Rechtsprechung
   OLG Dresden, 09.02.2000 - 2 Ws 660/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4489
OLG Dresden, 09.02.2000 - 2 Ws 660/99 (https://dejure.org/2000,4489)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.02.2000 - 2 Ws 660/99 (https://dejure.org/2000,4489)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. Februar 2000 - 2 Ws 660/99 (https://dejure.org/2000,4489)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4489) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafvollzugssache; Ausschluß; Richter; Ablehnung

  • Judicialis

    StVollzG § 109; ; StPO § 22 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 109; StPO §§ 22 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bautzen - 5 StVK 205/99
  • OLG Dresden, 09.02.2000 - 2 Ws 660/99

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 285
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 02.09.2009 - 2 BvR 448/09

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Unterlassung eines geeigneten

    Ein solcher Antrag, der in Strafvollzugssachen gemäß § 120 Abs. 1 StVollzG in Verbindung mit §§ 22 ff. StPO gestellt werden kann (vgl. statt vieler OLG Dresden, Beschluss vom 9. Februar 2000, NStZ-RR 2000, S. 285; Arloth, StVollzG, 2. Aufl. 2008, § 120 Rn. 3; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl. 2008, § 120 Rn. 2), war hier nicht deshalb entbehrlich, weil er von vornherein aussichtslos gewesen wäre (zur Unzumutbarkeit der Ausschöpfung offensichtlich aussichtsloser Rechtsbehelfe vgl. BVerfGE 70, 180 ; 86, 15 ; 102, 197 - stRspr).
  • OLG Hamm, 25.06.2009 - 2 Ws 172/09

    Richterablehnung im Verfahren nach §§ 109 ff StVollzG

    Zur Begründung wird - worauf die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm in ihrer Stellungnahme vom 16. Juni 2009 hingewiesen hat - , im Wesentlichen angeführt, da nach einhelliger herrschender Meinung in Schrifttum (zum Beispiel: Schüler, in: Schwind-Böhm, StVollzG, 3. Auflage, § 120 Rn. 3; Callies-Müller-Dietz, StVollzG, 10. Auflage, § 120 Rn. 2 und § 116 Rn. 5; Arloth-Lückemann, StVollzG, § 120 Rn. 3 und § 116 Rn. 5) und obergerichtlicher Rechtsprechung (zum Beispiel: KG Berlin, Beschluss vom 29. März 2001 - 5 Ws 145/01 Vollz - zitiert nach juris Rn. 6; OLG Dresden, NStZ-RR 2000, 285 ; OLG Celle, NStZ-RR 1999, 62; OLG Stuttgart, NStZ 1985, 524) die Strafvollstreckungskammer in Vollzugssachen als erkennendes Gericht angesehen werde, könne für Vollstreckungssachen nichts anderes gelten (KG Berlin, Beschluss vom 29. März 2001 - 5 Ws 145/01 Vollz - zitiert nach juris Rn. 6; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15. Juli 2004 - 1 Ws 99/04 -, zitiert nach juris Rn. 2 - jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    - nämlich unter Beachtung des normativen Inhalts sowie des Sinnes und Zweckes des Strafvollzugsgesetzes - anzuwenden sind (OLG Dresden, NStZ-RR 2000, 285).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht