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   OLG Karlsruhe, 20.03.2019 - 2 Ws 63/19   

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https://dejure.org/2019,7900
OLG Karlsruhe, 20.03.2019 - 2 Ws 63/19 (https://dejure.org/2019,7900)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.03.2019 - 2 Ws 63/19 (https://dejure.org/2019,7900)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. März 2019 - 2 Ws 63/19 (https://dejure.org/2019,7900)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Einzeltätigkeit, volle Verteidigertätigkeit, Abgrenzung, blöde Entscheidung

  • Burhoff online

    Strafvollstreckung, Einzeltätigkeit

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 463a StPO, § 464b StPO, § 14 Abs 1 S 1 RVG, Nr 4204 RVG-VV, Nr 4301 Nr 6 RVG-VV
    Maßnahmen der Führungsaufsichtsstelle in der Maßregelvollstreckung: Festsetzung der notwendigen Auslagen des Verurteilten bei anwaltlicher Vertretung nach der Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung und zur polizeilichen Beobachtung; Voraussetzungen der Festsetzung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gebührenrecht: Einzeltätigkeit oder volle Verteidigertätigkeit?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 10.09.2018 - 1 Ws 71/18

    Erstattungsanspruch des freigesprochenen Angeklagten im Falle der Beiordnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2019 - 2 Ws 63/19
    c) Angesichts dessen, dass Rechtsanwalt S - auch nicht hilfsweise - bezüglich der Gebühr Nr. 4204 VV RVG keine ihm obliegende Gebührenbestimmung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG vorgenommen hat, ist dem Senat eine abschließende Entscheidung, welche letztlich der Rechtspflegerin obliegt, verwehrt (zu solchen Konstellationen vgl. OLG Celle StraFo 2018, 525; OLG Stuttgart Die Justiz 2018, 517).
  • OLG Karlsruhe, 07.08.2017 - 2 Ws 176/17

    Rechtsanwaltsgebühren im Strafverfahren nach Freispruch: Spruchkörperbesetzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2019 - 2 Ws 63/19
    Der Senat hat in der Besetzung mit drei Richtern (§ 122 Abs. 1 GVG) zu entscheiden; § 568 Abs. 1 Satz 1 ZPO findet keine Anwendung (Senat, Beschluss vom 07.08.2017 - 2 Ws 176/17, JurBüro 2017, 523; OLG Stuttgart Die Justiz 2018, 517; OLG Rostock NStZ-RR 2017, 126; OLG Düsseldorf NStZ 2012, 160).
  • BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11

    Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2019 - 2 Ws 63/19
    Der Senat hat in der Besetzung mit drei Richtern (§ 122 Abs. 1 GVG) zu entscheiden; § 568 Abs. 1 Satz 1 ZPO findet keine Anwendung (Senat, Beschluss vom 07.08.2017 - 2 Ws 176/17, JurBüro 2017, 523; OLG Stuttgart Die Justiz 2018, 517; OLG Rostock NStZ-RR 2017, 126; OLG Düsseldorf NStZ 2012, 160).
  • OLG Rostock, 18.01.2017 - 20 Ws 21/17

    Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss nach Freispruch:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2019 - 2 Ws 63/19
    Der Senat hat in der Besetzung mit drei Richtern (§ 122 Abs. 1 GVG) zu entscheiden; § 568 Abs. 1 Satz 1 ZPO findet keine Anwendung (Senat, Beschluss vom 07.08.2017 - 2 Ws 176/17, JurBüro 2017, 523; OLG Stuttgart Die Justiz 2018, 517; OLG Rostock NStZ-RR 2017, 126; OLG Düsseldorf NStZ 2012, 160).
  • KG, 31.01.2005 - 5 Ws 4/05

    Vergütung des Pflichtverteidigers im jährlichen Überprüfungsverfahren für eine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2019 - 2 Ws 63/19
    In Rechtsprechung und Literatur ist einhellig anerkannt, dass eine umfassende Beauftragung beispielsweise im Verfahren über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 253) oder im jährlichen Überprüfungsverfahren für eine Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (KG Berlin NStZ-RR 2005, 127; vgl. zwischenzeitlich Nr. 4200 Nr. 1 Buchstabe b VV RVG n.F.) vorliegt.
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2020 - 2 Ws 252/20

    Voraussetzungen der Entschädigung für Verdienstausfall; Entschädigung bei der

    Die sofortige Beschwerde, über die der Senat nach § 122 Abs. 1 GVG in der Besetzung mit drei Richtern einschließlich der Vorsitzenden zu entscheiden hat (Senat, Beschluss vom 20. März 2019 - 2 Ws 63/19, juris Rn. 5; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - 1 Ws 140/17, juris Rn. 5 m.w.N.), wobei sich das Beschwerdeverfahren nach strafprozessualen Grundsätzen richtet (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 464b Rn. 6), ist gemäß § 464b S. 3 StPO i.V.m. § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG statthaft und auch im Übrigen zulässig.
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2020 - 2 Ws 133/20

    Voraussetzungen der Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Verteidigers bei

    Die sofortige Beschwerde, über die der Senat nach § 122 Abs. 1 GVG in der Besetzung mit drei Richtern einschließlich der Vorsitzenden zu entscheiden hat (Senat, Beschluss vom 20. März 2019 - 2 Ws 63/19, juris Rn. 5; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - 1 Ws 140/17, juris Rn. 5 m.w.N.), wobei sich das Beschwerdeverfahren nach strafprozessualen Grundsätzen richtet (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 464b Rn. 6), ist gemäß § 464b S. 3 StPO i.V.m. § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG statthaft und auch im Übrigen zulässig.
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