Rechtsprechung
OLG Koblenz, 13.01.2004 - 2 Ws 6/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde gegen die Ablehnung der bedingte Entlassung des Verurteilten nach Verbüßung der Hälfte der Strafe; Unzuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts für die Entscheidung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 85 Abs. 2 S. 1; JGG § 85 Abs. 6; StPO § 462a
Bindungswirkung der Abgabe der Vollstreckung in Jugendstrafsachen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 25.11.2003 - 57 StVK 801/03
- OLG Koblenz, 13.01.2004 - 2 Ws 6/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.01.1997 - 2 ARs 481/96
Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zweier Gerichte aus unterschiedlichen …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.01.2004 - 2 Ws 6/04
Die Zuständigkeit des Vollstreckungsleiters für die Vollstreckung der gegen den Verurteilten als Heranwachsenden verhängten Einheitsjugendstrafe endete nicht bereits durch die gem. § 92 Abs. 2 JGG angeordnete (weitere) Vollstreckung im Erwachsenenstrafvollzug (BGH NStZ 1997, 255;… BGHR JGG § 92 Zuständigkeit 1; jew. m.w.N.).Mit der Abgabe sind die Vorschriften der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Strafvollstreckung anzuwenden (§ 85 Abs. 6 S. 2 JGG), somit auch §§ 462 a StPO, 78 a GVG (vgl. BGH NStZ 1997, 255 m.w.N.); die Abgabe der Vollstreckung ist nach § 85 Abs. 6 S. 1 2. Hs. JGG auch grundsätzlich bindend.
- LG Braunschweig, 28.04.1999 - 37 Ns 703 Js 15338/98
Behinderung einer Betriebsratswahl durch den Austausch von Wahlunterlagen mit dem …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.01.2004 - 2 Ws 6/04
Für die vorliegend nach § 88 JGG zu treffende Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung (OLG Hamm NStZ-RR 2000, 93) wäre vielmehr der zuständige Jugendrichter bei dem Amtsgericht Wittlich als Vollstreckungsleiter (§§ 82 Abs. 1, 110 Abs. 1 JGG) berufen gewesen. - OLG Dresden, 10.11.1997 - 2 Ws 518/97
Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung der Ausnahme eines Verurteilten aus …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.01.2004 - 2 Ws 6/04
Mit der Festsetzung dieser Altersgrenze hat der Gesetzgeber verbindlich und ohne Abweichungsmöglichkeit entschieden, dass vor der Vollendung des 24. Lebensjahres wegen einer in der Regel vorliegenden verzögerten Persönlichkeitsentwicklung des Verurteilten die erzieherische Einflussnahme des Vollzugs auf ihn (§ 91 JGG) durch die Zuständigkeit des Vollstreckungsleiters (§§ 82 Abs. 1, 110 Abs. 1 JGG) zu gewährleisten ist und die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer ausscheidet (so zutr. OLG Dresden NStZ-RR 1998, 60, 61; vgl. auch OLG Jena NStZ-RR 2000, 221).
- OLG Köln, 16.01.1998 - 2 Ws 687/97
Verständigung im Strafprozeß
Auszug aus OLG Koblenz, 13.01.2004 - 2 Ws 6/04
Da der angefochtene Beschluss aus formalen Gründen aufzuheben war und eine abschließende Entscheidung in der Sache nicht ergeht (vgl. § 464 StPO), hat der zuständige Jugendrichter als Vollstreckungsleiter auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu befinden (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1997 - 2 Ws 687/97 - m.w.N.). - OLG Jena, 14.03.2000 - 1 Ws 84/00
Auszug aus OLG Koblenz, 13.01.2004 - 2 Ws 6/04
Mit der Festsetzung dieser Altersgrenze hat der Gesetzgeber verbindlich und ohne Abweichungsmöglichkeit entschieden, dass vor der Vollendung des 24. Lebensjahres wegen einer in der Regel vorliegenden verzögerten Persönlichkeitsentwicklung des Verurteilten die erzieherische Einflussnahme des Vollzugs auf ihn (§ 91 JGG) durch die Zuständigkeit des Vollstreckungsleiters (§§ 82 Abs. 1, 110 Abs. 1 JGG) zu gewährleisten ist und die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer ausscheidet (so zutr. OLG Dresden NStZ-RR 1998, 60, 61; vgl. auch OLG Jena NStZ-RR 2000, 221). - BGH, 02.06.1995 - 2 ARs 128/95
Jugendrichter - Jugendstrafvollzug - Erwachsenenstrafvollzug - JVA - …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.01.2004 - 2 Ws 6/04
Die Zuständigkeit des Vollstreckungsleiters für die Vollstreckung der gegen den Verurteilten als Heranwachsenden verhängten Einheitsjugendstrafe endete nicht bereits durch die gem. § 92 Abs. 2 JGG angeordnete (weitere) Vollstreckung im Erwachsenenstrafvollzug (BGH NStZ 1997, 255; BGHR JGG § 92 Zuständigkeit 1; jew. m.w.N.).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 05.02.2004 - 2 Ws 6/04 |
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 05.02.2004 - 2 Ws 6/04
- BGH, 21.01.2005 - 2 AR 101/04
- BGH, 21.01.2005 - 2 ARs 152/04
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 21.01.2005 - 2 ARs 152/04
Rechtliches Gehör im Rechtsmittelverfahren gegen unanfechtbare Entscheidung
Der Senat hat die Beschwerde des Herrn K. gegen die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. Februar 2004, 26. Februar 2004 und 25. März 2004 - Az.: 2 Ws 6/04 - als unzulässig verworfen. - BGH, 21.01.2005 - 2 AR 101/04
Aufhebung des Verwerfungsbeschlusses im Falle fehlender Gelegenheit zur …
Der Senat hat die Beschwerde des Herrn K. gegen die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. Februar 2004, 26. Februar 2004 und 25. März 2004 - Az.: 2 Ws 6/04 - als unzulässig verworfen.
