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   OLG Karlsruhe, 28.01.2005 - 2 Ws 6/05   

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https://dejure.org/2005,14979
OLG Karlsruhe, 28.01.2005 - 2 Ws 6/05 (https://dejure.org/2005,14979)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.01.2005 - 2 Ws 6/05 (https://dejure.org/2005,14979)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Januar 2005 - 2 Ws 6/05 (https://dejure.org/2005,14979)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Maßregelvollstreckung: Erledigterklärung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über den Vollzug der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Erklärung der Erledigung einer Maßregel mit Erreichen eines Therapieziels; Aussetzung der Vollziehung einer Maßregel bei Fehlen einer konkreten Aussicht auf einen Behandlungserfolg; Aufhebung ...

  • Judicialis

    StGB § 64; ; StGB § 67 c Abs. 2 S. 5; ; StGB § 67 d Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung der Maßregel bei Erreichen des Therapieziels in Entziehungsanstalt trotz nicht aufgearbeiteter Persönlichkeitsstörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.2005 - 2 Ws 6/05
    Diese Vorschrift findet vorliegend schon deshalb keine Anwendung, weil ausweislich der gutachterlichen Stellungnahme des Zentrums für Psychiatrie E. das Therapieziel, den Untergebrachten jedenfalls für eine gewisse Zeitspanne vor einem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren (LK-Hanack zu § 64 Rn. 94 ff.; BVerfGE 91, 1, 30), und damit der Zweck der Unterbringung erreicht ist.

    Denn alleiniger Zweck der Unterbringung in der Entziehungsanstalt ist die Suchtbehandlung (BVerfGE 91, 1, 28), nicht die Bearbeitung der bei dem Untergebrachten diagnostizierten Dissozialität, auch wenn diese seine Neigung zu betrügerischem und hochstaplerischem Verhalten und damit die Gefahr auch künftiger Straftaten, insbesondere Betrugsstraftaten, begründet.

  • OLG Celle, 30.09.1982 - 3 Ws 314/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.2005 - 2 Ws 6/05
    Allerdings kann in Fällen noch länger andauernder Strafhaft auch eine Verlegung in den Strafvollzug nach § 67 Abs. 5 S. 2 Halbs. 2 StGB in Betracht kommen (Senat MDR 1981, 867; OLG Celle NStZ 1983, 384; KG NStZ 2001, 166 f.; LK-Hanack zu § 67 Rn 38; Tröndle/Fischer zu § 67 Rn 13), wobei die Strafvollstreckungskammer bei der Ausübung des ihr in dieser Vorschrift eingeräumten Ermessens weiterhin wird mitberücksichtigen müssen, ob der weitere Maßregelvollzug zur Erhaltung des eingetretenen Erfolges erforderlich ist (LK-Hanack zu § 67 Rn 36).
  • OLG Hamm, 04.04.1996 - 1 Ws 84/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.2005 - 2 Ws 6/05
    Denn die Vorschrift des § 454 b StPO gilt auch, wo Verurteilungen zu Freiheitsstrafen mit solchen zusammentreffen, bei denen neben der Strafe eine freiheitsentziehende Maßregel der Sicherung und Besserung verhängt worden war (OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 124 f.; KK-Fischer zu § 454b Rn. 20).
  • KG, 25.09.2000 - 5 Ws 538/00

    Begriff der "Umstände in der Person"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.2005 - 2 Ws 6/05
    Allerdings kann in Fällen noch länger andauernder Strafhaft auch eine Verlegung in den Strafvollzug nach § 67 Abs. 5 S. 2 Halbs. 2 StGB in Betracht kommen (Senat MDR 1981, 867; OLG Celle NStZ 1983, 384; KG NStZ 2001, 166 f.; LK-Hanack zu § 67 Rn 38; Tröndle/Fischer zu § 67 Rn 13), wobei die Strafvollstreckungskammer bei der Ausübung des ihr in dieser Vorschrift eingeräumten Ermessens weiterhin wird mitberücksichtigen müssen, ob der weitere Maßregelvollzug zur Erhaltung des eingetretenen Erfolges erforderlich ist (LK-Hanack zu § 67 Rn 36).
  • BGH, 30.05.2001 - 1 StR 176/01

    Vorwegvollzug (Begründungsanforderungen); Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.2005 - 2 Ws 6/05
    Dass der Zweck der Unterbringung erreicht ist, steht dem nach § 67 Abs. 5 S. 2 Halbs. 1 StGB regelmäßigen (LK-Hanack zu § 67 Rn. 32) Verbleib des Untergebrachten im Vollzug der Maßregel nicht entgegen (BGH NStZ-RR 2002, 26; Münchner Kommentar-Maier zu § 67 Rn. 43).
  • OLG Celle, 02.03.2015 - 2 Ws 16/15

    Rechtsgrundlage für die Erledigterklärung der Unterbringung in einer

    Rechtsgrundlage für die Erledigungserklärung ist bei erfolgreichem Therapieabschluss die Vorschrift des § 67c Abs. 2 Satz 5 StGB in analoger Anwendung (vgl. nur OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.01.2005, Az.: 2 Ws 6/05 m.w.N.), so dass - auch unter Berücksichtigung der Begründung des Rechtsmittels - gegen die insoweit zutreffende und rechtsfehlerfreie Entscheidung der Strafvollstreckungskammer nichts zu erinnern ist.

    Diese Vorschrift sieht in Abs. 3 aber zwingend die gemeinsame Entscheidung über alle noch zur Vollstreckung anstehenden Strafreste vor, denn die Prognose im Sinne des § 57 Abs. 1 StGB kann nur einheitlich getroffen werden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.01.2005, Az.: 2 Ws 6/05 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 30.03.2023 - 3 Ws 435/22

    Maßregel; Entziehungsanstalt; Höchstfrist; Erfolg; Führungsaufsicht;

    Es kann auch dahinstehen, ob die Strafvollstreckungskammer zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung, am 07.10.2022 - also wenige Tage vor Erreichen der Höchstfrist - statt dessen analog § 67c Abs. 2 S. 5 StGB eine Erledigung wegen Zweckerreichung, wie von dem Verurteilten begehrt, hätte beschließen können (bejahend zu dieser Möglichkeit etwa: OLG Celle, Beschl. v. 03.11.2014 - 2 Ws 188/14 - juris; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 28.01.2005 - - 2 Ws 6/05 - juris; OLG München, Beschl. v. 11.01.2013 - 1 Ws 1109/12 - juris; a.A. Trenckmann in: Kammeier/Pollähne, Maßregelvollzugsrecht, 4. Aufl., L 243; Veh in: MK-StGB, 4. Aufl. § 67c Rdn. 22; Peglau in: LK-StGB, 13. Aufl., § 67d Rdn. 37).
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