Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.12.2006 - 2 Ws 665/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10300
OLG Köln, 28.12.2006 - 2 Ws 665/06 (https://dejure.org/2006,10300)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.12.2006 - 2 Ws 665/06 (https://dejure.org/2006,10300)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Dezember 2006 - 2 Ws 665/06 (https://dejure.org/2006,10300)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,10300) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bestellung eines ortsansässigen Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 140 Abs. 2 StPO
    Bestellung eines ortsansässigen Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines ortsansässigen Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren; Ordnungsgemäße Ausübung des gerichtlichen Ermessens bei der Beiordnung eines Pflichtverteidigers; Anordnung der Einholung eines Gutachtens zur Persönlichkeit eines Verurteilten und zur ...

  • Judicialis

    StPO § 140 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 2
    Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren - vorrangige Berücksichtigung eines ortsansässigen Verteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.2006 - 2 Ws 665/06
    Dies folgt aus dem verfassungsrechtlich geschützten Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 243; 68, 237, 256; BGHSt 48, 170, 172).

    Ein Rechtsanspruch auf Beiordnung des gewünschten Rechtsanwalts hat der Betroffene allerdings grundsätzlich nicht (BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 243).

  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.2006 - 2 Ws 665/06
    Dies folgt aus dem verfassungsrechtlich geschützten Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 243; 68, 237, 256; BGHSt 48, 170, 172).

    Ein Rechtsanspruch auf Beiordnung des gewünschten Rechtsanwalts hat der Betroffene allerdings grundsätzlich nicht (BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 243).

  • OLG Düsseldorf, 16.07.1997 - 2 Ws 246/97
    Auszug aus OLG Köln, 28.12.2006 - 2 Ws 665/06
    Das Gesetz sieht in der Gerichtsnähe ein wesentliches Auswahlkriterium, weil diese eine sachdienliche Verteidigung erleichtert (OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 21; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 2007, § 142, Rdn. 5).
  • OLG Frankfurt, 18.04.1985 - 3 Ws 305/85
    Auszug aus OLG Köln, 28.12.2006 - 2 Ws 665/06
    Soweit der Verurteilte einen nicht ortsansässigen Pflichtverteidiger benennt, kommt zwar auch dann dem Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Verurteilten und dem benannten Verteidiger besonders Gewicht zu, das Gericht kann jedoch unter Abwägung dieses Interesses mit den Vorteilen der Tätigkeit eines ortsansässigen Verteidigers von der Beiordnung des benannten Verteidigers absehen (vgl. OLG Rostock StraFo 2002, 85, 86; OLG Frankfurt StV 1985, 449; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 2007, § 142, Rdn. 12).
  • OLG Rostock, 18.12.2001 - I Ws 548/01

    Reduzierung des dem Vorsitzenden zustehenden Auswählermessens auf Null bei der

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.2006 - 2 Ws 665/06
    Soweit der Verurteilte einen nicht ortsansässigen Pflichtverteidiger benennt, kommt zwar auch dann dem Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Verurteilten und dem benannten Verteidiger besonders Gewicht zu, das Gericht kann jedoch unter Abwägung dieses Interesses mit den Vorteilen der Tätigkeit eines ortsansässigen Verteidigers von der Beiordnung des benannten Verteidigers absehen (vgl. OLG Rostock StraFo 2002, 85, 86; OLG Frankfurt StV 1985, 449; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 2007, § 142, Rdn. 12).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.2006 - 2 Ws 665/06
    Dies folgt aus dem verfassungsrechtlich geschützten Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 243; 68, 237, 256; BGHSt 48, 170, 172).
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 251/02

    Ablehnung der Bestellung eines vom Beschuldigten bezeichneten Rechtsanwalts zum

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.2006 - 2 Ws 665/06
    Dies folgt aus dem verfassungsrechtlich geschützten Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 243; 68, 237, 256; BGHSt 48, 170, 172).
  • OLG Köln, 22.03.2010 - 2 Ws 168/10

    Fortwirkung der Bestellung eines Pflichtverteidigers im Hauptverfahren für eine

    Dabei kann dahinstehen, ob - wie von dem Verteidiger und dem Landgericht Aachen kontrovers beurteilt - die Voraussetzungen für eine Beiordnung im Vollstreckungsverfahren in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 S. 1 StPO (vgl. hierzu BVerfGE 70, 297 [323]; Senat vom 28.12.2006 - 2 Ws 665/06-; Senat vom 03.03.2010 - 2 Ws 126/10; OLG Frankfurt/Main vom 14.01.2008 - 3 Ws 26/08- zit. nach juris; OLG Hamm vom 03.01.2008 - 3 Ws 704/07 - zit. nach juris; Meyer-Goßner, a.a.O., § 140 Rn. 33) vorliegend gegeben sind.
  • OLG Köln, 29.12.2015 - 2 Ws 834/15

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren

    Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung von § 140 Absatz 2 StPO dem Verurteilten dann ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass der Verurteilte seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann (BVerfGE 70, 297, 323; SenE vom 28.12.2006 - 2 Ws 665/06 - SenE vom 03.03.2010 - 2 Ws 126/10 - OLG Frankfurt/Main vom 14.01.2008 - 3 Ws 26/08 - zit. nach juris; OLG Hamm vom 03.01.2008 - 3 Ws 704/07 - zit. nach juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 140 Rdnr. 33).
  • OLG Köln, 03.03.2010 - 2 Ws 126/10

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren

    Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 S. 1 StPO dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass der Verurteilte seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann (BVerfGE 70, 297 [323]; Senat vom 28.12.2006 - 2 Ws 665/06-; OLG Frankfurt/Main vom 14.01.2008 - 3 Ws 26/08- zit. nach juris; OLG Hamm vom 03.01.2008 - 3 Ws 704/07 - zit. nach juris; Meyer-Goßner, a.a.O., § 140 Rn. 33).
  • OLG Köln, 09.05.2016 - 2 Ws 294/16

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren

    Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 S. 1 StPO dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass der Verurteilte seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann (BVerfGE 70, 297 [323]; Senat vom 28.12.2006 - 2 Ws 665/06-; OLG Frankfurt/Main vom 14.01.2008 - 3 Ws 26/08- zit. nach juris; OLG Hamm vom 03.01.2008 - 3 Ws 704/07 - zit. nach juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage, § 140 Rn. 33).
  • OLG Köln, 09.06.2016 - 2 Ws 363/16

    Pflichtverteidigung im Überprüfungsverfahren nach § 454 Abs. 2 StPO ;

    Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 S. 1 StPO dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass der Verurteilte seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann (BVerfGE 70, 297 [323]; Senat vom 28.12.2006 - 2 Ws 665/06-; OLG Frankfurt/Main vom 14.01.2008 - 3 Ws 26/08- zit. nach juris; OLG Hamm vom 03.01.2008 - 3 Ws 704/07 - zit. nach juris; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 59. Auflage, § 140 Rn. 33).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht