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   OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22   

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https://dejure.org/2022,8473
OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22 (https://dejure.org/2022,8473)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.04.2022 - 2 Ws 62/22 (https://dejure.org/2022,8473)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. April 2022 - 2 Ws 62/22 (https://dejure.org/2022,8473)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Wiederaufnahme zu Ungunsten, neue Beweismittel, Neuregelung, Verfassungsmäßigkeit

  • openjur.de

    § 362 Nr. 5 StPO

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 362 Nr. 5 StPO; Art. 3 Abs. 2 GG; Art. 20 GG; Art. 103 Abs. 3 GG; § 211 Abs. 1 StGB; § 296 Abs. 1 StPO; § 473 Abs. 1 StPO
    Verfassungsgemäßheit des § 362 Nr. 5 StPO; Regelung des § 362 Nr. 5 StPO zur Wiederaufnahme nicht verfassungswidrig; Keine Einschränkung des Art. 103 Abs. 3 GG durch neuen § 362 Nr. 5 StPO

  • niedersachsen.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsgemäßheit des § 362 Nr. 5 StPO ; Regelung des § 362 Nr. 5 StPO zur Wiederaufnahme nicht verfassungswidrig; Keine Einschränkung des Art. 103 Abs. 3 GG durch neuen § 362 Nr. 5 StPO

Kurzfassungen/Presse (7)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Zulässigkeit einer Wiederaufnahme im Fall von Möhlmann bestätigt

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Neues Spurengutachten 40 Jahre nach Freispruch - Wiederaufnahme zu Ungunsten verfassungmäßig?

  • lto.de (Pressebericht, 20.04.2022)

    Fall Möhlmann: Wiederaufnahme bei Mord verfassungsgemäß

  • spiegel.de (Pressemeldung, 21.04.2022)

    Warum der Fall Frederike von Möhlmann noch einmal vor Gericht kommen könnte - nach 41 Jahren

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 21.04.2022)

    Fall Frederike von Möhlmann: Neuer Prozess gegen Mordverdächtigen möglich

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Wiederaufnahme im Fall von Möhlmann

  • juracademy.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Die Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten ist verfassungskonform

Besprechungen u.ä. (9)

  • De-legibus-Blog (Entscheidungsbesprechung)

    Bis(s) in idem - Das Gerechtigkeitsgesetz ist verfassungswidrig

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die (materielle) Gerechtigkeit vor dem OLG Celle

  • zeit.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kein Freispruch für die Ewigkeit?

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Reform der Wiederaufnahme bei schwersten Straftaten: "Das BVerfG wird dem OLG Celle folgen"

  • lto.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ist die Wiederaufnahme trotz Freispruch verfassungsgemäß?

  • Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wiederaufnahme-Fall

    § 362 Nr. 5 StPO, Art. 103 Abs. 2, Abs. 3, Art. 20 Abs. 3 GG
    Strafverfahrensrecht

  • zfistw.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Aktuelle Entwicklungen im Wiederaufnahmerecht des deutschen Strafprozessrechts: § 362 Nr. 5 StPO und der Paradigmenwechsel bei der Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten

  • kripoz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Absolute im Recht nach der Einführung des § 362 Nr. 5 StPO

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ist die Wiederaufnahme trotz Freispruch verfassungsgemäß?

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • juwiss.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Schlaglichter einer Podiumsdiskussion zum neuen § 362 Nr. 5 StPO

  • faz.net (Pressebericht mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.05.2015)

    35 Jahre alter Mord: Neue Indizien, doch keine Anklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2022, 492
  • DVBl 2022, 743
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvR 230/51

    Mehrfachbestrafung

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22
    Das Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung bildet damit ein unmittelbar aus dem Grundgesetz folgendes strafprozessuales Verfahrenshindernis (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.12.1953, 1 BvR 230/51 ­ BVerfGE 3, 248; 17.01.1961, 2 BvL 17-60 ­ BVerfGE 12, 62; Remmert in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Kommentar, Art. 103 Überblick Rd. 2; Schulze-Fielitz in: H. Dreier (Hrsg.), Grundgesetzkommentar, Bd. III, 3. Aufl. 2018, Art. 103 Abs. 3, Rd. 14).

