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   OLG Hamm, 11.03.2002 - 2 Ws 58/02   

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https://dejure.org/2002,4478
OLG Hamm, 11.03.2002 - 2 Ws 58/02 (https://dejure.org/2002,4478)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.03.2002 - 2 Ws 58/02 (https://dejure.org/2002,4478)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. März 2002 - 2 Ws 58/02 (https://dejure.org/2002,4478)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftverschonung - Kein vorläufiges Berufsverbot als Auflage

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 13 Qs 4/02
  • OLG Hamm, 11.03.2002 - 2 Ws 58/02

Papierfundstellen

  • StV 2002, 315
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 3 Ws 31/01

    Anforderungen an Haftbefehl; Informations- und Umgrenzungsfunktion; Beschwerde;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2002 - 2 Ws 58/02
    Wegen des damit verbundenen Eingriffs in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit muss die Anordnung eines vorläufigen Berufsverbotes die Ausnahme bleiben ( vgl. der Senat a.a.O. ) und ist nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter sowie unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft ( Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 132 a Rdnr.5; BVerfGE 48, 292; OLG Bremen StV a.a.O.; BGHSt 28, 48; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 379; OLG Karlsruhe StV 1985, 49; StV 2002, 147 ).

    Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung kommt daher die Verhängung eines vorläufigen Berufsverbotes nur in Betracht, wenn neben den in § 132 a StPO genannten Voraussetzungen zusätzlich festgestellt ist, dass das Verbot schon vor dem rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter - in der Entscheidung darzulegender - Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist ( vgl. BVerfGE a.a.O.; OLG Karlsruhe StV 2002, 147 m.w.N.; OLG Düsseldorf a.a.O. ).

  • OLG Hamm, 04.08.1988 - 2 Ws 145/88
    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2002 - 2 Ws 58/02
    Die vorläufige Präventivmaßnahme nach § 132 a StPO, die nach lediglich summarischer Prüfung ausgesprochen werden kann, hat während ihrer Dauer jedoch ähnlich folgenschwere und - möglicherweise - irreparable Wirkungen für die berufliche Existenz des Betroffenen, wie das nach umfassender Prüfung der Voraussetzungen verhängte und erst mit Rechtskraft des Urteils wirksam werdende Berufsverbot nach § 70 StGB ( Senatsbeschluss vom 4. August 1988 - 2 Ws 145/88; OLG Bremen StV 1997, 9 ).
  • OLG Bremen, 31.07.1996 - Ws 77/96
    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2002 - 2 Ws 58/02
    Die vorläufige Präventivmaßnahme nach § 132 a StPO, die nach lediglich summarischer Prüfung ausgesprochen werden kann, hat während ihrer Dauer jedoch ähnlich folgenschwere und - möglicherweise - irreparable Wirkungen für die berufliche Existenz des Betroffenen, wie das nach umfassender Prüfung der Voraussetzungen verhängte und erst mit Rechtskraft des Urteils wirksam werdende Berufsverbot nach § 70 StGB ( Senatsbeschluss vom 4. August 1988 - 2 Ws 145/88; OLG Bremen StV 1997, 9 ).
  • BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvR 352/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot für einen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2002 - 2 Ws 58/02
    Wegen des damit verbundenen Eingriffs in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit muss die Anordnung eines vorläufigen Berufsverbotes die Ausnahme bleiben ( vgl. der Senat a.a.O. ) und ist nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter sowie unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft ( Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 132 a Rdnr.5; BVerfGE 48, 292; OLG Bremen StV a.a.O.; BGHSt 28, 48; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 379; OLG Karlsruhe StV 1985, 49; StV 2002, 147 ).
  • OLG Hamm, 20.03.2000 - 2 Ws 80/00

    Effektiver Rechtsschutz; Auslegung eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2002 - 2 Ws 58/02
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats verpflichtet der verfassungsrechtlich geschützte Anspruch des Beschuldigten auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle Staatsanwaltschaft und Gericht, ein Rechtsmittel des Beschuldigten - ungeachtet einer irrtümlich falschen Bezeichnung - so zu deuten, dass der erstrebte Erfolg möglichst erreicht wird ( vgl. Senatsbeschluss vom 20. März 2000, 2 Ws 80/00 m.w.N. ).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.1984 - 1 Ws 159/84
    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2002 - 2 Ws 58/02
    Wegen des damit verbundenen Eingriffs in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit muss die Anordnung eines vorläufigen Berufsverbotes die Ausnahme bleiben ( vgl. der Senat a.a.O. ) und ist nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter sowie unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft ( Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 132 a Rdnr.5; BVerfGE 48, 292; OLG Bremen StV a.a.O.; BGHSt 28, 48; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 379; OLG Karlsruhe StV 1985, 49; StV 2002, 147 ).
  • OLG Karlsruhe, 23.11.1984 - 4 Ws 192/84
    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2002 - 2 Ws 58/02
    Wegen des damit verbundenen Eingriffs in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit muss die Anordnung eines vorläufigen Berufsverbotes die Ausnahme bleiben ( vgl. der Senat a.a.O. ) und ist nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter sowie unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft ( Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 132 a Rdnr.5; BVerfGE 48, 292; OLG Bremen StV a.a.O.; BGHSt 28, 48; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 379; OLG Karlsruhe StV 1985, 49; StV 2002, 147 ).
  • OLG Frankfurt, 18.08.1992 - 1 Ws 144/92

    Erlaß eines Haftbefehls; Dringender Tatverdacht; Anordnung der Untersuchungshaft;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2002 - 2 Ws 58/02
    Das ergibt sich bereits daraus, dass Weisungen und Auflagen im Zusammenhang mit einer Haftverschonung ausschließlich zu dem Zweck angeordnet werden dürfen, als eine weniger einschneidende Maßnahme dem konkreten Haftgrund zu begegnen ( vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 116 Rdnr.5 m.w.N.; OLG Celle StV 1988, 207; OLG Frankfurt StV 1992, 583 ).
  • OLG Celle, 29.02.1988 - 3 Ws 61/88
    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2002 - 2 Ws 58/02
    Das ergibt sich bereits daraus, dass Weisungen und Auflagen im Zusammenhang mit einer Haftverschonung ausschließlich zu dem Zweck angeordnet werden dürfen, als eine weniger einschneidende Maßnahme dem konkreten Haftgrund zu begegnen ( vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 116 Rdnr.5 m.w.N.; OLG Celle StV 1988, 207; OLG Frankfurt StV 1992, 583 ).
  • BGH, 30.05.1978 - 1 StR 736/77
    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2002 - 2 Ws 58/02
    Wegen des damit verbundenen Eingriffs in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit muss die Anordnung eines vorläufigen Berufsverbotes die Ausnahme bleiben ( vgl. der Senat a.a.O. ) und ist nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter sowie unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft ( Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 132 a Rdnr.5; BVerfGE 48, 292; OLG Bremen StV a.a.O.; BGHSt 28, 48; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 379; OLG Karlsruhe StV 1985, 49; StV 2002, 147 ).
  • OLG Köln, 10.10.2003 - HEs 117/03

    Zulässige Weisungen bei Haftverschonung

    Der Senat teilt die teilweise in der Rechtsprechung vertretene Auffassung nicht, entsprechende Auflagen zur Begegnung der Wiederholungsgefahr, die sich in der Sache als vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO) darstellen, seien unzulässig (so OLG Hamm StraFo 2002, 178, 179; offengelassen OLG Karlsruhe StraFo 2002, 25).
  • OLG Hamm, 15.08.2002 - 2 Ws 354/02

    Ablehnung, Besorgnis der Befangenheit, Akteneinsicht, Gewährung rechtlichen

    Auf die dagegen eingelegte ( weitere) Beschwerde hat der Senat den angefochtenen Beschluss hinsichtlich dieser "Auflage" durch Beschluss vom 11. März 2002 - 2 Ws 58/02 -, auf den wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, aufgehoben.
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