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   OLG München, 13.06.2019 - 2 Ws 587/19   

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https://dejure.org/2019,17647
OLG München, 13.06.2019 - 2 Ws 587/19 (https://dejure.org/2019,17647)
OLG München, Entscheidung vom 13.06.2019 - 2 Ws 587/19 (https://dejure.org/2019,17647)
OLG München, Entscheidung vom 13. Juni 2019 - 2 Ws 587/19 (https://dejure.org/2019,17647)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Haftfortdauer; Tateinheit; Untersuchungshaft; Fluchtgefahr; Justizbehörde; Rechtsschutzgarantie; Hauptverhandlung

  • rewis.io

    Europäischer Haftbefehl; Staatsanwaltschaft als "ausstellende Justizbehörde"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 121 Abs. 1 ; StPO § 122 Abs. 1
    Haftfortdauer; Tateinheit; Untersuchungshaft; Fluchtgefahr; Justizbehörde; Rechtsschutzgarantie; Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de

    StPO § 112 Abs. 2
    Zulässigkeit des Vollzugs der Untersuchungshaft nach Festnahme und Auslieferung aufgrund eines durch die Staatsanwaltschaft ausgestellten Europäischen Haftbefehls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Auslieferung aufgrund Europäischen HB: Keine Auswirkungen auf U-Haft?

Sonstiges

  • lto.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 04.07.2019)

    Nach der EuGH-Entscheidung zum Europäischen Haftbefehl: Deutsche Staatsanwaltschaft arbeitet auf dünnem Eis

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.11.2012 - 1 StR 310/12

    Verwertbarkeit mittels Rechtshilfe eines ausländischen Staates erlangter Beweise

    Auszug aus OLG München, 13.06.2019 - 2 Ws 587/19
    Ist die Rechtshilfe durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union geleistet worden, darf bei der Beurteilung der Beweisverwertung im Inland nur in eingeschränktem Umfang geprüft werden, ob die Beweise nach dem innerstaatlichen Recht des ersuchten Mitgliedstaates rechtmäßig gewonnen wurden (BGH, Beschluss vom 21.11.2012 - 1 StR 310/12, NStZ 2013, 596).
  • OLG München, 19.02.2019 - 2 Ws 145/19

    Haftprüfung durch das Oberlandesgericht

    Auszug aus OLG München, 13.06.2019 - 2 Ws 587/19
    Der Senat hat im Rahmen der ersten Haftprüfung durch das Oberlandesgericht (§ 121 Abs. 1, § 122 Abs. 1 StPO) mit Beschluss vom 19.02.2019, Az.: 2 Ws 145/19 H, die Fortdauer der Untersuchungshaft des Angeklagten angeordnet mit der Maßgabe, dass der Haftbefehl auf den Haftgrund der Fluchtgefahr, nicht mehr der Flucht, gestützt wird.
  • EuGH, 27.05.2019 - C-508/18

    Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für

    Auszug aus OLG München, 13.06.2019 - 2 Ws 587/19
    Zwar hat der EuGH mit Urteil vom 27.05.2019 entschieden, dass die Staatsanwaltschaften eines Mitgliedstaats, die - wie die deutschen Staatsanwaltschaften - der Gefahr ausgesetzt sind, im Rahmen des Erlasses einer Entscheidung über die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls unmittelbar oder mittelbar Anordnungen oder Einzelweisungen seitens der Exekutive, etwa eines Justizministers, unterworfen zu werden, nicht unter den Begriff "ausstellende Justizbehörde" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13.06.2002 über den Europäischen Haftbefehl fallen (EuGH Urt. v. 27.5.2019 - C-508/18, C-82/19 PPU, BeckRS 2019, 9722).
  • OLG Hamm, 01.08.2019 - 2 Ws 96/19

    Inländische gerichtliche Zuständigkeit zur Ausstellung eines Europäischen

    Vielmehr sind Europäische Haftbefehle in Deutschland unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH von - unabhängigen - Gerichten auszustellen (OLG München, Beschluss vom 13.06.2019 - 2 Ws 587/19, juris Rn.18; ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.07.2019, 1 Ws 203/19).
  • OLG Zweibrücken, 11.07.2019 - 1 Ws 203/19

    Zuständigkeit für Erlass eines Europäischen Haftbefehls

    Basierend auf der derzeitigen Rechtslage sind Europäische Haftbefehle vielmehr von deutschen Gerichten auszustellen (OLG München, Beschluss vom 13.06.2019 - 2 Ws 587/19, juris Rn. 18).
  • OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 2 Ws 60/19

    Zuständigkeit für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls

    Europäische Haftbefehle, die in der Europäischen Union vollzogen werden sollen, können in Folge der Entscheidung des EuGH in Deutschland faktisch nur noch von unabhängigen Gerichten ausgestellt werden (OLG München, Beschluss vom 13. Juni 2019 - 2 Ws 587/19; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 1 Ws 203/19; OLG Hamm, BeckRS 2019, 17146 Rdnr. 26).
  • OLG Schleswig, 20.09.2019 - 1 Ws 152/19
    Nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass die deutschen Staatsanwaltschaften vor dem Hintergrund ihrer Weisungsabhängigkeit nicht als "ausstellende Justizbehörde" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 RbEuHB gelten, sind Europäische Haftbefehle nach derzeitiger Rechtslage von den deutschen Gerichten auszustellen (vgl. OLG München, Beschluss vom 13. Juni 2019-2 Ws 587/19 -Juris Rdnr. 18; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11. Juli 2019-1 Ws 203/19 -, juris).
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