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   KG, 12.01.2009 - 2 Ws 620/08, 1 AR 1778/08   

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https://dejure.org/2009,37719
KG, 12.01.2009 - 2 Ws 620/08, 1 AR 1778/08 (https://dejure.org/2009,37719)
KG, Entscheidung vom 12.01.2009 - 2 Ws 620/08, 1 AR 1778/08 (https://dejure.org/2009,37719)
KG, Entscheidung vom 12. Januar 2009 - 2 Ws 620/08, 1 AR 1778/08 (https://dejure.org/2009,37719)
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Wird zitiert von ... (6)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.06.2020 - LVG 25/19

    Widerruf der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung

    Dem Widerruf nach § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB liegt eine Berichtigung der ursprünglichen günstigen Prognose durch das Tatgericht zugrunde, nicht eine Bestrafung für den Bewährungsbruch (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 12.01.2009 - 2 Ws 620/08 - juris, Rn. 12; Fischer, StGB, 67. Aufl. 2020, § 56f, Rn. 8; Kinzig, in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 56f, Rn. 1 m. w. N.).
  • OLG Braunschweig, 17.05.2023 - 1 Ws 92/23

    Widerruf; Strafaussetzung; Therapie; Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Vielmehr müssen Tatsachen dafür sprechen, dass der Verurteilte auch fähig ist, diesen Willen in die Tat umzusetzen ( OLG Braunschweig, Beschluss vom 29. März 2022, 1 Ws 192/21 , juris, Rn. 28; KG Berlin, Beschluss vom 12. Januar 2009, 2 Ws 620/08 , juris, Rn. 12).
  • VerfGH Thüringen, 07.11.2018 - VerfGH 4/18

    Verfassungsbeschwerde gegen Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts

    a) Dem Widerruf nach § 56 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB liegt eine Berichtigung der ursprünglichen günstigen Prognose durch das Tatgericht zugrunde, nicht eine Bestrafung für den Bewährungsbruch (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 2 Ws 620/08 -, juris Rn. 12; Fischer, StGB, 63. Aufl. 2016, § 56 f Rn. 8; Stree/Kinzig, in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 56 f Rn. 1 m. w. N.).
  • OLG Braunschweig, 29.03.2022 - 1 Ws 192/21

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer nach Ablauf der

    Vielmehr müssen Tatsachen dafür sprechen, dass der Verurteilte auch fähig ist, diesen Willen in die Tat umzusetzen ( KG, Beschluss vom 12. Januar 2009, 2 Ws 620/08 , juris, Rn. 12).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 14.08.2019 - LVG 24/19

    Einstweiliger Rechtsschutz, Widerruf der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur

    Dem Widerruf nach § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB liegt eine Berichtigung der ursprünglichen günstigen Prognose durch das Tatgericht zugrunde, nicht eine Bestrafung für den Bewährungsbruch (vgl. KG Berlin, Beschl. vom 12.01.2009 - 2 Ws 620/08 - juris, Rn. 12; Fischer, StGB, 66. Aufl. 2019, § 56f, Rn. 8; Kinzig, in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 56f, Rn. 1 m. w. N.).
  • OLG Celle, 23.01.2018 - 2 Ws 47/18

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer vor Verlängerung der

    Auf der Grundlage der aktuellen Lebenssituation des Verurteilten muss prognostisch bewertet werden, ob er seine kriminelle Lebensführung geändert hat oder mit einer solchen Änderung aufgrund nachvollziehbarer Tatsachen höchstwahrscheinlich zu rechnen ist (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 12.01.2009, 2 Ws 620/08, juris).
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