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   OLG Dresden, 12.05.2004 - 2 Ws 660/03   

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https://dejure.org/2004,14320
OLG Dresden, 12.05.2004 - 2 Ws 660/03 (https://dejure.org/2004,14320)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.05.2004 - 2 Ws 660/03 (https://dejure.org/2004,14320)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - 2 Ws 660/03 (https://dejure.org/2004,14320)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme wegen der Weigerung der Abgabe einer Urinprobe in der Anwesenheit eines Vollzugsbediensteten; Begründetheit einer Rechtsbeschwerde gegen die Aufhebung einer Disziplinarmaßnahme in Form der Beschränkung der Verfügung über das Hausgeld ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVollzG § 56 Abs. 2 § 101 § 102 Abs. 1
    Anordnung einer Disziplinarmaßnahme wegen Verweigerung der Abgabe einer Urinprobe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 588
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 22.07.2022 - 2 BvR 1630/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen beaufsichtigte Drogenscreenings mittels

    Eine anlasslose Anordnung einer Urinprobe zum Schutz der Gesundheit sei aber im Lichte des aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG folgenden allgemeinen Persönlichkeitsrechts unzulässig, weil die allgemeine Gefahr, dass Gefangene im Rahmen des Strafvollzugs mit Drogen in Kontakt kommen könnten, keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte für einen Drogenkonsum des betroffenen Gefangenen liefern und nicht mit hinreichender Sicherheit erwartet werden könne, dass durch die Untersuchung der Probe Erkenntnisse im Hinblick auf einen etwaigen Drogenkonsum gewonnen werden könnten (vgl. LG Göttingen, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 53 StVK 13/16 -, juris, Rn. 14 f.; OLG Jena, Beschluss vom 10. Mai 2007 - 1 Ws 68/07 -, juris, Rn. 33; OLG Dresden, Beschluss vom 12. Mai 2004 - 2 Ws 660/03 -, juris, Rn. 11; OLG Rostock, Beschluss vom 2. Mai 2004 - VAs 1/04 -, juris, Rn. 18; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. August 1989 - 2 Vollz (Ws) 28/89 -, NStZ 1989, S. 550; LG Augsburg, Beschluss vom 6. November 1997 - 2 NöStVK 666/97 -, ZfStrVo 1998, S. 113; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl. 2008, § 56 Rn. 5; Harrendorf/Ullenburch, in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl. 2019, 11.
  • KG, 26.01.2006 - 5 Ws 16/06

    Strafvollzug: Disziplinarmaßnahmen gegen die Weigerung eines Strafgefangenen zur

    Durch keine Tatsachen belegte Vermutungen (so im Fall des OLG Dresden NStZ 2005, 588, 589) reichen nicht aus.

    Daraus folgt, daß in den im Strafvollzugsgesetz vorgesehenen Fällen (§ 101 Abs. 1 StVollzG und § 56 Abs. 2 StVollzG) Eingriffe in die Grundrechte auch über die in anderen Rechtsgebieten, etwa der Strafprozeßordnung, vorgesehnen Ermächtigung hinaus zulässig sind (vgl. OLG Rostock aaO; OLG Koblenz NStZ 1989, 550, 552; a.A. OLG Dresden NStZ 2005, 588).

  • BVerfG, 06.08.2009 - 2 BvR 2280/07

    Verpflichtung zur Abgabe einer Urinprobe (Drogenkonsum; einschlägige

    OLG, Beschluss vom 31. Januar 2005 - 1 Ws 409/04 - ZfStrVo 2006, S. 118 f.; aus der Literatur zustimmend Arloth, StVollzG, 2. Aufl. 2008, § 56 Rn. 9; a.A.: Riekenbrauk, in: Schwind/Böhm/Jehle, StVollzG, 4. Aufl. 2005, § 56 Rn. 8, sowie - einen über die Anlasstat hinaus konkreter begründeten Konsumverdacht fordernd - Boetticher/Stöver, in: Feest, AK-StVollzG, 5. Aufl. 2006, § 56 Rn. 3; ebenso wohl OLG Dresden, Beschluss vom 12. Mai 2004 - 2 Ws 660/03 -, NStZ 2005, S. 588; für das Erfordernis eines konkreten Verdachts ohne Erläuterung, ob einschlägige Vorbelastung hierfür ausreichen soll, Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl. 2008, § 56 Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2009 - 3 Ws 1111/08

    Strafvollzug: Anordnung einer Urinabgabe zur Kontrolle auf Drogenmissbrauch als

    Derartige Drogenscreenings dürfen nicht nur bei Verdacht des Drogenmissbrauchs durch den betroffenen Gefangenen auf Grund aktueller konkreter Umstände - z.B. aktueller Drogenfund in seinem Haftraum (vgl. hierzu OLG Dresden, NStZ 2005, 588; OLG Jena, NStZ-RR 2008, 59 - jew. mwN) oder - etwa auf Grund von einschlägigen Vorbelastungen oder des der Vollstreckung zu Grunde liegenden Erkenntnisses - bekannter Suchtgefährdung des Gefangenen (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 19.09.2007 - 3 Vollz (Ws) 47/07 mwN) angeordnet werden.
  • KG, 05.10.2017 - 2 Ws 92/17

    Strafvollzug in Berlin: Verpflichtung des Strafgefangenen zur Abgabe von

    20 Da die Maßnahme ihre Rechtsgrundlage in einer Vorschrift zur Gefahrenabwehr und nicht in einer zur Gesundheitsvorsorge geschaffenen Regelung hat, spielt die frühere Kontroverse, ob § 56 Abs. 2 StVollzG (Bund) als Grundlage für die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme wegen der Verweigerung einer Urinprobe in Betracht kam, keine Rolle mehr (vgl. dazu befürwortend KG, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 Ws 16/06 Vollz - [juris]; wohl ablehnend OLG Dresden NStZ 2005, 588 [beck-online], jeweils mit weit. Nachweisen).
  • OLG Dresden, 12.05.2004 - 2 Ws 221/04
    Die Verfahren 2 Ws 660/03 und 2 Ws 221/04 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden, wobei erstgenanntes Verfahren führt.
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