    ... Der in Art. 103 Abs. 3 GG niedergelegte Rechtsgrundsatz nimmt daher auf den bei Inkrafttreten des Grundgesetzes geltenden Stand des Prozessrechts und seiner Auslegung durch die herrschende Rechtsprechung Bezug ..." (vgl. BVerfG, Urteil. v. 18.12.1953, 1 BvR 230/51 ­ BVerfGE 3, 248).

    So ermöglicht auch § 373a StPO ­ verfassungsrechtlich anerkannt (vgl. BVerfG, Urteil v. 18.12.1953, 1 BvR 230/51 ­ BVerfGE 3, 248) ­ die Wiederaufnahme zuungunsten eines Betroffenen.

  • BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19

    Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22
    Auf Änderungen des Strafprozessrechts findet Art. 103 Abs. 2 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts daher keine Anwendung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.02.2021, 2 BvL 8/19 ­ BVerfGE 156, 354).

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung der rückwirkenden Anwendung der Neuregelung des Vermögensabschöpfungsrechts (Art. 316h EGStGB) als überwiegende, zwingende Gemeinwohlbelange auch die Notwendigkeit, "in normbekräftigender Weise" der Rechtsgemeinschaft die Geltung des Rechts vor Augen zu führen und so "die Rechtstreue der Bevölkerung zu stärken" sowie einem die "Rechtstreue der Bevölkerung abträglichen Eindruck eines erheblichen Vollzugsdefizits" entgegenzuwirken, anerkannt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.02.2021, 2 BvL 8/19 ­ BVerfGE 156, 354).

  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvL 17/60

    Ne bis in idem im innerdeutschen Rechtshilfeverkehr

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22
    Das Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung bildet damit ein unmittelbar aus dem Grundgesetz folgendes strafprozessuales Verfahrenshindernis (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.12.1953, 1 BvR 230/51 ­ BVerfGE 3, 248; 17.01.1961, 2 BvL 17-60 ­ BVerfGE 12, 62; Remmert in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Kommentar, Art. 103 Überblick Rd. 2; Schulze-Fielitz in: H. Dreier (Hrsg.), Grundgesetzkommentar, Bd. III, 3. Aufl. 2018, Art. 103 Abs. 3, Rd. 14).

    Zu den Entscheidungen, die ein solches Prozesshindernis begründen, zählen v.a. Urteile verurteilender oder freisprechender Art (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.01.1961, 2 BvL 17/60 ­ BVerfGE 12, 62; BGH NJW 1954, 609; Radtke, aaO, Rd. 45).

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80

    Kriminelle Vereinigung

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22
    Er garantiere nur den Kern dessen, was vorkonstitutionell als Inhalt des ne bis in indem-Grundsatzes in der Rechtsprechung herausgearbeitet worden sei (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.01.1981, 2 BvR 873/80 ­ BVerfGE 56, 22).

    Der Gesetzgeber hat hiervon auf der Grundlage seiner vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich zuerkannten Ermächtigung zur Korrektur des Schutzgehalts von Art. 103 Abs. 3 GG in Grenzbereichen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.01.1981, 2 BvR 873/80 ­ BVerfGE 56, 22) mit der Neuregelung in § 362 Nr. 5 StPO zur Überzeugung des Senats in verfassungskonformer Weise Gebrauch gemacht.

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, NJW 1995, 407) hat der Tatrichter, wenn er eine begangene Straftat als Mord bewertet, im Grundsatz zwingend lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen.

    Soweit die Verteidigung des Beschwerdeführers auf den vergangenen langen Zeitraum seit der ihm vorgeworfenen Tat verweist und in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.03.1995 (vgl. BGH, NJW 1995, 407) verweist, hat das Gericht offengelassen, ob ein solcher Umstand für sich genommen ebenfalls ausnahmsweise die Verhängung einer nur zeitigen Freiheitsstrafe rechtfertigen kann.

  • BGH, 25.01.1983 - 5 StR 782/82

    Frederike von Möhlmann

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22
    Auf die hiergegen vom Beschwerdeführer eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 25.01.1983, Az. 5 StR 782/82, das angefochtene Urteil mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Stade verwiesen.

    Dies bereits deshalb nicht, da das Urteil nebst den getroffenen Feststellungen im anschließenden Revisionsverfahren durch den Beschluss des Bundegerichtshofs vom 25.01.1983, Az. 5 StR 782/82, aufgehoben worden ist.

  • BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98

    Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22
    Mit den vorstehenden Erwägungen hat der Bundesgerichtshof das ausnahmsweise Absehen von lebenslanger Freiheitsstrafe auch dann abgelehnt, wenn der erhebliche Zeitablauf zwischen dem vom Angeklagten begangenen Mord und seiner rechtskräftigen Aburteilung auf einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung beruht (vgl. BGH, NJW 2006, 1529).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 750/06

    (Keine) Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei der

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22
    Das Bundesverfassungsgericht hat hiergegen keine verfassungsrechtlichen Einwände erhoben (vgl. BVerfG, NStZ 2006, 680).
  • BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01

    BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22
    Denn aus der zwischenzeitlich wiederholten Verlängerung der Verjährungszeit für Mord könne geschlossen werden, dass der Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen habe, dass die Höchststrafe auch dann noch verhängt wird, wenn der Täter alt ist und die Tat sehr lange zurückliegt (vgl. BGH StV 2002, 598).
  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22
    Das Bundesverfassungsgericht misst beiden Grundsätzen essenzielle Bedeutung zu (vgl. BVerfG, Urteil v. 01.07.1953, 1 BvL 53/51 [richtig: 1 BvL 23/51 - d. Red.] ­- BVerfGE 3, 380 [richtig: BVerfGE 2, 380 - d. Red.] ; Urteil v. 13.01.2013, 2 BvR 2628/10BVerfGE 133, 168).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

  • BGH, 09.12.1953 - GSSt 2/53

    Verfassungsmäßigkeit von § 10 des Landesgesetzes von Rheinland-Pfalz zur

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

  • BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81

    Androhung von Gewalt als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für den Leib - Fahren

  • BVerfG, 08.11.1967 - 1 BvR 60/66

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Wiederaufnahme rechtskräftig durch

  • BGH, 05.09.2019 - 3 StR 219/19

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz (objektive

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

  • BVerfG, 07.12.1983 - 2 BvR 282/80

    Strafbefehl

  • BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01

    Anwesenheit im JGG-Verfahren

  • RG, 13.05.1882 - V 881/81

    Bestehenbleiben der Gefahr beim Verkäufer nach Übergabe der Sache im Fall der

  • LG Lüneburg, 01.07.1982 - 17 Ks/42 Js 1030/81
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 20. April 2022 - 2 Ws 62/22, 2 Ws 86/22 - und der Beschluss des Landgerichts Verden vom 25. Februar 2022 - 1 Ks 148 Js 1066/22 (102/22) - verletzen den Beschwerdeführer in seinem grundrechtsgleichen Recht aus Artikel 103 Absatz 3 des Grundgesetzes, auch in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes).

    Das Oberlandesgericht Celle möchte an dieser Stelle eine ganz überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung genügen lassen (Beschluss vom 20. April 2022 - 2 Ws 62/22, 2 Ws 86/22 -, juris, Rn. 35; ebenso Gärditz, Stellungnahme zum Entwurf eines "Gesetzes zur Herstellung materieller Gerechtigkeit", Anlage zum Wortprotokoll der 160. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 21. Juni 2021, Protokoll-Nr. 19/160, S. 53 ).

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