Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.11.2003 - 2 Ws 623/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,27973
OLG Köln, 25.11.2003 - 2 Ws 623/03 (https://dejure.org/2003,27973)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.11.2003 - 2 Ws 623/03 (https://dejure.org/2003,27973)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. November 2003 - 2 Ws 623/03 (https://dejure.org/2003,27973)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,27973) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 27.06.2003 - 2 BvR 1007/03

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung einer Strafunterbrechung nach §

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2003 - 2 Ws 623/03
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG gebietet das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, die Pflicht des Staates, die Sicherheit seiner Bürger und deren Vertrauen in die Funktionstüchtigkeit der staatlichen Institutionen zu schützen, und die Gleichbehandlung aller in Strafverfahren rechtskräftig Verurteilten grundsätzlich zwingend, rechtskräftig erkannte Freiheitsstrafen auch zu vollstrecken ( BVerfGE 51, 324; NStZ-RR 03, 345).

    Auch das BVerfG hat in der erwähnten Entscheidung vom 27.06.03 - NStZ-RR 03, 345 - die Ablehnung der Strafunterbrechung für den Fall als unbedenklich angesehen, daß die Lebensgefahr nicht von der Vollstreckung ausgeht, sondern in der Person des Verurteilten ihre Ursache hat (BVerfG aaO).

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2003 - 2 Ws 623/03
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG gebietet das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, die Pflicht des Staates, die Sicherheit seiner Bürger und deren Vertrauen in die Funktionstüchtigkeit der staatlichen Institutionen zu schützen, und die Gleichbehandlung aller in Strafverfahren rechtskräftig Verurteilten grundsätzlich zwingend, rechtskräftig erkannte Freiheitsstrafen auch zu vollstrecken ( BVerfGE 51, 324; NStZ-RR 03, 345).
  • OLG Köln, 26.02.1985 - 2 Ws 64/85

    Vollstreckung einer Freiheitsstrafe; Freiheitsstrafe; Aufschub der Vollstreckung

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2003 - 2 Ws 623/03
    Selbstmordgefahr - auch ernsthafte, wie sie der Verurteilten in der Stellungnahme des Dr. W. vom 29.07.2003 für den Fall der Ankündigung einer Inhaftierung attestiert wird, und die in der Anfangsphase der Haftzeit fortbestehen würde - kommt aber nach im Schrifttum gebilligter Rechtsprechung im allgemeinen als Aufschubgrund nicht in Betracht ( vgl. KG NStZ 94, 255; für den Fall der Selbstmorddrohung durch einen nahen Angehörigen auch OLG Köln MDR 85, 695; KK-Fischer , StPO, 5.A., § 455 Rn 7; Meyer-Goßner, StPO, 46.A., § 455 Rn 5; LR-Wendisch aaO ) .
  • KG, 05.01.1994 - 5 Ws 4/94

    Strafvollstreckungskammer; Erstinstanzlich; Erste Instanz; Allgemeine

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2003 - 2 Ws 623/03
    Selbstmordgefahr - auch ernsthafte, wie sie der Verurteilten in der Stellungnahme des Dr. W. vom 29.07.2003 für den Fall der Ankündigung einer Inhaftierung attestiert wird, und die in der Anfangsphase der Haftzeit fortbestehen würde - kommt aber nach im Schrifttum gebilligter Rechtsprechung im allgemeinen als Aufschubgrund nicht in Betracht ( vgl. KG NStZ 94, 255; für den Fall der Selbstmorddrohung durch einen nahen Angehörigen auch OLG Köln MDR 85, 695; KK-Fischer , StPO, 5.A., § 455 Rn 7; Meyer-Goßner, StPO, 46.A., § 455 Rn 5; LR-Wendisch aaO ) .
  • OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15

    Strafvollstreckung: Antrag eines psychisch kranken Verurteilten auf Strafaufschub

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist deshalb übereinstimmend anerkannt, dass Selbstmordgefahr grundsätzlich auch dann kein Grund ist, die Strafvollstreckung aufzuschieben, wenn sie - wie vorliegend - ernsthaft geäußert wird (vgl. OLG Hamm, 2 Ws 211/09 v. 13.8.2009 - NStZ-RR 2010, 191; OLG Schleswig, 2 Ws 436/06 v. 12.11.2006 - SchlHA 2007, 292; OLG Köln, 2 Ws 623/03 v. 25.11.2003; KG, 5 Ws 4/94 v. 5.1.1994 - NStZ 1994, 255; KK-Appl, § 455 Rn. 7; Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, § 455 Rn. 10; Klein in: BeckOK StPO § 455 Rn. 3).
  • OLG Hamm, 13.08.2009 - 2 Ws 211/09

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Verfahren der Strafvollstreckung

    Selbstmordgefahr - auch ernsthaft - wie sie von dem Justizvollzugskrankenhaus dargelegt wird, kommt aber nach im Schrifttum gebilligter Rechtsprechung im allgemeinen als Aufschubgrund nicht in Betracht ( vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, 2. Strafsenat, Beschluss vom 23.11.2006 - 2 Ws 436/06- , zitiert nach juris; OLG Köln, 2. Strafsenat, Beschluss vom 25.11.2003 - 2 Ws 623/03,zitiert nach juris; KG NStZ 1994, 255; KK-Fischer , StPO, 5.A., § 455 Rn 7; Meyer-Goßner, StPO, 52.A., § 455 Rn 5; LR-Wendisch a. a. O.) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht