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   OLG Hamm, 02.02.2006 - 2 Ws 7/06   

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https://dejure.org/2006,5973
OLG Hamm, 02.02.2006 - 2 Ws 7/06 (https://dejure.org/2006,5973)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.02.2006 - 2 Ws 7/06 (https://dejure.org/2006,5973)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - 2 Ws 7/06 (https://dejure.org/2006,5973)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Annahme einer Annahmeberufung; Anfechtbarkeit einer über die Annahme einer Berufung ergehenden Entscheidung; Umfang der sachlichen Überprüfung der Nichtzulassung einer Annahmeberufung durch das Beschwerdegericht; Zulässigkeit eines Rechtsmittels ...

  • Judicialis

    StPO § 313; ; StPO § 322

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 313; StPO § 322
    Berufung; Annahmeberufung; Verwerfung; Anfechtbarkeit der Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 346
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Zweibrücken, 17.04.2002 - 1 Ws 167/02

    Stillschweigende Annahme der Berufung durch Terminsbestimmung zur

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2006 - 2 Ws 7/06
    Nur in diesen Fällen gilt § 322 a S. 2 StPO nicht (vgl. OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2002, 245; NStZ 1994, 601; OLG Stuttgart, Die Justiz 1999, 494; OLG Hamburg JR 1999, 479; Meyer-Goßner, a.a.O.).
  • OLG Koblenz, 20.07.1994 - 2 Ws 464/94

    Freispruch; Beantragung; Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2006 - 2 Ws 7/06
    Nur in diesen Fällen gilt § 322 a S. 2 StPO nicht (vgl. OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2002, 245; NStZ 1994, 601; OLG Stuttgart, Die Justiz 1999, 494; OLG Hamburg JR 1999, 479; Meyer-Goßner, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 05.10.1999 - 2 Ws 285/99

    Berufung, Annahmeberufung, Anfechtbarkeit der Entscheidung des Berufungsgerichts

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2006 - 2 Ws 7/06
    Eine Zulassung der Beschwerde in den Fällen, in denen die Berufung wegen offensichtlicher Unbegründetheit nicht angenommen worden ist, würde diesem Ziel widersprechen und gerade in den weniger bedeutenden Verfahren zu einer Mehrbelastung führen (vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 22. Dezember 2000 in 2 Ws 328/2000 sowie insbesondere vom 5. Oktober 1999 in 2 Ws 285/99 = VRS 98, 145).
  • OLG Hamm, 01.04.1996 - 2 Ws 124/96
    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2006 - 2 Ws 7/06
    Soweit der Senat von der Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen einen Nichtannahmebeschluss des Berufungsgerichts nach § 313 Abs. 2 StPO bereits in den Fällen ausgegangen ist, in denen Streit über die Frage besteht, ob überhaupt ein Fall der Annahmeberufung nach § 313 Abs. 1 S. 1 StPO vorliegt (vgl. Senatsbeschluss vom 1. April 1996 in 2 Ws 124/96 = NStZ 1996, 455 = StV 1997, 69 = MDR 1996, 843 und ihm folgend der hiesige 3. Strafsenat - Beschluss vom 8. September 2005 in 3 Ws 379/05 sowie das OLG Koblenz, NStZ-RR 2000, 306), hält er an dieser Rechtsprechung nicht mehr fest.
  • OLG Koblenz, 24.02.2000 - 2 Ws 110/00

    Antrag des Sitzungsvertreters auf Freispruch bei vorhergehendem

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2006 - 2 Ws 7/06
    Soweit der Senat von der Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen einen Nichtannahmebeschluss des Berufungsgerichts nach § 313 Abs. 2 StPO bereits in den Fällen ausgegangen ist, in denen Streit über die Frage besteht, ob überhaupt ein Fall der Annahmeberufung nach § 313 Abs. 1 S. 1 StPO vorliegt (vgl. Senatsbeschluss vom 1. April 1996 in 2 Ws 124/96 = NStZ 1996, 455 = StV 1997, 69 = MDR 1996, 843 und ihm folgend der hiesige 3. Strafsenat - Beschluss vom 8. September 2005 in 3 Ws 379/05 sowie das OLG Koblenz, NStZ-RR 2000, 306), hält er an dieser Rechtsprechung nicht mehr fest.
  • OLG Hamburg, 17.09.1998 - 2 Ws 246/98

    Strafprozeßrecht: Kein Annahmeerfordernis der Berufung bei Einziehung neben

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2006 - 2 Ws 7/06
    Nur in diesen Fällen gilt § 322 a S. 2 StPO nicht (vgl. OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2002, 245; NStZ 1994, 601; OLG Stuttgart, Die Justiz 1999, 494; OLG Hamburg JR 1999, 479; Meyer-Goßner, a.a.O.).
  • KG, 29.02.2024 - 4 Ws 7/24

