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   OLG Dresden, 16.09.1999 - 2 Ws 637/98   

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OLG Dresden, 16.09.1999 - 2 Ws 637/98 (https://dejure.org/1999,1820)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.09.1999 - 2 Ws 637/98 (https://dejure.org/1999,1820)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. September 1999 - 2 Ws 637/98 (https://dejure.org/1999,1820)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • JurPC

    StVollzG § 70 Abs. 1, Abs. 2
    "Sony Playstation" im Justizvollzug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafvollzug; Computer; Computerspiele; Playstation; Strafgefangener; Freizeitbeschäftigung

Verfahrensgang

  • LG Bautzen - 3 StVK 652/98
  • OLG Dresden, 16.09.1999 - 2 Ws 637/98

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 222
  • StV 2001, 41
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 15.06.1992 - 1 Ws 484/92
    Auszug aus OLG Dresden, 16.09.1999 - 2 Ws 637/98
    Die Funktionsfähigkeit ist ohne großen Aufwand durch Einschalten des Gerätes festzustellen; fehlt etwa ein Baustein oder ist an einem solchen manipuliert worden, so ist das Gerät nicht mehr funktionsfähig (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1992, 477 unter Hinweis auf eine durch das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen eingeholte gutachterliche Stellungnahme des Fernmeldetechnischen Dienstes der Polizei betreffend eines Videospielgerätes der Marke Gameboy).
  • OLG Celle, 25.01.1994 - 1 Ws 324/93

    Gegenstände zur Freizeitbeschäftigung eines Strafgefangenen; Sicherheit und

    Auszug aus OLG Dresden, 16.09.1999 - 2 Ws 637/98
    Mit dem Oberlandesgericht Celle (NStZ 1994, 360 - 1 Ws 324/93) ist der Senat der Auffassung, dass in dem Besitz eines Telespielgerätes auch nicht deshalb eine Gefährdung des Vollzugsziels liegt, weil menschenverachtende oder gewaltverherrlichende Spielprogramme verwendet werden können oder die häufige Benutzung zu einer Konzentration auf die eigene Person und damit zu einer Vereinsamung und Einschränkung der Kommunikationsfähigkeit führen könnte.
  • BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 609/01

    Keine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts durch Versagung des Besitzes

    Abweichende oberlandesgerichtliche Entscheidungen (OLG Celle, StV 1994, S. 437 und OLG Dresden, NStZ-RR 2000, S. 222), die die generelle Ungefährlichkeit von Telespielgeräten angenommen hätten, stünden dem nicht entgegen.

    Allein aus einer abweichenden Bewertung von Telespielgeräten in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ergibt sich nicht, dass das Rechtsbeschwerdegericht hier willkürlich entschieden hätte, selbst wenn es in der Bewertung der generellen Gefährlichkeit von Telespielgeräten für die Sicherheit und Ordnung in Justizvollzugsanstalten von den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Celle (StV 1994, S. 437) und Dresden (StV 2001, S. 41 f.) abgewichen ist.

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 1 Ws 230/02

    Strafvollzug: Recht zum Besitz der Playstation II bei Versiegelung und

    Teilweise wurden Besitz und Betrieb von Telespielgeräten für zulässig erachtet (OLG Nürnberg NStZ-RR 2002, 191; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 222; OLG Hamm StV 2002, 270), während in anderen Fällen die Erwerb und Besitz von Telespielgeräten versagenden Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern gem. § 116 Abs. 1 StVollzG mangels eines Erfordernisses zur Fortbildung des Rechts oder Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht nachgeprüft wurden (OLG München BlStVKunde 2001, Nr. 4/5, 2-3; OLG Nürnberg ZfStrVo 2002, 188).

    Telespiele sind als Gegenstände zur Freizeitbeschäftigung auch außerhalb des Vollzuges für Erwachsene weit verbreitet, weshalb dies bei einem Gefangenen nicht anders bewertet werden kann (vgl. OLG Nürnberg NStZ-RR 2002, 191; OLG Celle NStZ 1994, 360; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 222; OLG Rostock ZfStrVo 2003, 56).

  • OLG Hamm, 22.05.2018 - 1 Vollz (Ws) 137/18

    Aushändigung einer Spielekonsole PlayStation 1 im Strafvollzug

    Ob den auch obergerichtlich vertretenen Auffassungen, dass von einer PlayStation 1 generell keine die Versagung der Herausgabe begründende Gefahr ausgeht (vgl. dazu OLG Dresden, Beschluss vom 16. September 1999 - 2 Ws 637/98, juris ), zu folgen ist, bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung, auch wenn diese Bewertung nach Maßgabe der senatsbekannten Umstände zumindest im Fall der ausschließlichen Verwendung von Originalzubehör sehr naheliegend erscheint.
  • OLG Nürnberg, 12.02.2002 - Ws 62/02

    Besitz und Betrieb eines Telespielgeräts der Marke Sony Playstation I in einer

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  • OLG Nürnberg, 01.03.2002 - Ws 210/02

    Sicherheit und Ordnung in Justizvollzugsanstalt; Gefährdung der Anstaltsordnung ;

    Bei der Prüfung, ob der Erwerb und Besitz eines Telespielgeräts (hier: Sony-Playstation) die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährden würde, kommt es auf die konkreten Gegebenheiten in der Justizvollzugsanstalt (Anstalt des Regelvollzugs mit höchstem Sicherheitsgrad) an (im Anschluß an OLG München Beschluß vom 07.03.2001 - 3 Ws 178, 179/01 in Abgrenzung zu OLG Dresden NStZ-RR 2000, 222 und OLG Gelle NStZ 1994, 360).

    Zwar ist in den vom Strafgefangenen angeführten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Celle (Beschluß vom 25.01.1994, NStZ 1994, 360) und des Oberlandesgerichts Dresden (Beschluß vom 16.09.1999, NStZ-RR 2000, 222) die Ansicht vertreten worden, im Besitz eines Telespielgeräts liege keine Gefährdung der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt.

  • OLG Jena, 25.03.2003 - 1 Ws 24/03

    Zulässigkeit des Besitzes einer Playstation 2

    Soweit sich ergangene Entscheidungen mit der Zulässigkeit des Besitzes eines Telespielgerätes Sony Playstation 1 oder anderer nicht programmierbarer Telespielgeräte befassen (etwa OLG Celle NStZ 1994, 360; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 222; OLG Nürnberg ZfStrVo 2002, 368), kann eine Divergenz von vornherein nicht bestehen.
  • OLG Karlsruhe, 21.03.2007 - 3 Ws 66/07

    Anspruch eines Gefangenen auf Aushändigung einer Spielkonsole "Nintendo Game

    Die von der Rechtsbeschwerde zur Stützung ihrer gegenteiligen Ansicht herangezogenen Entscheidungen (OLG Celle NStZ 1994, 360; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 222, OLG Nürnberg NStZ-RR 2002, 191) betreffen andere Spielkonsolen älterer Bauart, die in ihrer technischen Nutzbarkeit dem Gerät Nintendo "Game Cube" nicht vergleichbar sind.
  • KG, 08.01.2004 - 5 Ws 641/03

    Strafvollzug: Untersagung des Besitzes der Spielkonsole "Sony Playstation 2"

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung entschieden worden ist, daß in dem Besitz eines Telespielgerätes keine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt liege (vgl. OLG Celle NStZ 1994, 360; Dresden NStZ-RR 2000, 222 und Nürnberg NStZ-RR 2002, 191), beruht dies mithin - ungeachtet dessen, daß sich diese Entscheidungen teilweise ohnehin auf andersartige Geräte wie "Nintendo" oder "Sega" bezogen - nicht darauf, daß die Gerichte die Zulässigkeit des Besitzes von Telespielgeräten jedweder Beschaffenheit in jedem Fall und ohne Ansehung der konkreten Verhältnisse in der Justizvollzugsanstalt und des einzelnen Gefangenen bejahen wollten (vgl. OLG Karlsruhe BlStVK 2/2001, 5-7; OLG München aaO.; OLG Nürnberg ZfStrVo 2002, 188; OLG Rostock aaO. S. 58; KG, Beschluß vom 5. September 2001 - 5 Ws 519/01 Vollz -).
  • OLG Hamm, 07.02.2022 - 1 Vollz (Ws) 570/21

    Spielekonsole; Unterhaltungselektronik; Gefährdung der Sicherheit und Ordnung

    Ob den auch obergerichtlich vertretenen Auffassungen, dass von einer Spielekonsole01 generell keine die Versagung der Herausgabe begründende Gefahr ausgeht (vgl. dazu OLG Dresden, Beschluss vom 16. September 1999 - 2 Ws 637/98, juris ), zu folgen ist, bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung, auch wenn diese Bewertung nach Maßgabe der senatsbekannten Umstände zumindest im Fall der ausschließlichen Verwendung von Originalzubehör sehr naheliegend erscheint.
  • LG Aachen, 23.12.2002 - 33 Vollz 592/02

    Sony-Playstation

    Der Antragsteller hat in seinem Schreiben u.a. mehrfach auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 16.9.1999 (veröffentlicht u.a. in NStZ-RR 2000, 222) verwiesen.
  • EGMR, 22.01.2008 - 20579/04

    W. B. gegen Deutschland

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