Rechtsprechung
OLG Koblenz, 25.11.2014 - 2 Ws 614/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Strafverfahren: Widerruf der Bestellung des vom Angeklagten gewählten Pflichtverteidigers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auswechslung des Pflichtverteidigers wegen Verhinderung an vorgesehenen Hauptverhandlungstagen in einer Haftsache mit mehreren Angeklagten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 142; StPO § 143
Verteidiger; Pflichtverteidiger; Bestellung; Widerruf; Vertrauensanwalt - rechtsportal.de
StPO § 142 ; StPO § 143
Auswechslung des Pflichtverteidigers wegen Verhinderung an vorgesehenen Hauptverhandlungstagen in einer Haftsache mit mehreren Angeklagten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Kurzinformation)
Zulässigkeit des Widerrufs einer Verteidigerbestellung aus wichtigem Grund bei Beiordnung eines anderen Verteidigers
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 29.10.2014 - 9 KLs 2090 Js 32227/14
- OLG Koblenz, 25.11.2014 - 2 Ws 614/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 117
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvQ 10/06
Keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren wegen Ablehnung der …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2014 - 2 Ws 614/14
Vielmehr kann ihm in begründeten Ausnahmefällen die Beiordnung des Verteidigers seiner Wahl auch versagt werden, wobei eine solche Ausnahme gerade dadurch entstehen kann, dass der Verteidiger sich außer Stande erklärt, an den Hauptverhandlungsterminen teilzunehmen (zu allem BVerfG NStZ 2006, 460, 461). - BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06
Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; inhaltliche Anforderungen …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2014 - 2 Ws 614/14
Dabei dürfen mit dem Beschleunigungsgebot unvereinbare Verzögerungen aufgrund nicht behebbarer Verhinderungen des vom Angeklagten benannten Verteidigers nicht als verfahrensimmanent hingenommen werden, vielmehr sind sie, wie hier geschehen, durch Bestellung eines anderen Pflichtverteidigers zu vermeiden (…vgl. OLG Hamm a.a.O.; BVerfG NStZ-RR 2007, 311, 314 m.w.N.). - OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 175/08
Verhältnis des Rechts eines einzelnen Angeklagten auf Verteidigung durch seinen …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2014 - 2 Ws 614/14
Zu solchen Umständen zählt auch die Verhinderung des Verteidigers, an den vorgesehenen Hauptverhandlungsterminen teilzunehmen (…OLG Hamm, 2 Ws 56/06 vom 02.03.2006 Rdn. 10 bei juris; OLG Celle, NStZ 2008, 583;… OLG Stuttgart, 2 Ws 97/11, 2 Ws 98/11 vom 17.05.2011 Rdn. 12 bei juris;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.). - OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ws 56/06
Haftbeschwerde, Terminierung; zu lange Verfahrensdauer; Beschleunigungsgrundsatz; …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2014 - 2 Ws 614/14
Zu solchen Umständen zählt auch die Verhinderung des Verteidigers, an den vorgesehenen Hauptverhandlungsterminen teilzunehmen (OLG Hamm, 2 Ws 56/06 vom 02.03.2006 Rdn. 10 bei juris; OLG Celle, NStZ 2008, 583;… OLG Stuttgart, 2 Ws 97/11, 2 Ws 98/11 vom 17.05.2011 Rdn. 12 bei juris;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.). - OLG Stuttgart, 17.05.2011 - 2 Ws 97/11
Pflichtverteidigung: Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung wegen nicht …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2014 - 2 Ws 614/14
Zu solchen Umständen zählt auch die Verhinderung des Verteidigers, an den vorgesehenen Hauptverhandlungsterminen teilzunehmen (…OLG Hamm, 2 Ws 56/06 vom 02.03.2006 Rdn. 10 bei juris; OLG Celle, NStZ 2008, 583; OLG Stuttgart, 2 Ws 97/11, 2 Ws 98/11 vom 17.05.2011 Rdn. 12 bei juris;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.).
- OLG Bremen, 02.03.2018 - 1 Ws 12/18
Anforderungen der Begründung der Ablehnung der Bestellung zum Pflichtverteidiger …
Sofern Rechtsanwalt F. demnach nicht als Pflichtverteidiger in Betracht kommen sollte, müsste ein anderer Anwalt ausgewählt werden, der diese Verfügbarkeit in größerem Umfang zusichern kann (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 25.11.2014 - 2 Ws 614/14, juris Rn. 2 m.w.N., NStZ-RR 2015, 117 (Ls.)). - BGH, 25.08.2022 - StB 35/22
Verteidigerwechsel (terminliche Verhinderung eines Verteidigers; …
Auch wenn der Angeklagte in bestimmten Grenzen auf eine Verfahrensbeschleunigung verzichten können mag, darf der Fortgang einer Haftsache jedenfalls nicht erheblich verzögert werden (vgl. HansOLG Hamburg…, Beschluss vom 29. April 2021 - 2 Ws 36/21, juris Rn. 25; OLG Hamm…, Beschluss vom 2. März 2006 - 2 Ws 56/06, juris Rn. 10; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. November 2014 - 2 Ws 614/14, juris Rn. 2 ff.; PfOLG Zweibrücken…, Beschluss vom 31. Mai 2021 - 1 Ws 132/21, juris Rn. 16 ff.). - BGH, 24.10.2022 - StB 44/22
Verteidigerwechsel (terminliche Verhinderung eines Verteidigers; …
Selbst wenn die Angeklagte in bestimmten Grenzen über das Gebot der Verfahrensbeschleunigung disponieren könnte, wäre der Vorsitzende jedenfalls nicht verpflichtet, den Fortgang der Haftsache auf ihren Wunsch derart erheblich zu verzögern; ob er es dürfte und welche Konsequenzen sich hieraus für die Haftfrage ergäben, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. zum Ganzen OLG Koblenz, Beschluss vom 25. November 2014 - 2 Ws 614/14, juris Rn. 5; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 29. April 2021 - 2 Ws 36/21, StraFo 2021, 379, 380; PfOLG Zweibrücken…, Beschluss vom 31. Mai 2021 - 1 Ws 132/21, juris Rn. 17; BVerfG…, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 1146/08, juris Rn. 10 ff.). - OLG Hamburg, 29.04.2021 - 2 Ws 36/21
Zulässigkeit einer Auswechselung eines bestellten, terminlich verhinderten …
(2) Einem ordnungsgemäßen Verfahrensablauf äußerlich entgegen stehen können etwa eine längerfristige Erkrankung des Verteidigers (OLG Hamm, Beschluss vom 31. März 2020, Az.: III-4 Ws 59/20, juris), aber auch dessen Verhinderung an der Teilnahme an einem erheblichen Teil der (anberaumten oder anvisierten) Hauptverhandlungstermine, wobei das Interesse eines Angeklagten auf Beibehaltung des bisherigen Pflichtverteidigers gegenüber dem in Haftsachen geltenden Beschleunigungsgebot insbesondere im Hinblick auf Mitangeklagte zurückgetreten kann oder muss, sodass eine Auswechselung eines bestellten, terminlich verhinderten Pflichtverteidigers im Einzelfall sogar geboten sein kann (vgl. BVerfG NStZ 2006, 460 f.; HansOLG, Beschluss vom 29. Juni 2006, Az.: 3 Ws 100/06, juris; OLG Celle, Beschluss vom 20. Mai 2008, Az.: 2 Ws 175/08, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 09. Mai 2008, Az.: 1 Ws 165/08, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. November 2014, Az.: 2 Ws 614/14, juris; OLG Stuttgart NStZ 2016, 436).