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   OLG Nürnberg, 06.07.2011 - 2 Ws 57/11   

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https://dejure.org/2011,17401
OLG Nürnberg, 06.07.2011 - 2 Ws 57/11 (https://dejure.org/2011,17401)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06.07.2011 - 2 Ws 57/11 (https://dejure.org/2011,17401)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - 2 Ws 57/11 (https://dejure.org/2011,17401)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Strafgefangener, Beistand im Disziplinarverfahren

  • openjur.de

    Disziplinarverfahren im Strafvollzug: Recht des Strafgefangenen auf einen anwaltlichen Beistand bereits vor der Anhörung; Teilnahmerecht des anwaltlichen Beistands an der Anhörung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf anwaltlichen Beistand des Strafgefangenen im Vorfeld der Verhängung einer Disziplinarmaßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf anwaltlichen Beistand des Strafgefangenen im Vorfeld der Verhängung einer Disziplinarmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Recht des Strafgefangenen auf Beistand im Disziplinarverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 169
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bamberg, 03.05.2010 - 1 Ws 145/10

    Strafvollzugliches Disziplinarverfahren: Recht des Strafgefangenen auf den

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.07.2011 - 2 Ws 57/11
    Aufgrund des strafähnlichen Charakters von Disziplinarmaßnahmen, des mit ihrer Anordnung verbundenen Eingriffs in Freiheitsrechte sowie ihrer Bedeutung für zukünftige strafvollzugs- oder strafvollstreckungsrechtliche Entscheidungen folgt unbeschadet des Fehlens einer ausdrücklichen Regelung im BayStVollzG für den Strafgefangenen unmittelbar aus dem Rechtsstaatsprinzip das Recht, sich bereits vor der nach Art. 113 I 2 BayStVollzG gebotenen Anhörung zur sachkundigen Wahrnehmung seiner Verfahrensrechte im Disziplinarverfahren auf sein Verlangen der Unterstützung eines anwaltlichen Beistands zu bedienen, um effektiv auf Gang und Ergebnis des Disziplinarverfahrens Einfluss nehmen zu können (Anschluss an OLG Bamberg, StV 2010, 647 und OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2002, 29).

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs hat für das Disziplinarverfahren in Art. 113 Abs. 1 Satz 2 BayStVollzG einen Niederschlag gefunden (OLG Bamberg StV 2010, 647).

    Dies ist im Grundsatz unbestritten (OLG Bamberg StV 2010, 647 im Anschluss an OLG Karlsruhe NStZ-RR 2002, 29; Arloth, StVollzG 2. Aufl. § 106 Rdn. 2; Böhm/Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG 5. Aufl. § 106 Rdn. 4; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl. 2008, § 106 Rdn. 3; Heghmanns, ZfStrVo 1998, 233; Laubenthal, Strafvollzug, 5. Aufl. S. 431).

  • OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 1 Ws 87/01
    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.07.2011 - 2 Ws 57/11
    Aufgrund des strafähnlichen Charakters von Disziplinarmaßnahmen, des mit ihrer Anordnung verbundenen Eingriffs in Freiheitsrechte sowie ihrer Bedeutung für zukünftige strafvollzugs- oder strafvollstreckungsrechtliche Entscheidungen folgt unbeschadet des Fehlens einer ausdrücklichen Regelung im BayStVollzG für den Strafgefangenen unmittelbar aus dem Rechtsstaatsprinzip das Recht, sich bereits vor der nach Art. 113 I 2 BayStVollzG gebotenen Anhörung zur sachkundigen Wahrnehmung seiner Verfahrensrechte im Disziplinarverfahren auf sein Verlangen der Unterstützung eines anwaltlichen Beistands zu bedienen, um effektiv auf Gang und Ergebnis des Disziplinarverfahrens Einfluss nehmen zu können (Anschluss an OLG Bamberg, StV 2010, 647 und OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2002, 29).

    Dies ist im Grundsatz unbestritten (OLG Bamberg StV 2010, 647 im Anschluss an OLG Karlsruhe NStZ-RR 2002, 29; Arloth, StVollzG 2. Aufl. § 106 Rdn. 2; Böhm/Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG 5. Aufl. § 106 Rdn. 4; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl. 2008, § 106 Rdn. 3; Heghmanns, ZfStrVo 1998, 233; Laubenthal, Strafvollzug, 5. Aufl. S. 431).

    Eine Verschiebung der Gefangenenanhörung um mehrere Tage wird deshalb nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht kommen (vgl. auch OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2002, 29, Zitat juris Rdn. 9), so dass eine terminliche Auslastung des Rechtsanwalts in der Regel nicht als Terminsverlegungsgrund ausreichen wird.

  • BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 1567/93

    Beleidigungen von Vollzugsbediensteten und Meinungsfreiheit des Strafgefangenen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.07.2011 - 2 Ws 57/11
    Ungeachtet des repressiven Charakters der dem Schuldprinzip unterliegenden Disziplinarmaßnahmen liegt der eigentliche Zweck des vollzugsrechtlichen Disziplinarverfahrens darin, die Voraussetzungen eines auf die Ziele des § 2 StVollzG gerichteten Vollzugs zu sichern (BVerfG NStZ 1994, 357, 358).
  • OLG Bamberg, 09.10.2014 - 1 Ws 377/14

    Anspruch des Untersuchungsgefangenen auf Teilnahme seines anwaltlichen Beistands

    Unbeschadet des Fehlens entsprechender gesetzlicher Regelungen folgt für den Untersuchungsgefangenen ebenso wie für den Strafgefangenen aus dem Rechtsstaatsprinzip das Recht, sich im Rahmen eines gegen ihn angestrengten vollzuglichen Disziplinarverfahrens auch schon vor seiner Anhörung zur sachkundigen Wahrnehmung seiner Verfahrensrechte der Unterstützung eines anwaltlichen Beistands zu bedienen (Festhaltung u.a. an OLG Bamberg, Beschluss vom 03.05.2010 - 1 Ws 145/10 = StV 2010, 647 = FS 2010, 364; OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.07.2011 - 2 Ws 57/11 = StraFo 2011, 367 = StV 2012, 169 = FS 2011, 381 und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.09.2001 - 1 Ws 87/01 = NStZ-RR 2002, 29).

    2. Demgegenüber besteht ein Anspruch des Untersuchungsgefangenen auf Teilnahme seines anwaltlichen Beistands an der vor einer möglichen Disziplinaranordnung nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 BayUVollzG i.V.m. Art. 113 Abs. 1 BayStVollzG gebotenen mündlichen Anhörung nicht (entgegen OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.07.2011 - 2 Ws 57/11 = StraFo 2011, 367 = StV 2012, 169 = FS 2011, 381).

    cc) Ein Anspruch des Untersuchungsgefangenen auf Teilnahme seines hierzu bereiten Verteidigers an der mündlichen Anhörung besteht entgegen der von der Verteidigung und dem LG vertretenen Auffassung (vgl. im gleichen Sinne OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.07.2011 - 2 Ws 57/11 = StraFo 2011, 367 = StV 2012, 169 = FS 2011, 381 = StRR 2012, 37 [ Lind ]) nicht.

  • OLG Nürnberg, 05.03.2018 - 2 Ws 47/18

    Rechtsbeschwerde von Strafgefangenen- Anträge auf einstweilige Anordnung einer

    Der Strafgefangene hat das Recht gegenüber der Justizvollzugsanstalt, dass auf sein Verlangen seinem anwaltlichen Beistand die Teilnahme bei der Anhörung im Disziplinarverfahren gestattet wird, wenn dieser hierzu kurzfristig bereit ist (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 06.07.2011, 2 Ws 57/11, StraFo 2011, 367 = StV 2012, 169; entgegen OLG Bamberg, Beschluss vom 09.10.2014, 1 Ws 377/14, NStZ-RR 2015, 93).

    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 06.07.2011 (StV 2012, 169) ein Teilnahmerecht eines anwaltlichen Vertreters im Anhörungstermin auf sein Verlangen hin pauschal auf das Rechtsstaatsprinzip und das Gebot des fairen Verfahrens gestützt hat, überzeuge dies nicht.

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.05.1971 - 2 Ws 57/11   

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https://dejure.org/1971,10910
OLG Frankfurt, 21.05.1971 - 2 Ws 57/11 (https://dejure.org/1971,10910)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.05.1971 - 2 Ws 57/11 (https://dejure.org/1971,10910)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Mai 1971 - 2 Ws 57/11 (https://dejure.org/1971,10910)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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