLG München, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 Ws 488/11 u.a. -, juris, Rn. 22 sowie Beschluss vom 19. Juli 2012 - 1 Ws 509/12, 1 Ws 511/12 -, StV 2013, S. 168 ; OLG Celle, Beschluss vom 16. Oktober 2010 - 2 Ws 228/09 -, NStZ-RR 2010, S. 91 ; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09 -, NJW 2009, S. 3315 ).

  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16

    Abstinenzweisung; Suchtmittelabhängigkeit; Verhältnismäßigkeit; Widerruf;

    (bb) Demgegenüber haben andere Obergerichte die Auffassung vertreten, dass die Weisung auch in diesen Fällen zulässig sei und das Problem im Rahmen des gegen den Verurteilten wegen des Weisungsverstoßes zu führenden Strafverfahrens zu lösen sei (OLG Köln, Beschluss vom 13. September 2010 - 2 Ws 568/10, juris, Rdnr. 13: "nach Auffassung des Senats ist es daher auch nicht angängig, bereits im Vorhinein gleichsam resignierend die (vermeintliche) Unerfüllbarkeit der Weisung hinzunehmen, ohne dass diese zuvor praktisch erprobt worden wäre"; Beschluss vom 22. November 2012 - III-2 Ws 776/12, juris, Rdnr. 25; OLG München, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 Ws 488-494/11, juris, und Beschluss vom 19. Juli 2012 - 1 Ws 509/12, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 27. März 2012 - I Ws 90/12, NStZ-RR 2012, 222; OLG Bamberg, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 3 Ss 76/14, juris ; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 Ws 660/15, juris).
  • OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14

    Berufungsbeschränkung; Führungsaufsicht; Weisungsverstoß; Abstinenzgebot;

    Diesem Standpunkt wird entgegengehalten, der Gesetzgeber habe mit der Neufassung des § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB gerade keine Unterscheidung zwischen therapierten und nicht therapierten Drogenkonsumenten getroffen; außerdem bedürfe gerade der (noch) nicht erfolgreich Behandelte der auferlegten Abstinenz, um nicht in alte Verhaltensweisen zurückzufallen; die vermeintliche Unerfüllbarkeit der Weisung dürfe nicht von vornherein resignierend hingenommen werden (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2011, 62 f.; OLG Rostock, NStZ-RR 2012, 222 f.).
  • OLG Bamberg, 18.06.2014 - 3 Ss 76/14

    Führungsaufsicht: Rechtmäßigkeit einer Abstinenzweisung gegen einen

    Wenn auch die sog. Abstinenzweisung nach § 68 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB in erster Linie für im Vollzug erfolgreich behandelte alkohol- oder rauschmittelabhängige Probanden in Betracht kommt, macht allein der Umstand, dass es sich bei dem Verurteilten um einen langjährigen, bislang nicht oder jedenfalls (noch) nicht erfolgreich behandelten Suchtkranken handelt, die Weisung nicht von vornherein unzulässig (u.a. Anschluss an OLG Hamm NStZ-RR 2013, 158; Beschluss vom 11.03.2010 - 2 Ws 39/10 [bei juris]; OLG Rostock NStZ-RR 2012, 222 und OLG Köln NStZ-RR 2011, 62 f. = OLGSt StGB § 68 b Nr. 7).

    Denn das Landgericht hat nicht nur die Annahme hinreichend begründet, ein Alkoholkonsum könne zur Gefahr weiterer Straftaten des Angeklagten beitragen (hierzu instruktiv OLG Köln NStZ-RR 2011, 62 = OLGSt StGB § 68 b Nr. 7), sondern auch, dass das Trinkverhalten des an einer "Abhängigkeitserkrankung im Sinne eines chronischen Alkoholismus" leidenden Angeklagten auf eine "dissoziale Persönlichkeitsstörung" zurückzuführen sei, "deren Hauptsymptome eine andauernde Verantwortungslosigkeit und Missachtung sozialer Normen, Regeln und Verpflichtungen seien" , demgemäß der Angeklagte - nicht zuletzt ausgewiesen durch seine Vorahndungen - "über Jahre hinweg eine geringe Frustrationstoleranz und eine niedrige Schwelle für aggressives, auch gewalttätiges Verhalten gezeigt" habe; im Ergebnis mache sich der Angeklagte "seine Regeln selbst" und sei "zu Empathie [...] kaum fähig" .

