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   OLG Koblenz, 19.11.1993 - 2 Ws 654/93   

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https://dejure.org/1993,3468
OLG Koblenz, 19.11.1993 - 2 Ws 654/93 (https://dejure.org/1993,3468)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.11.1993 - 2 Ws 654/93 (https://dejure.org/1993,3468)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. November 1993 - 2 Ws 654/93 (https://dejure.org/1993,3468)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dringender Tatverdacht; Tatsachenmaterial; Wahrscheinlichkeitsurteil; Verurteilungschancen; Ermittlungsergebnisse; Ergebnis der Beweisaufnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1994, 316
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.08.1991 - 1 StE 6/89

    Untersuchungshaft - Haftentscheidung - Beschwerdegericht - Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.11.1993 - 2 Ws 654/93
    Bei Haftentscheidungen in der Hauptverhandlung oder an ihrem Ende ist neben den im Zeitpunkt der Haftentscheidung vorliegenden und in den Akten ausgewiesenen gerichtsverwertbaren Ermittlungsergebnissen auch das Ergebnis der Beweisaufnahme zu berücksichtigen (vgl. BGH StV 1991, 525; KK Boujong aa0 Rdn. 7 zu § 112).

    Dabei kommt es vor allem darauf an, ob die Entscheidung des Tatgerichts, das aufgrund der Hauptverhandlung mit der Sache besonders eingehend befaßt ist, auf einer vertretbaren Wertung der zur Zeit für und gegen einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht und ob dabei alle wesentlichen tatsächlichen Umstände berücksichtigt wurden (vgl. BGH StV 1991, 525).

    Auch die Begründung der Strafkammer in dem die Haftbeschwerde verwerfenden Beschluß vom 15. Oktober 1993 vermag eine Wertung der bisherigen Beweisergebnisse im Sinne der vorerwähnten Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht zu leisten, da die Strafkammer als Beschwerdegericht ihrer Entscheidung nicht den Inbegriff der Hauptverhandlung zugrundelegen konnte (vgl. BGH aa0; Weider in StV 1991, 525, 526).

  • BGH, 04.12.1985 - 1 StR 394/85

    Beruhen eines Urteils auf einem Fehler in der Vereidigung des Dolmetschers -

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.11.1993 - 2 Ws 654/93
    Da die Zeugin soweit insbesondere unter Berücksichtigung der Angaben des Vernehmungsbeamten (Bl. 109 GA) - ersichtlich - bei ihrer polizeilichen Vernehmung ebenso wie in der Hauptverhandlung von einer Haschischlieferung an den Angeklagten nichts erwähnt hat, käme nach Auffassung des Senats eine solche Erwartung auch der spekulativen Vorausschau eines nur möglichen weiteren belastenden Ermittlungsergebnisses (vgl. Parigger in NStZ 1986, 211) gleich, die zur Begründung des dringenden Tatverdachts im Sinne von § 112 Abs. 1 StPO nicht herangezogen werden darf.
  • BGH, 29.09.2016 - StB 30/16

    Dringender Tatverdacht wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

    Dies bedingt, dass das erstinstanzliche Gericht dem Beschwerdegericht das Ergebnis seiner bisherigen Beweiserhebungen zumindest in zusammenfassender knapper Form zur Kenntnis bringt, damit dieses in eigener Verantwortung aus einer Zusammenschau des bisher erzielten Ergebnisses der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung mit den noch nicht in diese eingeführten, nach den Ermittlungen aber zur Verfügung stehenden weiteren Beweisen beurteilen kann, ob der dringende Tatverdacht weiter zu bejahen ist (s. etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 19. November 1993 - 2 Ws 654/93, StV 1994, 316, 317; KG, Beschluss vom 18. April 2016 - 4 Ws 40/16, StraFo 2016, 292).
  • KG, 01.03.2016 - 4 Ws 6/16

    Dinglicher Arrest: Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht;

    Hier gilt der Grundsatz, dass das Beschwerdegericht die vorläufige Bewertung des bisherigen Ergebnisses der Beweisaufnahme durch das Tatgericht nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen (vgl. BVerfG a.a.O.; BGH a.a.O.; KG StV 2001, 689) und folgerichtig in die - auf dieser Grundlage vorgenommene - Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht nur dann eingreifen und diese durch eine abweichende eigene Entscheidung ersetzen kann, wenn der Inhalt der angefochtenen Haftentscheidung offensichtlich fehlerhaft ist, weil der dringende Tatverdacht aus tatsächlich oder rechtlich nicht vertretbaren Gründen bejaht oder verneint wird (vgl. zum Ganzen BGH StV 2004, 143 = BGHR StPO § 112 Tatverdacht 3; BGH StV 1991, 525; OLG Celle StraFo 2015, 113; OLG Frankfurt am Main StV 1995, 593; OLG Koblenz StV 1994, 316; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. September 2007 - 4 Ws 305/07 - juris m.w.N.; Senat a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00

    Hauptverhandlung ; Haftfortdauerentscheidung ; Beschwerde; Haftbefehl; Dringender

    Denn es ist die originäre Aufgabe des Tatrichters, die Resultate der Beweisaufnahme festzustellen und die Gesamtheit der bisherigen Ermittlungs- und Verhandlungsergebnisse zu würdigen (ständige Rechtsprechung des Senates, vgl. eingehend StV 1997, 313; zuletzt Beschluss vom 28.08.2000, 3 Ws 185/00; siehe auch OLG Koblenz StV 1994, 316; KG StV 1993, 252; dass. Beschluss vom 14.01.1999, 4 Ws 5/99; Weider SW 1991, 525 f; Löwe/Rosenberg-Hilger, StPO, 35. Auflage 1996, § 112 Rn. 20).

    Da die schriftlichen Urteilsgründe jedoch zwischenzeitlich vorliegen und die Zustellung des Urteils an den Angeklagten bewirkt ist, bestand für den Senat kein Anlass, die Sache an das Amtsgericht zurückzugeben, denn auch die Gründe eines noch nicht rechtskräftigen Urteils stellen eine verlässliche Grundlage zur Beurteilung des Tatverdachts dar (vgl. hierzu OLG Koblenz StV 1994, 316).

  • KG, 24.03.2015 - 3 Ws 123/15

    Haftbeschwerdeverfahren während laufender Hauptverhandlung: Nachprüfung der

    In die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht kann das Beschwerdegericht nur dann eingreifen und diese durch eine abweichende eigene Entscheidung ersetzen, wenn der Inhalt der angefochtenen Haftentscheidung offensichtlich fehlerhaft ist, weil das Tatgericht den dringenden Tatverdacht aus Gründen bejaht oder verneint, die in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar sind (vgl. BGH StV 1991, 525; KG [4. Strafsenat], Beschlüsse vom 5. Oktober 2009 - 4 Ws 73/09 - , 30. Juli 2009 - 4 Ws 82/09 - und vom 8. Februar 2011 - 4 Ws 10/11 - OLG Frankfurt StV 1995, 593; OLG Koblenz StV 1994, 316; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. September 2007 - 4 Ws 305/07 - [juris]).
  • OLG Celle, 16.01.2015 - 1 Ws 22/15

    Darstellung des bisherigen Ergebnisses der Beweisaufnahme im

    Die Nachprüfung des Beschwerdegerichts beschränkt sich, da das Ergebnis der Beweisaufnahme diesem nicht zugänglich ist, darauf, ob das vom Tatrichter gewonnene Ergebnis auf Tatsachen gestützt ist, die diesem im Zeitpunkt seiner Entscheidung zur Verfügung standen und darauf, ob das mitgeteilte Ergebnis auf einer vertretbaren Bewertung dieser zur Zeit für und gegen einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht (vgl. Senat aaO; ebenso BGH StV 1991, 525; StV 2004, 143; OLG Koblenz, StV 1994, 316; OLG Karlsruhe StV 1997, 312; OLG Kiel, SchlHA 2003, 188; OLG Jena, StV 2005, 559; KG Beschluss vom 3. April 2006, Az. 1 AR 631/04, bei juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2007, 2 Ws 342/07, bei juris).
  • LAG Bremen, 15.01.2014 - 2 Sa 66/12