    Keine Annahmeberufung bei Absehen von Strafe

    Handelt es sich hingegen um eine ohne weiteres der Berufung unterliegende Entscheidung und geht das Landgericht lediglich fälschlicherweise von einer Annahmebedürftigkeit aus oder besteht insoweit - wie vorliegend - jedenfalls Streit (vgl. KG, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 5 Ws 2/17 -, juris Rn. 4; Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 322a Rn. 10 mwN; a. A. OLG Hamm, Beschluss vom 2. Februar 2006 - 2 Ws 7/06 -, juris Rn. 23 ff.), so verbleibt es bei der in § 322 Abs. 2 StPO vorgesehenen Anfechtungsmöglichkeit.

    Der Gesetzgeber wollte mit § 322a Satz 2 StPO lediglich die sachliche Prüfung nach § 313 Abs. 2 StPO einer weiteren gerichtlichen Kontrolle entziehen (vgl. BR-Drs. 12/1217, Seite 40); eine Auslegung des § 322a Satz 2 StPO dahingehend, auch die vorgelagerte, nach formalen Erwägungen zu treffende Entscheidung darüber, dass ein Bagatellfall im Sinne des § 313 Abs. 1 StPO vorliege, vom Anwendungsbereich des § 322 Abs. 2 StPO auszunehmen, wäre mit dieser Intention, dem Charakter der Norm als rechtswegbeschränkende Ausnahmevorschrift (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Januar 2006 - 4 Ws 18/2006 -, juris Rn. 5) und ihrem Wortlaut unvereinbar, der nicht auf "den Beschluss nach § 313 Abs. 2", sondern auf die Entscheidung über die Annahme der Berufung abstellt (im Ergebnis ebenso: OLG Stuttgart, aaO; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 1 Ws 451/00 -, juris Rn. 3; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. September 1998 - 2 Ws 246/98 -, juris Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Juli 1998 - 4 Ws 311/98 -, juris Rn. 7; OLG Köln, NStZ 1996, 150, 151; OLG Koblenz, NStZ 1994, 601; Gössel aaO Rn. 10; für eine analoge Anwendung des § 322 Abs. 2 StPO: OLG Dresden, Beschluss vom 6. November 2020 - 2 Ws 456/20 -, juris Rn. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 2. Februar 2006 - 2 Ws 7/06 -, juris Rn. 18 f.; KG, aaO; ohne Festlegung auf ein bestimmtes Rechtsmittel: OLG Jena, Beschluss vom 16. Dezember 1999 - 1 Ws 371/99 -, juris Rn. 2; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Februar 1996 - 3 Ws 42/96 -, juris Rn. 3; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. Juni 1994 - 1 Ws 280-281/94 -, juris).

  • VerfGH Bayern, 08.07.2009 - 20-VI-08

    Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung und zivilgerichtliche

    Dies gilt nach allgemeiner Meinung nicht nur hinsichtlich einer Annahmeentscheidung, sondern auch dann, wenn wie vorliegend die Berufung wegen offensichtlicher Unbegründetheit nicht angenommen und deshalb verworfen wurde (vgl. OLG Hamm vom 2.2.2006 = NStZ-RR 2006, 346 f.; Meyer-Goßner, RdNr. 8 zu § 322 a; jeweils m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 09.03.2009 - 6 Ws 7/09

    Jugendstrafverfahren: Anwendbarkeit der Vorschriften der Strafprozessordnung über

    Etwas anderes gilt, wenn zwischen den Verfahrensbeteiligten Streit darüber besteht, ob die Voraussetzungen der Annahmeberufung vorliegen (vgl. OLG Stuttgart Justiz 2006, 256) oder unabhängig vom Vorliegen eines Streits zu dieser Frage die Voraussetzungen des § 313 Abs. 1 Satz 1 StPO tatsächlich nicht vorlagen (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2006, 346).
  • OLG Koblenz, 18.04.2011 - 1 Ws 216/11

    Sprungrevision des Angeklagten: Gegenstandslosigkeit eines

    In diesen Fällen wird die sofortige Beschwerde entgegen § 322a Satz 2 StPO und in analoger Anwendung des § 322 Abs. 2 StPO für statthaft erachtet, wenn die Voraussetzungen des § 313 Abs. 1 StPO, unter denen über die Annahme der (endgültig gewählten) Berufung zu entscheiden ist, tatsächlich gar nicht vorgelegen haben (OLG Koblenz NStZ 1994, 601; OLG Zweibrücken NStZ 1994, 601; NStZ-RR 2002, 245; OLG Stuttgart Justiz 1999, 494; OLG Hamburg JR 1999, 479; OLG Hamm NStZ-RR 2006, 346; Meyer-Goßner a.a.O. § 322a Rn. 8 m.w.N.).
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