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   OLG Hamm, 23.11.1989 - 2 Ws 626/89   

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OLG Hamm, 23.11.1989 - 2 Ws 626/89 (https://dejure.org/1989,709)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.11.1989 - 2 Ws 626/89 (https://dejure.org/1989,709)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. November 1989 - 2 Ws 626/89 (https://dejure.org/1989,709)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1433 (Ls.)
  • MDR 1990, 461
  • NStZ 1990, 143
  • StV 1990, 103
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 16.06.1987 - 1 Ws 197/87
    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.1989 - 2 Ws 626/89
    Der 3. Strafsenat hat diese Ansicht im Beschluß vom 14. Februar 1989 - 3 Ws 68 u. 70/89 - jedoch aufgegeben und sich im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung der herrschenden Auffassung sowie der ständigen Rechtsprechung des hiesigen 1. Strafsenats (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 1987 - 1 Ws 197/87 - und 13. August 1987 - 1 Ws 235/87 - = StV 1987, 478) angeschlossen, nach der Beschwerden gegen solche Entscheidungen zulässig sind (vgl. auch OLG Hamm, NStZ 1986, 328 - Beschl. des. früheren 6. Strafsenats vom 30. Januar 1986; Kleinknecht/Meyer, StPO, 39. Aufl., § 141 Rdn. 10; KK-Laufhütte, StPO, 2. Aufl., § 141 Rdn. 12; KK-Engelhardt, StPO, 2. Aufl., § 305 Rdn. 8 jeweils m.w. Hinw.).

    Dabei geht der Senat zunächst aufgrund des Gesamtzusammenhangs der Gründe des angefochtenen Beschlusses davon aus, daß trotz der Formulierung im Tenor die Pflichtverteidigerbestellung nur für die Zukunft aufgehoben werden sollte, zumal weder eine rückwirkende Bestellung (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 43) noch eine rückwirkende Aufhebung der Bestellung zulässig oder gesetzlich vorgesehen ist (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 16. Juni 1987 - 1 Ws 197/87 -).

  • OLG Hamm, 13.08.1987 - 1 Ws 235/87

    Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Verteidiger; Ermessensentscheidung;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.1989 - 2 Ws 626/89
    Der 3. Strafsenat hat diese Ansicht im Beschluß vom 14. Februar 1989 - 3 Ws 68 u. 70/89 - jedoch aufgegeben und sich im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung der herrschenden Auffassung sowie der ständigen Rechtsprechung des hiesigen 1. Strafsenats (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 1987 - 1 Ws 197/87 - und 13. August 1987 - 1 Ws 235/87 - = StV 1987, 478) angeschlossen, nach der Beschwerden gegen solche Entscheidungen zulässig sind (vgl. auch OLG Hamm, NStZ 1986, 328 - Beschl. des. früheren 6. Strafsenats vom 30. Januar 1986; Kleinknecht/Meyer, StPO, 39. Aufl., § 141 Rdn. 10; KK-Laufhütte, StPO, 2. Aufl., § 141 Rdn. 12; KK-Engelhardt, StPO, 2. Aufl., § 305 Rdn. 8 jeweils m.w. Hinw.).
  • OLG Hamm, 09.05.1985 - 3 Ws 277/85
    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.1989 - 2 Ws 626/89
    Zwar haben früher der hiesige 3. Strafsenat (Beschlüsse vom 9. Mai 1985 - 3 Ws 277/85 - = NStZ 1985, 518 und vom 2. März 1987 - 3 Ws 100/87 -) sowie bislang noch ihm folgend der 4. Strafsenat (vgl. Beschlüsse vom 21. Mai 1987 - 4 Ws 271/87 und vom 10. Juni 1987 - 4 Ws 288/87 - = NStZ 1987, 476) die Auffassung vertreten, daß die vom Vorsitzenden des erkennenden Gerichts außerhalb der Hauptverhandlung getroffene Entscheidung im Zusammenhang mit der Bestellung oder Abberufung eines Pflichtverteidigers gemäß § 305 Satz 1 StPO nicht der Beschwerde unterliegt.
  • OLG Düsseldorf, 09.09.1983 - 1 Ws 757/83
    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.1989 - 2 Ws 626/89
    Dabei geht der Senat zunächst aufgrund des Gesamtzusammenhangs der Gründe des angefochtenen Beschlusses davon aus, daß trotz der Formulierung im Tenor die Pflichtverteidigerbestellung nur für die Zukunft aufgehoben werden sollte, zumal weder eine rückwirkende Bestellung (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 43) noch eine rückwirkende Aufhebung der Bestellung zulässig oder gesetzlich vorgesehen ist (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 16. Juni 1987 - 1 Ws 197/87 -).
  • LG Koblenz, 24.11.1986 - 12 Qs 38/86
    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.1989 - 2 Ws 626/89
    Insoweit sind die entsprechenden Kriterien in § 140 StPO aufgeführt, (vgl. zutreffend LG Koblenz MDR 1987, 431).
  • OLG Hamm, 30.01.1986 - 6 Ws 23/86

    Ausschluß der Beschwerde; Entscheidung des Berufungsgerichts;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.1989 - 2 Ws 626/89
    Der 3. Strafsenat hat diese Ansicht im Beschluß vom 14. Februar 1989 - 3 Ws 68 u. 70/89 - jedoch aufgegeben und sich im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung der herrschenden Auffassung sowie der ständigen Rechtsprechung des hiesigen 1. Strafsenats (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 1987 - 1 Ws 197/87 - und 13. August 1987 - 1 Ws 235/87 - = StV 1987, 478) angeschlossen, nach der Beschwerden gegen solche Entscheidungen zulässig sind (vgl. auch OLG Hamm, NStZ 1986, 328 - Beschl. des. früheren 6. Strafsenats vom 30. Januar 1986; Kleinknecht/Meyer, StPO, 39. Aufl., § 141 Rdn. 10; KK-Laufhütte, StPO, 2. Aufl., § 141 Rdn. 12; KK-Engelhardt, StPO, 2. Aufl., § 305 Rdn. 8 jeweils m.w. Hinw.).
  • OLG Hamm, 10.06.1987 - 4 Ws 288/87
    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.1989 - 2 Ws 626/89
    Zwar haben früher der hiesige 3. Strafsenat (Beschlüsse vom 9. Mai 1985 - 3 Ws 277/85 - = NStZ 1985, 518 und vom 2. März 1987 - 3 Ws 100/87 -) sowie bislang noch ihm folgend der 4. Strafsenat (vgl. Beschlüsse vom 21. Mai 1987 - 4 Ws 271/87 und vom 10. Juni 1987 - 4 Ws 288/87 - = NStZ 1987, 476) die Auffassung vertreten, daß die vom Vorsitzenden des erkennenden Gerichts außerhalb der Hauptverhandlung getroffene Entscheidung im Zusammenhang mit der Bestellung oder Abberufung eines Pflichtverteidigers gemäß § 305 Satz 1 StPO nicht der Beschwerde unterliegt.
  • OLG Hamm, 21.05.1987 - 4 Ws 271/87
    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.1989 - 2 Ws 626/89
    Zwar haben früher der hiesige 3. Strafsenat (Beschlüsse vom 9. Mai 1985 - 3 Ws 277/85 - = NStZ 1985, 518 und vom 2. März 1987 - 3 Ws 100/87 -) sowie bislang noch ihm folgend der 4. Strafsenat (vgl. Beschlüsse vom 21. Mai 1987 - 4 Ws 271/87 und vom 10. Juni 1987 - 4 Ws 288/87 - = NStZ 1987, 476) die Auffassung vertreten, daß die vom Vorsitzenden des erkennenden Gerichts außerhalb der Hauptverhandlung getroffene Entscheidung im Zusammenhang mit der Bestellung oder Abberufung eines Pflichtverteidigers gemäß § 305 Satz 1 StPO nicht der Beschwerde unterliegt.
  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Sei eine solche nach § 140 StPO nicht geboten und damit auch nicht im Sinne des Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK im Interesse der Rechtspflege erforderlich, bedürfe es der unentgeltlichen Zurverfügungstellung eines Dolmetschers für vorbereitende Gespräche mit einem Verteidiger auch dann nicht, wenn der Angeklagte mittellos sei (so auch OLG Düsseldorf NJW 1989, 677 f. = StV 1992, 363 f. m. Anm. Wolf; OLG Hamm NStZ 1990, 143, 144; StV 1995, 64, 65; OLG Köln NJW 1991, 2223, 2224; OLG Koblenz MDR 1994, 1137; Basdorf in GS für Karlheinz Meyer S. 30 ff.).
  • OLG Köln, 05.02.1991 - 2 Ws 67/91

    Beschwerderecht gegen die Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung; Vorliegen

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  • OLG Hamm, 16.11.2005 - 2 Ss 461/05

    Beiordnung; Pflichtverteidiger; ausländischer Angeklagter; Gesamtwürdigung

    Dem danach allein zu berücksichtigenden sprachlichen Defizit ist aber bereits dadurch hinreichend Rechnung getragen worden, dass in der Hauptverhandlung ein Dolmetscher tätig gewesen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 23. November 1989 in 2 Ws 626/89=NStZ 1990, 143).

    Andernfalls wäre auch ein in gleicher Weise intelligenter Angeklagter, der der deutschen Sprache mächtig ist, schlechter gestellt als derjenige, der bei sonst gleichen Voraussetzungen der deutschen Sprache nicht mächtig ist (vgl. Senatsbeschluss vom 23. November 1989, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 16.11.1993 - 3 Ss 1032/93

    Bestellung und Abberufung von Pflichtverteidigern; Entscheidung des

    Die Gegenmeinung (OLG Düsseldorf NJW 1989, 677 ; OLG Hamm, 2. Strafsenat, NStZ 1990, 143 ; OLG Köln NJW 1991, 2223; Hilger NStZ 1990, 404/405, Kleinknecht-Meyer/Goßner, StPO , 41. Auflage, § 140 Rdn. 30) hält allein die Tatsache, daß ein mittelloser Angeklagter der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist, für noch nicht ausreichend, die Notwendigkeit einer Pflichtverteidigerbestellung zu begründen.

    Als nicht einfach gelagerte Fälle, in denen die Mitwirkung eines Verteidigers nicht geboten war, mögen etwa der vom hiesigen 2. Strafsenat (NStZ 1990, 143 ) entschiedene, der eine mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen geahndete Tat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zum Gegenstand hatte, oder der des Oberlandesgerichts ... (NJW 1991, 2223) anzusehen sein, in dem ein wegen Betruges vorbestrafter, geständiger Angeklagter wegen des Diebstahls von 18 Packungen Zigaretten zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war.

  • OLG Celle, 29.07.2008 - 1 Ws 339/08

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen über die Beiordnung von

    OLG Hamm, NStZ 1990, 143.
  • OLG Hamm, 27.04.1999 - 1 Ws 111/99

    Ausländer, der deutschen Sprache nicht mächtig, Dolmetscher, bedingte Entlassung,

    Die Tatsache, daß ein mittelloser Verurteilter der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist, reicht bereits für sich allein nicht aus, um die Notwendigkeit einer Pflichtverteidigerbestellung zu begründen (OLG Hamm, StV 1995, 64; OLG Hamm, NStZ 1990, 143; OLG Düsseldorf, NJW 1989, 677).
  • OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 187/99

    Pflichtverteidiger, Anwalt des Vertrauens, Auswahl, Entpflichtung, wichtiger

    Die von Rechtsanwalt N ersichtlich für den Angeschuldigten eingelegte Beschwerde ist zulässig (vgl. Senatsbeschluß vom 23. November 1989 in 2 Ws 626/89 = NStZ 1990, 143 = MDR 1990, 461; ferner Beschlüsse des hiesigen 3. Strafsenats in StV 1990, 395; 1989, 242 und 1987, 478).
  • OLG Koblenz, 01.12.2014 - 2 Ws 616/14

    Strafverfahren: Zuständigkeit hinsichtlich der Bestellung eines

    Denn bei der Frage der Pflichtverteidigerbestellung handelt es sich um keine der Urteilsfindung vorausgehende, mithin wenigstens mittelbar den Urteilsinhalt betreffende Entscheidung (vgl. Senat, Beschlüsse 2 Ws 588/10 vom 04.01.2011, 2 Ws 582/10 vom 04.01.2011, 2 Ws 520/09 vom 30.10.2009; OLG Koblenz, 1. Strafsenat, Beschlüsse 1 Ws 227/14 vom 02.09.2014, 1 Ws 138/13 vom 08.08.2013, 1 Ws 7/07 vom 11.01.2007; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 138; OLG Hamm NStZ 1990, 143; OLG Stuttgart NStZ-RR 1996, 207; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 141 Rn. 10a).
  • OLG Hamm, 25.02.2014 - 1 Ws 98/14

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines bestimmten

    Sie stehe jedoch nicht in einem inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung, sondern diene der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und habe eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (OLG Köln NStZ 1991, 248; OLG Hamm NStZ 1990, 143, jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 05.03.2004 - 3 Ws 95/04

    Pflichtverteidiger; Beiordnung neben Wahlverteidiger; Auswahlermessen des

    Demgegenüber handelt es sich bei der Bestellung eines Pflichtverteidigers um eine Entscheidung des Vorsitzenden, die über die Vorbereitung der Urteilsfällung hinaus selbständige prozessuale Bedeutung hat, da sie in das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren eingreifen und zu im Nachhinein nicht mehr behebbaren Nachteilen für den Angeklagten durch Zeitablauf oder durch Unterlassen prozessualer Handlungen führen kann (Senat, a. a. O., Senat, StV 1989, 242; OLG Hamm, NStZ 1990, 143; OLG Stuttgart, a. a. O.; OLG Frankfurt/Main, StV 1987, 379; StV 1994, 288; StV 1997, 575; OLG Celle StV 1988, 100; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 141 Rdnr. 10 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 23.03.1995 - 3 Ws 211/95

    Aufhebung der Bestellung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger;

  • OLG Koblenz, 26.04.1994 - 1 Ws 281/94

    Notwendige Verteidigung; Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage

  • OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ws 331/99

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren

  • OLG Naumburg, 01.02.1995 - 1 Ws 3/95
  • OLG Köln, 26.03.1991 - 2 Ws 141/91

    Bestellung eines Rechtsanwalt zum Pflichtverteidiger

  • OLG Nürnberg, 15.09.1998 - Ws 1071/98

    Pflichtverteidigerbestellung im Strafvollstreckungsverfahren

  • OLG Nürnberg, 03.12.1997 - Ws 1165/97

    Notwendige Verteidigung für fremdsprachigen Ausländer - Bestellung eines

  • OLG Hamm, 28.01.1999 - 3 Ws 27/99

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen, Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers,

  • BayObLG, 20.12.1989 - RReg. 4 St 245/89

    Notwendige Verteidigung; Beiordnung; Angeklagter; Dolmetscher; Mittellos;

  • BayObLG, 07.11.1990 - RReg. 5 St 70/90

    Vollendet ; Tat; Versuch; Rücktritt vom Versuch; Notwendige Verteidigung;

  • OLG Hamm, 06.07.2000 - 5 Ws 139/00

    Wahlverteidiger, Pflichtverteidiger, Beschwerde gegen die Beiordnung eines

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