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OLG Hamm, 09.03.1999 - 2 Ws 607/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Dolmetscher, Übersetzer, Festsetzung der Entschädigung, ZSEG, Zusage einer bestimmten Entschädigung durch Behörde, hier BKA, Leerzeichen, Zeichen pro Zeile, Zeitdruck, Dialekt, Schwierigkeit, Verschleierung
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 29.09.1992 - 2 Ws 113/92
Auszug aus OLG Hamm, 09.03.1999 - 2 Ws 607/98
Ob darüber hinaus nach der insoweit in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung eine Vereinbarung des Übersetzers mit Gericht oder Strafverfolgungsbehörden oder die vorherige Zusage eines bestimmten Zeilensatzes allgemein ohne jede Bedeutung ist (…vgl. Meyer/Höver/Bach, ZSEG, 20. Aufl., § 1 Rn. 17.2 und § 3 Rn. 3.1 mit weiteren Nachweisen), was aus einer zugunsten des Beschuldigten anzunehmenden Schutzfunktion des ZSEG vor überhöhten Verfahrenskosten folgen soll (so OLG Celle JurBüro 1993, 118), erscheint dem Senat zumindest zweifelhaft.
- OLG Hamburg, 15.11.2004 - IV-1/04
Bemessung des Vergütungsanspruches eines Übersetzers nach § 11 Abs. 1 JVEG
Für den Begriff der Schriftzeichen in § 17 Abs. 4 ZSEG ist zwar zu Recht die Auffassung vertreten worden, dass Leerzeichen keine Schriftzeichen seien (vgl. OLG Hamm, JurBüro 1999, 427 f). - OLG Stuttgart, 11.11.2004 - 5 Ws 39/04
Übersetzervergütung: Schreibauslagen für die Urschrift der Übersetzung
Hierauf stützte sich die - soweit ersichtlich zuletzt einhellige - Rechtsprechung, die über § 17 Abs. 1 ZSEG für Aufwendungen des Übersetzers die für den Sachverständigen geltenden Bestimmungen in § 8 Abs. 1 Nr. 3 bzw. in § 11 Abs. 2 ZSEG entsprechend anwandte ( OLG Hamm, B. v. 9.3.1999, JurBüro 1999, 427; OLG Köln, B. v. 27.5.91, JurBüro 1991, 1397; siehe auch Meyer/Höver/Bach , ZSEG 22.Aufl., Rn 19 zu § 17 mit weiteren Nachw. zur Rechtsprechung ).