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   KG, 19.11.2007 - 1 AR 1287/07 - 2 Ws 581/07   

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https://dejure.org/2007,34031
KG, 19.11.2007 - 1 AR 1287/07 - 2 Ws 581/07 (https://dejure.org/2007,34031)
KG, Entscheidung vom 19.11.2007 - 1 AR 1287/07 - 2 Ws 581/07 (https://dejure.org/2007,34031)
KG, Entscheidung vom 19. November 2007 - 1 AR 1287/07 - 2 Ws 581/07 (https://dejure.org/2007,34031)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer genauen Bestimmung des verbotenen oder verlangten Verhaltens in einer Weisung durch das Strafgericht; Gewährleistung der Vereinbarkeit mit Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz (GG) durch die genaue Bestimmung einer Weisung

  • Judicialis

    StGB § 68 b Abs. 1 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 278
  • NStZ-RR 2008, 278
  • StV 2008, 147
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 06.09.2007 - 2 Ws 423/07

    Auflage; Therapie; Alkohol

    Auszug aus KG, 19.11.2007 - 2 Ws 581/07
    Erst die genaue Bestimmung des verbotenen oder verlangten Verhaltens gibt dieser Strafnorm hinreichende Konturen und gewährleistet ihre Vereinbarkeit mit Art. 103 Abs. 2 GG ("Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde"; vgl. OLG Dresden, Beschluß vom 6. September 2007 - 2 Ws 423/07 - juris).
  • OLG Jena, 05.01.2005 - 1 Ws 392/04

    Erforderlichkeit einer gerichtlichen Weisung auf Grund einer in einem anderen

    Auszug aus KG, 19.11.2007 - 2 Ws 581/07
    Zum anderen dient die hinreichend bestimmte Formulierung der Weisung dem Zweck, daß Verstöße einwandfrei festgestellt werden können und der Verurteilte unmißverständlich weiß, wann er einen Widerruf der Strafaussetzung nach § 56 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB zu erwarten hat (vgl. noch zur alten Gesetzeslage OLG Jena NStZ 2006, 39; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2003, 199).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2003 - 3 Ws 528/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Anforderungen an die Bestimmtheit von

    Auszug aus KG, 19.11.2007 - 2 Ws 581/07
    Zum anderen dient die hinreichend bestimmte Formulierung der Weisung dem Zweck, daß Verstöße einwandfrei festgestellt werden können und der Verurteilte unmißverständlich weiß, wann er einen Widerruf der Strafaussetzung nach § 56 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB zu erwarten hat (vgl. noch zur alten Gesetzeslage OLG Jena NStZ 2006, 39; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2003, 199).
  • KG, 16.07.2021 - 5 Ws 94/21

    Anforderungen an die Ausgestaltung einer Vorstellungsweisung

    Dem kommt insbesondere im Hinblick auf die Strafvorschrift des § 145a StGB Bedeutung zu; denn erst die genaue Bestimmung gibt dem Tatbestand, für den die Weisungen die Funktion einer Blankettausfüllung haben, die notwendigen Konturen und gewährleistet die Vereinbarkeit mit Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. KG, Beschlüsse vom 19. November 2007 - 2 Ws 581/07 - und 11. Dezember 2019, a. a. O.; OLG Frankfurt, a. a. O.).

    Die Vorstellungsweisung des angefochtenen Beschlusses ist nicht zuletzt auch nicht deshalb zu beanstanden, weil nicht festgelegt ist, wie lange die Weisung gelten soll und wer die Kosten trägt (vgl. KG, Beschluss vom 19. November 2007 - 2 Ws 581/07 - juris Rn. 5; Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - 5 Ws 201/19 - Kinzig, a.a.O.).

  • OLG Rostock, 19.12.2018 - 20 Ws 252/18

    Beschwerde gegen Maßnahmen zur Ausgestaltung der Führungsaufsicht

    Sowohl die zeitliche Anordnung "monatlich mindestens einmal" als auch die allgemein gehaltene Formulierung "bei einer örtlichen Suchtberatungsstelle" genügt dem Bestimmtheitsgebot nicht (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 19.11.2007 - 1 AR 1287/07, 2 Ws 581/07 - OLG Dresden, Beschluss vom 06.09.2007 - 2 Ws 423/07 -).
  • KG, 19.12.2014 - 2 Ws 386/14

    Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von Weisungen bei der Führungsaufsicht

    Da der Beschwerdeführer aus der Weisung nicht erkennen kann, welches konkrete Verhalten von ihm zur Erfüllung der Weisung verlangt wird, entspricht die angefochtene Weisung nicht dem Bestimmtheitserfordernis (vgl. Senat, Beschluss vom 19. November 2007 - 2 Ws 581/07 -).
  • OLG Hamm, 30.08.2012 - 1 Ws 395/12

    Führungsaufsicht; Aufenthaltsverbot; Bestimmtheit der Weisungen

    Im Hinblick auf die Strafbewehrung der Weisungen nach § 68b Abs. 1 StGB sind diese hinreichend genau zu bestimmen, denn nur dann ist auch das strafbewehrte Verhalten (§ 145a StGB) hinreichend bestimmt (KG NStZ-RR 2008, 278).
  • KG, 11.12.2019 - 5 Ws 211/19

    Anforderungen an Abstinenz- und Kontrollweisungen sowie Vorstellungs- und

    Dem kommt insbesondere im Hinblick auf die Strafvorschrift des § 145a StGB Bedeutung zu; denn erst die genaue Bestimmung gibt dem Tatbestand, für den die Weisungen die Funktion einer Blankettausfüllung haben, die notwendigen Konturen und gewährleistet die Vereinbarkeit mit Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. KG, a. a. O., sowie Beschluss vom 19. November 2007 - 2 Ws 581/07 -, juris Rn. 4; OLG Frankfurt, a. a. O.).
  • KG, 22.01.2014 - 2 Ws 605/13

    Bestimmtheit einer Kontrollweisung gemäß § 68b StGB

    Es genügt daher nicht, dass er das geforderte Verhalten oder Unterlassen erst aus dem Weisungszweck herleiten oder bei gutem Willen noch erkennen kann (vgl. Senat NStZ-RR 2008, 278).
  • KG, 11.05.2020 - 2 Ws 4/20

    Führungsaufsicht: Inhaltliche Bestimmtheit einer Therapieweisung;

    Denn das Erfordernis nach § 68 b Abs. 1 Satz 2 StGB, dass das verbotene und verlangte Verhalten genau zu bestimmen ist, betrifft auch das Verlangen nach einem Nachweis (vgl. KG, Beschluss vom 19. November 2007 - 2 Ws 581/07 - juris, Rn. 5).
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