    Wenn auch die Weisungsmöglichkeit nach § 68 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB in erster Linie für im Vollzug erfolgreich behandelte alkohol- oder rauschmittelabhängige Probanden in Betracht kommen mag, macht allein der Umstand, dass es sich bei dem Verurteilten um einen langjährigen, bislang nicht oder jedenfalls nicht erfolgreich behandelten Suchtkranken handelt, die Abstinenzweisung nicht von vornherein unzulässig (OLG Hamm NStZ-RR 2013, 158 und Beschluss vom 11.03.2010 - 2 Ws 39/10 [bei juris]; OLG Rostock NStZ-RR 2012, 222; OLG Köln NStZ-RR 2011, 62 f. = OLGSt StGB § 68 b Nr. 7), zumal die erklärte, wenn auch von dem laufenden Strafverfahren maßgeblich motivierte Absicht des Angeklagten, sich nunmehr einer (freiwilligen) Langzeitentwöhnungsbehandlung zu unterziehen, der Annahme entgegen steht, der Abstinenzweisung fehle von vornherein jegliche begründete Aussicht, entsprechend ihrer Zweckrichtung zu einer Verringerung zukünftigen strafbaren Verhaltens des Angeklagten beizutragen (OLG Hamm NStZ-RR 2013, 158; OLG München NStZ-RR 2012, 324 = StV 2013, 168 und NJW 2010, 3527, jeweils m.w.N.; vgl. auch Fischer StGB 61. Aufl. § 68 b Rn. 12a).

  • OLG Frankfurt, 11.01.2024 - 7 Ws 244/23

    Ausgestaltung der Führungsaufsicht

    Allerdings entspricht es der ebenfalls gefestigten Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main und anderer Oberlandesgerichte, dass von dieser Regel zwar nicht stets abgewichen werden muss (OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 20. Januar 2022 - 3 Ws 736+737/21 m.w.N. und vom 6. Juni 2019 - 3 Ws 326/19 m.w.N.), aber unter Umständen abgewichen werden kann, wenn der Verurteilte im Vollzug nachgewiesenermaßen über einen längeren Zeitraum abstinent zu leben in der Lage gewesen ist (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20. Januar 2022 - 3 Ws 736+737/21 m.w.N. und vom 6. Juni 2019 - 3 Ws 326/19; OLG München, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 Ws 488-494/11 = BeckRS 2012, 8137; OLG Köln, Beschluss vom 13. September 2010 - 2 Ws 568/10 = NStZ-RR 2011, 62).

    Dass sie gerade auch gegenüber Personen zulässig ist, die nach Vollverbüßung unter Führungsaufsicht stehen, belegt, dass die Abstinenzweisung auch in Fällen ungünstiger Prognose in Betracht kommt (OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 20. Januar 2022 - 3 Ws 736+737/21 und vom 6. Juni 2019 - 3 Ws 326/19), zumal die Regelung des § 68b Abs. 1 Nr. 10 StGB gerade nicht zwischen behandelten und nicht behandelten Straftätern differenziert (OLG Köln, Beschluss vom 13. September 2010 - 2 Ws 568/10 = NStZ-RR 2011, 62).

  • OLG Frankfurt, 23.11.2023 - 7 Ws 218/23

    Ausgestaltung der Führungsaufsicht

    Allerdings entspricht es der ebenfalls gefestigten Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main und anderer Oberlandesgerichte, dass von dieser Regel zwar nicht stets abgewichen werden muss (OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 20. Januar 2022 - 3 Ws 736+737/21 m.w.N. und vom 6. Juni 2019 - 3 Ws 326/19 m.w.N.), aber unter Umständen abgewichen werden kann, wenn der Verurteilte im Vollzug nachgewiesenermaßen über einen längeren Zeitraum abstinent zu leben in der Lage gewesen ist (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20. Januar 2022 - 3 Ws 736+737/21 m.w.N. und vom 6. Juni 2019 - 3 Ws 326/19; OLG München, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 Ws 488-494/11 = BeckRS 2012, 8137; OLG Köln, Beschluss vom 13. September 2010 - 2 Ws 568/10 = NStZ-RR 2011, 62).

    Dass sie gerade auch gegenüber Personen zulässig ist, die nach Vollverbüßung unter Führungsaufsicht stehen, belegt, dass die Abstinenzweisung auch in Fällen ungünstiger Prognose in Betracht kommt (OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 20. Januar 2022 - 3 Ws 736+737/21 und vom 6. Juni 2019 - 3 Ws 326/19), zumal die Regelung des § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB gerade nicht zwischen behandelten und nicht behandelten Straftätern differenziert (OLG Köln, Beschluss vom 13. September 2010 - 2 Ws 568/10 = NStZ-RR 2011, 62).