Rechtsprechung
OLG Köln, 09.01.2004 - 2 Ws 6/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StPO § 112
Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht - Wolters Kluwer
Einschränkung des Umfangs der Tatverdachtsprüfung durch das Beschwerdegericht nach Beginn der Hauptverhandlung wegen fehlender Bekanntheit der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.12.2003 - StB 21/03
Aufhebung des Haftbefehls gegen Abdelghani Mzoudi hat Bestand
Auszug aus OLG Köln, 09.01.2004 - 2 Ws 6/04
Das Beschwerdegericht kann deshalb in die Haftentscheidung nur eingreifen, wenn deren Begründung zum dringenden Tatverdacht grobe Fehler aufweist, die es schlechterdings als unvertretbar erscheinen lassen, das Weiterbestehen des dringenden Tatverdachts zu bejahen ( so BGH, Beschluss vom 19.12.2003 - StB 21/03 - vom 2.9.2003 - StB 11/03 ). - BGH, 02.09.2003 - StB 11/03
Nachprüfung des dringenden Tatverdachts im Haftprüfungsverfahren
Auszug aus OLG Köln, 09.01.2004 - 2 Ws 6/04
Das Beschwerdegericht kann deshalb in die Haftentscheidung nur eingreifen, wenn deren Begründung zum dringenden Tatverdacht grobe Fehler aufweist, die es schlechterdings als unvertretbar erscheinen lassen, das Weiterbestehen des dringenden Tatverdachts zu bejahen ( so BGH, Beschluss vom 19.12.2003 - StB 21/03 - vom 2.9.2003 - StB 11/03 ).
- OLG Köln, 18.01.2006 - 2 Ws 617/05
Beschleunigung in Haftsachen - Unzulässigkeit weiträumiger Terminierung bei …
a) Die Haftbeschwerde wurde während laufender Hauptverhandlung erhoben, so dass die hierfür in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (Beschluss vom 19.12.2003 - 2 StE 5/03-5 - = StV 2004, 143) entwickelten besonderen Grundsätze zu beachten sind, denen der Senat folgt (Beschluss vom 09.01.2004 - 2 Ws 6/04 -). - OLG Köln, 07.01.2009 - 2 Ws 640/08
Zuständigkeit bei Haftentscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung
Das Beschwerdegericht kann deshalb in die Haftentscheidung nur eingreifen und diese durch eine abweichende eigene ersetzen, wenn deren Begründung zum dringenden Tatverdacht grobe Fehler aufweist, die es schlechterdings als unvertretbar erscheinen lassen, das Weiterbestehen des dringenden Tatverdachts zu bejahen ( BGH, Beschluss vom 19.12.2003 - StB 21/03 - vom 2.9.2003 - StB 11/03 - Senat , Beschlüsse vom 09.01.2004 - 2 Ws 6/04 -, vom 16.01.2006 - 2 Ws 617/05 - und vom 27.10.2008 - 2 Ws 506/08 - ). - OLG Köln, 07.01.2009 - 2 Ws 641/08
Zuständigkeit bei Haftentscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung
Das Beschwerdegericht kann deshalb in die Haftentscheidung nur eingreifen und diese durch eine abweichende eigene ersetzen, wenn deren Begründung zum dringenden Tatverdacht grobe Fehler aufweist, die es schlechterdings als unvertretbar erscheinen lassen, das Weiterbestehen des dringenden Tatverdachts zu bejahen ( BGH, Beschluss vom 19.12.2003 - StB 21/03 - vom 2.9.2003 - StB 11/03 - Senat , Beschlüsse vom 09.01.2004 - 2 Ws 6/04 -, vom 16.01.2006 - 2 Ws 617/05 - und vom 27.10.2008 - 2 Ws 506/08 - ).