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   KG, 19.05.2022 - 2 Ws 60/22 - 161 AR 73/22   

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https://dejure.org/2022,14251
KG, 19.05.2022 - 2 Ws 60/22 - 161 AR 73/22 (https://dejure.org/2022,14251)
KG, Entscheidung vom 19.05.2022 - 2 Ws 60/22 - 161 AR 73/22 (https://dejure.org/2022,14251)
KG, Entscheidung vom 19. Mai 2022 - 2 Ws 60/22 - 161 AR 73/22 (https://dejure.org/2022,14251)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Einschränkung, Erstverbüßerregel, BtM-Handel

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 57 Abs 1 StGB, §§ 29 ff BtMG, § 29 BtMG
    Einschränkung der Erstverbüßerregel bei BtM-Handel

  • strafrechtsiegen.de

    Erstverbüßerregel bei BtM-Handel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 473 Abs. 1
    Wirkungsweise der Erstverbüßerregel; Grundsatz des Beeindrucktseins durch Strafvollstreckung beim Ersttäter (Erstverbüßerregel); Keine automatische Erstverbüßerregel bei Handel mit Rauschgift

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bewährung: Erstverbüßerregel beim BtM-Handel - Dann gilt die Regel nur eingeschränkt

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 2961/12

    Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur Bewährung (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus KG, 19.05.2022 - 2 Ws 60/22
    Damit ist den Strafvollstreckungsrichtern eine prognostische Gesamtwürdigung abverlangt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2961/12 + 2484/13 in juris).
  • OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04

    bedingte Entlassung; Strafhaft; Unschuldsvermutung; neue Straftat; Feststellung;

    Auszug aus KG, 19.05.2022 - 2 Ws 60/22
    Für die bedingte Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB ist es nicht von entscheidender Bedeutung, ob die dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Straftaten bereits rechtskräftig abgeurteilt sind (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2005, 154; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2005, 248; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 87).
  • OLG Karlsruhe, 07.02.1996 - 1 Ws 19/96
    Auszug aus KG, 19.05.2022 - 2 Ws 60/22
    Für die bedingte Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB ist es nicht von entscheidender Bedeutung, ob die dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Straftaten bereits rechtskräftig abgeurteilt sind (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2005, 154; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2005, 248; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 87).
  • KG, 06.07.2006 - 5 Ws 273/06

    Entscheidung über die Strafrestaussetzung zum Zweidrittelzeitpunkt: Einschränkung

    Auszug aus KG, 19.05.2022 - 2 Ws 60/22
    Daraus folgt eine besondere Gefährlichkeit, die wegen der Charaktermängel, welche sie offenbart, zu einer strengeren Prüfung zwingt (vgl. KG, Beschlüsse vom 3. Januar 2013 - 2 Ws 520/12 - und 6. Juli 2006 - 5 Ws 273/06 - juris Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 3 Ws 343/05

    Strafrestaussetzung: Beachtung der Unschuldsvermutung bei der

    Auszug aus KG, 19.05.2022 - 2 Ws 60/22
    Für die bedingte Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB ist es nicht von entscheidender Bedeutung, ob die dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Straftaten bereits rechtskräftig abgeurteilt sind (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2005, 154; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2005, 248; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 87).
  • BGH, 25.04.2003 - 1 AR 266/03

    Vollstreckung der beiden Strafreste zur Bewährung (Sicherheitsinteressen der

    Auszug aus KG, 19.05.2022 - 2 Ws 60/22
    Entscheidend ist, ob eine Haftentlassung verantwortet werden kann, wobei eine Abwägung zwischen den zu erwartenden Wirkungen des erlittenen Vollzugs und den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit erforderlich ist (vgl. BGH-Beschluss vom 25. April 2003 - StB 4/03 in juris).
  • KG, 13.02.2023 - 2 Ws 6/23

    Vorliegen besonderer Umstände aufgrund des Ergebnisses eines im

    Gegenüber Tätern, die mit Rauschgift handeln, erfährt es zwar eine Einschränkung, weil durch die Beteiligung am Rauschgifthandel - vorliegend in nicht geringer Menge - die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit in hohem Maße berührt sind (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Mai 2022 - 2 Ws 60/22 -, juris).
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