  • OLG Köln, 22.11.2012 - 2 Ws 776/12

    Voraussetzung für die Weisung der Alkoholabstinenz im Rahmen der Führungsaufsicht

    Maßgeblich ist insoweit nicht das Rückfallrisiko an sich, sondern die Wahrscheinlichkeit eines "Beitrags" zu strafbaren Handlungen, die beispielsweise auch bei der Gefahr von Beschaffungskriminalität gegeben sein kann (vgl. Senat, Beschluss v. 10.08.2007, 2 Ws 392/07; Beschluss v. 13.09.2010, 2 Ws 568/10; Fischer, StGB, 59. Auflage, § 68 b Rdnr. 12b).

    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, dass auch im Falle unbehandelter oder nicht erfolgreich behandelter Suchterkrankung die Anordnung der strafbewehrten Weisung einer Suchtmittelabstinenz nicht von vornherein unverhältnismäßig ist (Beschluss v. 13.09.2010, 2 Ws 568/10, Beschluss v. 19.01.2012, 2 Ws 42/12).

  • OLG München, 19.07.2012 - 1 Ws 509/12

    Führungsaufsicht: Zumutbarkeit einer Abstinenzweisung; Kostentragungspflicht für

    Die hierin liegende Problematik der mittelbaren Strafbarstellung des an sich straflosen Konsums durch die Abstinenzweisung und des strafbewehrten Zwanges zur Selbstbelastung durch die begleitende Kontrollweisung (vergleiche hierzu EGMR, Urt. v. 25.02.1993 - 10828/84 Funke ./. Frankreich, Serie A Nr. 256-A §§ 42, 44) kann aber, wie bereits OLG Köln, Beschl. v. 13.09.2010 - 2 Ws 568/10, NStZ-RR 2011, 62, OLG Rostock, Beschl. v. 27.03.2012 - 1 Ws 90/12 [richtig: I Ws 90/12 - d. Red.] , NStZ-RR 2012, 222 dargelegt haben, nachgelagert gelöst werden.
  • OLG Frankfurt, 18.10.2023 - 7 Ws 176/23

    Zumutbarkeit einer Abstinenzweisung bei suchtkranker Person

    Doch kann von dieser Regel unter Umständen abgewichen werden, wenn sich der Verurteilte während des Strafvollzuges über einen längeren Zeitraum als zur Abstinenz fähig erwiesen hat (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 15. Juni 2023 - 3 Ws 207 + 213/23; 19. März 2019 - 3 Ws 112 + 115/19 und vom 30. August 2018 - 3 Ws 669/19 m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 Ws 488 - 494/11; OLG Köln, Beschluss vom 13. September 2010 NStZ-RR 2011, 62).
  • OLG Dresden, 12.04.2017 - 2 Ws 131/17

    Rechtsfolgen der fehlerhaften Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Allerdings handelt es sich, anders als die Strafvollstreckungskammer zugrunde gelegt hat, nicht um eine Fehleinweisung von Anfang an aufgrund einer fehlerhaften Diagnose, mithin aus tatsächlichen Gründen (vgl. hierzu OLG Dresden NStZ 2008, 630 f.; OLG Frankfurt, StV 2007, 430 f.; Thüringer Oberlandesgericht, NStZ-RR 2011, 62 f.); vielmehr liegt eine solche allein aus rechtlichen Gründen vor.
  • OLG Zweibrücken, 21.09.2017 - 1 Ws 316/17

    Führungsaufsicht: Weisung der Drogenabstinenz an einen Suchtkranken

  • OLG Rostock, 27.03.2012 - I Ws 90/12

    Führungsaufsicht: Zumutbarkeit einer Abstinenzweisung bei langjährigen

  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 5 Ws 358/12

    Abstinenzweisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Beachtung des Übermaßverbots

  • OLG Hamm, 22.01.2013 - 5 Ws 342/12

    Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (Konsumverbote)

  • OLG Köln, 04.04.2014 - 2 Ws 181/14

    Ausnahmecharakter des Entfallens von Führungsaufsicht

  • KG, 12.09.2011 - 2 Ws 294/11

    Strafvollzug: Verfahren zur Festsetzung des Überbrückungsgeldes

  • OLG München, 21.06.2011 - 1 Ws 488/11

    Strafvollstreckungsverfahren: Anordnung der unbefristeten Führungsaufsicht bei

  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 5 Ws 358/13

    Führungsaufsicht, Weisung, Alkoholkonsum, Drogenkonsum

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