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   OLG Karlsruhe, 12.02.2016 - 2 Ws 6/16   

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https://dejure.org/2016,3209
OLG Karlsruhe, 12.02.2016 - 2 Ws 6/16 (https://dejure.org/2016,3209)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.02.2016 - 2 Ws 6/16 (https://dejure.org/2016,3209)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Februar 2016 - 2 Ws 6/16 (https://dejure.org/2016,3209)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabe von T-Shirts mit diversen Aufdrucken; Meinungsäußerungsfreiheit im Maßregelvollzug

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 5 Abs 1 GG, Art 5 Abs 2 GG, § 4 Abs 1 S 2 JVollzGB BW 2009, § 18 JVollzGB BW 2009, § 116 StVollzG
    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Tragen eigener Kleider mit nationalsozialistischen Symbolen durch einen in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVollzGB V § 18 S. 1; StGB § 86a
    Herausgabe von T-Shirts mit diversen Aufdrucken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Sicherungsverwahrter darf T-Shirt mit nicht offenkundig neonazistischem Aufdruck tragen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.02.2016 - 2 Ws 6/16
    Dabei dient das Grundrecht der Meinungsfreiheit auch und gerade dem Schutz von Minderheiten; seine Ausübung darf allgemein und ohne tatbestandliche Eingrenzung, die mit dem Schutzzweck des Grundrechts übereinstimmt, nicht unter den Vorbehalt gestellt werden, dass die geäußerten Meinungsinhalte herrschenden sozialen oder ethischen Auffassungen nicht widersprechen (BVerfG, NJW 2004, 2814, 2815; NVwZ 2008, 671, 673).

    Dies sind Gesetze, die sich nicht gegen die Meinungsfreiheit an sich oder gegen die Äußerung einer bestimmten Meinung richten, sondern dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsguts dienen (BVerfG, NJW 1998, 1381; NJW 2004, 2814, 2815).

    Danach sind im Vollzug der Sicherungsverwahrung (nur) solche Beschränkungen der Meinungsfreiheit als verfassungsrechtlich unbedenklich anzusehen, die ein aggressives und provokatives Auftreten einer in der Sicherungsverwahrung untergebrachten Person unterbinden, durch das im Maßregelvollzug ein Klima der Gewaltdemonstration und der potenziellen Gewaltbereitschaft erzeugt werden kann; Gleiches gilt, wenn sich eine in der Sicherungsverwahrung untergebrachte Person durch ihr Erscheinungsbild und Auftreten mit den Riten und Symbolen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft identifiziert (vgl. auch BVerfG, NJW 2004, 2814, 2815 f.; NVwZ 2008, 671, 673 f.).

  • BVerfG, 28.04.2007 - 2 BvR 71/07

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch disziplinarrechtliche Ahndung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.02.2016 - 2 Ws 6/16
    Dies bedeutet, dass sowohl bei der Auslegung der tatbestandlichen Merkmale insbesondere der "Sicherheit" sowie der "Ordnung" der Justizvollzugsanstalt als auch bei der Ausübung des von § 4 Abs. 1 Satz 2 JVollzGB V eingeräumten Ermessens die von dem besonderen grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit ausgehenden Wechselwirkungen zu beachten sind (vgl. BVerfG, NVwZ-RR 2008, 330 f.; NJW 2012, 1273, 1274; NJW 2015, 2022).

    Die T-Shirts 1, 3, 6, 12, 14, 15, 20 sowie 22 bis 25 enthalten Aufdrucke von Waffen, Formulierungen oder Bekenntnissen zu der als kriminelle Vereinigung einzustufenden und insoweit in der Bevölkerung auch hinreichend bekannten Musikgruppe "Landser" (vgl. BGH, NStZ 2005, 377 f.), aus denen sich jeweils das erkennbare Bestreben des Trägers der Kleidungsstücke ergibt, zur Durchsetzung seiner politischen Anschauungen auch Gewalt anwenden und sich damit außerhalb der von Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz allein geschützten rein geistigen Auseinandersetzung begeben zu wollen (vgl. BVerfG, NJW 1969, 1161, 1162; NJW 1983, 1415 f.; NVwZ-RR 2008, 330).

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.02.2016 - 2 Ws 6/16
    Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes auch im Maßregelvollzug jedwede Kundgabe einer wertenden Äußerung schützt, ohne dass es auf deren Gegenstand, Wert, Vernünftigkeit, Richtigkeit oder Gefährlichkeit ankommt (vgl. BVerfG, NJW 1983, 1415 f.; NJW 2005, 1341, 1342; NJW 2012, 1273; NJW 2015, 2022).

    Die T-Shirts 1, 3, 6, 12, 14, 15, 20 sowie 22 bis 25 enthalten Aufdrucke von Waffen, Formulierungen oder Bekenntnissen zu der als kriminelle Vereinigung einzustufenden und insoweit in der Bevölkerung auch hinreichend bekannten Musikgruppe "Landser" (vgl. BGH, NStZ 2005, 377 f.), aus denen sich jeweils das erkennbare Bestreben des Trägers der Kleidungsstücke ergibt, zur Durchsetzung seiner politischen Anschauungen auch Gewalt anwenden und sich damit außerhalb der von Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz allein geschützten rein geistigen Auseinandersetzung begeben zu wollen (vgl. BVerfG, NJW 1969, 1161, 1162; NJW 1983, 1415 f.; NVwZ-RR 2008, 330).

  • BVerfG, 28.11.2011 - 1 BvR 917/09

    Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei der strafrechtlichen Beurteilung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.02.2016 - 2 Ws 6/16
    Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes auch im Maßregelvollzug jedwede Kundgabe einer wertenden Äußerung schützt, ohne dass es auf deren Gegenstand, Wert, Vernünftigkeit, Richtigkeit oder Gefährlichkeit ankommt (vgl. BVerfG, NJW 1983, 1415 f.; NJW 2005, 1341, 1342; NJW 2012, 1273; NJW 2015, 2022).

    Dies bedeutet, dass sowohl bei der Auslegung der tatbestandlichen Merkmale insbesondere der "Sicherheit" sowie der "Ordnung" der Justizvollzugsanstalt als auch bei der Ausübung des von § 4 Abs. 1 Satz 2 JVollzGB V eingeräumten Ermessens die von dem besonderen grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit ausgehenden Wechselwirkungen zu beachten sind (vgl. BVerfG, NVwZ-RR 2008, 330 f.; NJW 2012, 1273, 1274; NJW 2015, 2022).

  • BVerfG, 26.02.2015 - 1 BvR 1036/14

    "Kollektivbeleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.02.2016 - 2 Ws 6/16
    Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes auch im Maßregelvollzug jedwede Kundgabe einer wertenden Äußerung schützt, ohne dass es auf deren Gegenstand, Wert, Vernünftigkeit, Richtigkeit oder Gefährlichkeit ankommt (vgl. BVerfG, NJW 1983, 1415 f.; NJW 2005, 1341, 1342; NJW 2012, 1273; NJW 2015, 2022).

    Dies bedeutet, dass sowohl bei der Auslegung der tatbestandlichen Merkmale insbesondere der "Sicherheit" sowie der "Ordnung" der Justizvollzugsanstalt als auch bei der Ausübung des von § 4 Abs. 1 Satz 2 JVollzGB V eingeräumten Ermessens die von dem besonderen grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit ausgehenden Wechselwirkungen zu beachten sind (vgl. BVerfG, NVwZ-RR 2008, 330 f.; NJW 2012, 1273, 1274; NJW 2015, 2022).

  • OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 29/11

    Maßgebliche Norm zur Beurteilung des Antrags eines Strafgefangenen auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.02.2016 - 2 Ws 6/16
    Sind in einer Haftanstalt Maßnahmen zum Schutz eines Gefangenen vor einer Bedrohung durch Dritte erforderlich, müssen daher vorrangig bestehende - gegebenenfalls auch disziplinarische - Möglichkeiten der Einwirkung auf diejenigen ausgeschöpft werden, von denen die Bedrohung ausgeht (vgl. - zur Frage des Tragens von Damenkleidung im Männervollzug durch einen transsexuellen Gefangenen - OLG Celle, NStZ 2011, 704, 706; siehe auch - zum Schutz der Versammlungsfreiheit vor Gegendemonstranten - BVerfG, NJW 2000, 3053, 3056; NVwZ 2006, 1049, 1050).
  • BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das Anhalten einer an einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.02.2016 - 2 Ws 6/16
    Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes auch im Maßregelvollzug jedwede Kundgabe einer wertenden Äußerung schützt, ohne dass es auf deren Gegenstand, Wert, Vernünftigkeit, Richtigkeit oder Gefährlichkeit ankommt (vgl. BVerfG, NJW 1983, 1415 f.; NJW 2005, 1341, 1342; NJW 2012, 1273; NJW 2015, 2022).
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.02.2016 - 2 Ws 6/16
    Bei dem T-Shirt 16 ergibt sich der rechtsextremistische und gewaltverherrlichende Gehalt aus den derart zu charakterisierenden Liedtexten der insoweit in der Bevölkerung auch hinreichend bekannten Musikgruppe "Noie Werte" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.08.2008, 2 BvR 337/08 = [hinsichtlich des Namens der Musikgruppe anonymisiert] NJW 2008, 2568 ff.).
  • OLG Celle, 03.05.2013 - 1 Ws 117/13

    Untersagung des Besitzes von offenkundig Gewalt verherrlichenden und Sympathie

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.02.2016 - 2 Ws 6/16
    Es ist nicht ausgeschlossen, auf der Grundlage dieser Vorschrift auch das Tragen von Kleidungsstücken zu untersagen, mit dem eine Meinungsäußerung verbunden oder das Ausdruck einer bestimmten politischen Gesinnung ist (vgl. Senat, Beschluss vom 10.07.2015, 2 Ws 163/15; Egerer, in: Wulf, Beck'scher Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg, § 18 JVollzGB V Rdn. 2; ferner - allerdings für den Strafvollzug, für den § 16 JVollzGB III andere Rechtsregeln aufstellt - OLG Hamm, Beschluss vom 29.01.2013, 1 Vollz (Ws) 659/12; OLG Celle, Beschluss vom 03.05.2013, 1 Ws 117/13).
  • BGH, 10.03.2005 - 3 StR 233/04

    Urteil im "Landser"-Verfahren rechtskräftig

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.02.2016 - 2 Ws 6/16
    Die T-Shirts 1, 3, 6, 12, 14, 15, 20 sowie 22 bis 25 enthalten Aufdrucke von Waffen, Formulierungen oder Bekenntnissen zu der als kriminelle Vereinigung einzustufenden und insoweit in der Bevölkerung auch hinreichend bekannten Musikgruppe "Landser" (vgl. BGH, NStZ 2005, 377 f.), aus denen sich jeweils das erkennbare Bestreben des Trägers der Kleidungsstücke ergibt, zur Durchsetzung seiner politischen Anschauungen auch Gewalt anwenden und sich damit außerhalb der von Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz allein geschützten rein geistigen Auseinandersetzung begeben zu wollen (vgl. BVerfG, NJW 1969, 1161, 1162; NJW 1983, 1415 f.; NVwZ-RR 2008, 330).
  • OLG Hamm, 29.01.2013 - 1 Vollz (Ws) 659/12

    Überprüfbarkeit einer Ermessensentscheidung nach § 20 Abs. 2 Satz 2 StVollzG

  • BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots in Hamburg am 20. August 2000

  • BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63

    Blinkfüer

  • OLG Naumburg, 22.06.2017 - 1 Ws (RB) 25/17

    Maßregelvollzug in Sachsen-Anhalt: Tragen eigener Kleidung mit szenetypischen

    Der Umstand, dass § 5 Abs. 1 S. 2 SVVollzG LSA, auf dessen Grundlage auch das Tragen bestimmter Kleidung untersagt werden kann (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 12.02.2016, 2 Ws 6/16, Rn. 9, m.w.N.), anders als § 15 Abs. 2 S. 2 bzw. § 15 Abs. 3 S. 2 SVVollzG LSA nicht auch auf eine schwerwiegende Gefährdung der Vollzugsziele abstellt, wirkt sich hier im Ergebnis allerdings nicht aus.
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