    Unwirksame ordentliche Verdachtskündigung eines Niederlassungsleiters wegen

    Bei der Prüfung des dringenden Tatverdachts hat der Richter im Zeitpunkt seiner Entscheidung aufgrund des ihm vorliegenden Tatsachenmaterials ein auf die Verurteilungschancen bezogenes Wahrscheinlichkeitsurteil abzugeben (OLG Koblenz, StV 1994, 316 f.; OLG Köln, StV 1996, 389 f. u. StV 1999, 156, 157).
  • OLG Hamm, 22.04.1998 - 3 Ws 182/98

    Begründung, Begründungsanforderungen an Haftentscheidung, Besetzung bei

    Auch die von der Verteidigung angeführte Entscheidung des OLG Koblenz (StV 1994, 316 f.) weist Besonderheiten im Einzelfall auf, die eine umfassendere Auseinandersetzung mit den zuvor erhobenen Beweisen ausnahmsweise als unabdingbar erscheinen lassen.
  • KG, 06.11.2014 - 4 Ws 112/14

    Beschwerde gegen die Wiederinvollzugsetzung eines Untersuchungshaftbefehls durch

    Anders als in den Fällen, in denen sich das Verfahren noch vor der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung befindet und der Tatverdachtsprüfung allein der bis dahin niedergelegte Akteninhalt zugrunde liegt, kann das Beschwerdegericht in diesem Verfahrensstadium in die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht nur dann eingreifen und diese durch eine abweichende eigene Entscheidung ersetzen, wenn der Inhalt der angefochtenen Haftentscheidung offensichtlich fehlerhaft ist, weil das Tatgericht den dringenden Tatverdacht aus Gründen bejaht oder verneint, die in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar sind (vgl. zum Ganzen BGH a.a.O. und StV 1991, 525; OLG Frankfurt am Main StV 1995, 593; OLG Koblenz StV 1994, 316; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. September 2007 - 4 Ws 305/07 - juris m.w.Nachw.; KG, Beschlüsse vom 24. März 2014 - 1 Ws 19/14 - und 8. Februar 2011 - 4 Ws 10/11 - m.w.Nachw.).
  • OLG Jena, 31.05.2005 - 1 Ws 185/05

    Haftbeschwerde

    Dabei kommt es vor allem darauf an, ob die Entscheidung des Tatgerichts, das aufgrund der Hauptverhandlung mit der Sache besonders eingehend befasst ist, auf einer vertretbaren Wertung der z. Z. für und gegen einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht und ob dabei alle wesentlichen tatsächlichen Umstände berücksichtigt wurden (vgl. BGH, aaO., OLG Koblenz, StV 1994, 316, 317).
  • OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 629/08

    Zurückverweisung bei einem mit Begründungsmängeln behafteten Beschluss über

    OLG Koblenz, StV 1994, 316.
  • KG, 27.01.2015 - 3 Ws 656/14

    Untersuchungshaft des Angeklagten: Gerichtsbesetzung bei Haftentscheidungen nach

  • OLG Celle, 26.03.2021 - 2 Ws 82/21

    Invollzugsetzung eines Haftbefehls; Fluchtgefahr bei hoher Straferwartung;

  • OLG Koblenz, 15.12.2003 - 2 Ws 918/03

    Tatverdacht, dringender Tatverdacht, hinreichender Tatverdacht

  • OLG Karlsruhe, 06.12.1996 - 3 Ws 321/96

    Beurteilung des Umfangs der Fluchtgefahr ; Zweck der Untersuchungshaft

  • KG, 17.06.2015 - 4 Ws 48/15

    Haftfortdauerentscheidung während laufender Hauptverhandlung: Umfang der

  • OLG Brandenburg, 31.05.2000 - 2 Ws 152/00

    Überprüfung des Tatverdachts nach Erlass eines Urteils

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