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   KG, 14.02.2014 - 2 Ws 60-61/14 - 141 AR 47-48/14   

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https://dejure.org/2014,10300
KG, 14.02.2014 - 2 Ws 60-61/14 - 141 AR 47-48/14 (https://dejure.org/2014,10300)
KG, Entscheidung vom 14.02.2014 - 2 Ws 60-61/14 - 141 AR 47-48/14 (https://dejure.org/2014,10300)
KG, Entscheidung vom 14. Februar 2014 - 2 Ws 60-61/14 - 141 AR 47-48/14 (https://dejure.org/2014,10300)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Burhoff online

    Bewährungswiderruf trotz positiver Prognose des letzten Tatrichters; Frist für Bewährungswiderruf

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 56f Abs 1 S 1 Nr 1 StGB
    Bewährungswiderruf trotz positiver Prognose des letzten Tatrichters; Frist für Bewährungswiderruf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einschränkung des Grundsatzes der Maßgeblichkeit der Prognoseentscheidung des letzten Tatrichters für das zuständige Gericht bei Widerruf der Strafaussetzung; Hinderung des Widerrufs bei Ablauf der Bewährungszeit

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach Ablauf der Bewährungszeit; Bindung des Gerichts der Bewährungsüberwachung an die Prognose des letzten Tatrichters

  • strafrechtsiegen.de

    Strafaussetzung zur Bewährung - Bewährungswiderruf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach Ablauf der Bewährungszeit; Bindung des Gerichts der Bewährungsüberwachung an die Prognose des letzten Tatrichters

  • rechtsportal.de

    StGB § 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach Ablauf der Bewährungszeit

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach Ablauf der Bewährungszeit; Bindung des Gerichts der Bewährungsüberwachung an die Prognose des letzten Tatrichters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Bewährung: Zum Widerruf der Bewährung bei erneuter Strafe die zur Bewährung ausgesetzt wurde

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz und Auszüge)

    Widerruf von Strafaussetzung trotz Bewährungsstrafe?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einschränkung des Grundsatzes der Maßgeblichkeit der Prognoseentscheidung des letzten Tatrichters für das zuständige Gericht bei Widerruf der Strafaussetzung; Hinderung des Widerrufs bei Ablauf der Bewährungszeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Widerruf der Bewährung bei anhaltender Begehung von Straftaten

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Bewährung: Zum Widerruf der Bewährung bei erneuter Strafe die zur Bewährung ausgesetzt wurde

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 07.05.1998 - 2 Ws 167/98

    Straferlass, Nichtvorliegen eines Widerrufsgrundes, Zurückstellung der

    Auszug aus KG, 14.02.2014 - 2 Ws 60/14
    10 2. Eine Frist innerhalb der der Widerruf erfolgen muss, sieht das Gesetz nicht vor, insbesondere § 56g Abs. 2 Satz 2 StGB ist nicht entsprechend anwendbar (vgl. OLG Hamm NStZ 1998, 478, 479; Senat NJW 2003, 2468, 2469).
  • OLG Zweibrücken, 19.05.1988 - 1 Ws 245/88

    Widerruf; Strafaussetzung; Strafrestaussetzung; Verurteilter; Dauer des

    Auszug aus KG, 14.02.2014 - 2 Ws 60/14
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Verurteilte mit dem Widerruf nicht mehr zu rechnen brauchte (vgl. BGH NStZ 1998, 586; OLG Hamm a.a.O.; OLG Zweibrücken NStZ 1988, 501; Senat, Beschluss vom 15. August 2001 - 5 Ws 437/01 -).
  • KG, 10.10.2008 - 2 Ws 494/08
    Auszug aus KG, 14.02.2014 - 2 Ws 60/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts genügt dafür jede in der Bewährungszeit begangene Tat von einigem Gewicht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. Oktober 2008 - 2 Ws 494/08 - und vom 15. Juni 2005 - 5 Ws 285/05 - juris - jeweils mit weit. Nachweisen).
  • KG, 13.03.2003 - 5 Ws 90/03

    Rechtsfolgen nachträglicher Gesamtstrafenbildung: Neubeginn und Neufestsetzung

    Auszug aus KG, 14.02.2014 - 2 Ws 60/14
    10 2. Eine Frist innerhalb der der Widerruf erfolgen muss, sieht das Gesetz nicht vor, insbesondere § 56g Abs. 2 Satz 2 StGB ist nicht entsprechend anwendbar (vgl. OLG Hamm NStZ 1998, 478, 479; Senat NJW 2003, 2468, 2469).
  • KG, 15.06.2005 - 5 Ws 285/05

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Nur mit Geldstrafe geahndete Tat als

    Auszug aus KG, 14.02.2014 - 2 Ws 60/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts genügt dafür jede in der Bewährungszeit begangene Tat von einigem Gewicht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. Oktober 2008 - 2 Ws 494/08 - und vom 15. Juni 2005 - 5 Ws 285/05 - juris - jeweils mit weit. Nachweisen).
  • KG, 23.06.2006 - 5 Ws 215/06

    Entscheidung über den Widerruf einer Bewährung: Befasstwerden einer

    Auszug aus KG, 14.02.2014 - 2 Ws 60/14
    Sie wären nach ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts nur dann eine angemessene Reaktion auf das erneute Versagen der Verurteilten, wenn objektiv eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür bestünde, dass diese künftig ein straffreies Leben führen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 5 Ws 215/06 - juris).
  • BGH, 08.06.1998 - 2 ARs 188/98

    Voraussetzungen der örtlichen Zuständigkeit

    Auszug aus KG, 14.02.2014 - 2 Ws 60/14
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Verurteilte mit dem Widerruf nicht mehr zu rechnen brauchte (vgl. BGH NStZ 1998, 586; OLG Hamm a.a.O.; OLG Zweibrücken NStZ 1988, 501; Senat, Beschluss vom 15. August 2001 - 5 Ws 437/01 -).
  • KG, 18.08.2015 - 5 Ws 103/15

    Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf bei glaubhaftem Geständnis des

    Zum einen greift der Grundsatz, dass sich das für den Widerruf einer Strafaussetzung zuständige Gericht der zeitnahen Prognose des Tatrichters - hier des Amtsgerichts P. - anschließen soll, weil diesem aufgrund der Hauptverhandlung bessere Erkenntnismöglichkeiten zur Verfügung stehen (vgl. KG, Beschluss vom 14. Februar 2014 - 2 Ws 60-61/14 - juris Rz. 8).
  • KG, 23.11.2022 - 2 Ws 161/22

    Voraussetzungen des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung

    Dies gilt aber nur dann, wenn die Prognose durch neue Tatsachen nachvollziehbar belegt ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. Februar 2014 - 2 Ws 60-61/14 - und 5. November 2010 - 2 Ws 575/10 -).
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