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   OLG Dresden, 18.07.2011 - 2 Ws 70/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,35890
OLG Dresden, 18.07.2011 - 2 Ws 70/11 (https://dejure.org/2011,35890)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.07.2011 - 2 Ws 70/11 (https://dejure.org/2011,35890)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. Juli 2011 - 2 Ws 70/11 (https://dejure.org/2011,35890)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mehrfacher Eintritt der Führungsaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 159
  • Rpfleger 2012, 285
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 24.05.2011 - 4 Ws 74/11

    Führungsaufsicht: Beendigung einer nach Erledigung der Unterbringung

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2011 - 2 Ws 70/11
    Der Senat vertritt hierzu in Übereinstimmung mit dem OLG Stuttgart (Beschluss vom 24. Mai 2011 - 4 Ws 74/11 - zitiert nach juris), der herrschenden Meinung und abweichend vom OLG Bamberg (Beschluss vom 19. November 2010 - 1 Ws 690/10 -, zitiert nach juris) die Ansicht, dass es sich in Fällen der hier vorliegenden Konstellation um den Eintritt einer "neuen" befristeten Führungsaufsicht handelt mit der Folge, dass die zuvor (ebenfalls gesetzlich eingetretene) befristete Führungsaufsicht nach § 68 e Abs. 1 Nr. 3 StGB endet.
  • BGH, 16.05.2012 - 2 ARs 167/12

    Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen zu Führungsaufsicht

    Gleichzeitig endete gemäß § 68e Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB die bisherige vom Landgericht Köln am 8. November 2006 gemäß § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB festgestellte Führungsaufsicht, dessen Überwachung die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bonn übernommen hatte (vgl. OLG Dresden NStZ-RR 2012, 159).
  • KG, 19.06.2018 - 2 Ws 139/17

    Strafvollzugsverfahren: Wahrung der Schriftform bei Einlegung einer

    Dies ist immer dann der Fall, wenn von der angefochtenen Entscheidung eine Gefahr für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ausgeht, weil über eine Fehlentscheidung im Einzelfall hinaus zu erwarten ist, dass der Rechtsfehler in weiteren Fällen Bedeutung erlangen wird (BVerfG, Beschluss vom 22 .Mai 2012 - 2BvR2207/10 -, juris Rn. 4; BVerfG, Beschluss vom 11. April 2008 - 2BvR866/06 -, juris Rn. 19; BGH, Beschluss vom 12. November 1970 - 1 StR 263/70 -, juris Rn. 30; Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 2011 - 2 Ws 120/11 - und vom 21. März 2011 - 2 Ws 70/11 - Bachmann in LNNV, StVollzG 12. Aufl., Abschnitt P Rn. 93).

    Dies ist immer dann der Fall, wenn von der angefochtenen Entscheidung eine Gefahr für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ausgeht, weil über eine Fehlentscheidung im Einzelfall hinaus zu erwarten ist, dass der Rechtsfehler in weiteren Fällen Bedeutung erlangen wird (BVerfG, Beschluss vom 22 .Mai 2012 - 2BvR2207/10 -, juris Rn. 4; BVerfG, Beschluss vom 11. April 2008 - 2BvR866/06 -, juris Rn. 19; BGH, Beschluss vom 12. November 1970 - 1 StR 263/70 -, juris Rn. 30; Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 2011 - 2 Ws 120/11 - und vom 21. März 2011 - 2 Ws 70/11 - Bach-mann in LNNV, StVollzG 12. Aufl., Abschnitt P Rn. 93).

  • OLG Saarbrücken, 11.01.2016 - 1 Ws 248/15

    Führungsaufsicht nach Entlassung aus dem Vollzug einer Unterbringung in einer

    Während der Dauer der anschließenden Strafvollstreckung hat diese Führungsaufsicht gemäß § 68e Abs. 1 Satz 2 StGB lediglich geruht (vgl. OLG Rostock, Beschl. v. 22.02.2011 - I Ws 39/11, juris Rn. 13; OLG Stuttgart Justiz 2011, 344 ff. - juris Rn. 9; OLG Dresden NStZ-RR 2012, 159 - juris Rn. 3; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, a. a. O., § 68e Rn. 7; a. A. offenbar Fischer, a. a. O., § 68e Rn. 8, der § 68e Abs. 1 Satz 2 StGB nur auf die Fälle der unbefristeten Führungsaufsicht bezieht).
  • OLG Hamm, 06.12.2016 - 5 Ws 303/16

    Führungsaufsicht, Erledigung, Suchtmittelkontrolle, Kostentragungspflicht

    Da die ursprüngliche Führungsaufsicht, wie bereits ausgeführt, gem. § 68e Abs. 1 Nr. 3 StGB endete, handelt es sich nunmehr um den Eintritt einer neuen Führungsaufsicht (zu vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 18.07.2011 - 2 Ws 70/11 - NStZ-RR 2012, 159 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 29.02.2012 - 2 Ws 70/12

    Maßregel

    Die damit gemäß § 67d Abs. 5 S. 2 StGB kraft Gesetzes eingetretene zeitige Führungsaufsicht ruhte allerdings nach § 68e Abs. 1 S. 2 StGB wegen der sich anschließenden Reststrafenvollstreckung (vgl. zur Problematik Senatsbeschluss vom 18. Juli 2011 - Az.: 2 Ws 70/11 -, zitiert nach juris; Groß in jurisPR-StrafR 5/2011, Anm. 3).
  • KG, 18.05.2017 - 2 Ws 28/17

    Rechtsbehelfe in Maßregelvollzugssachen: Statthaftigkeit des Antrags auf

    Dies ist immer dann der Fall, wenn von der angefochtenen Entscheidung eine Gefahr für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ausgeht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2012 - 2 BvR 2207/10 - [juris] Rdn. 4; BVerfG, Beschluss vom 11. April 2008 - 2 BvR 866/06 - [juris] Rdn. 19; BGH, Beschluss vom 12. November 1970 - 1 StR 263/70 - [juris] Rdn. 30; Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 2011 - 2 Ws 120/11 - und 21. März 2011 - 2 Ws 70/11 - Bachmann in LNNV, StVollzG 12. Auflage, Abschnitt P Rdn. 93).
  • KG, 06.02.2020 - 2 Ws 3/20

    Strafvollzug: Anforderungen an die Beantragung einer Vollzugsmaßnahme durch den

    Dies ist immer dann der Fall, wenn von der angefochtenen Entscheidung eine Gefahr für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ausgeht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2012 - 2 BvR 2207/10 -, juris Rn. 4; BVerfG, Beschluss vom 11. April 2008 - 2 BvR 866/06 -, juris Rn. 19; BGH, Beschluss vom 12. November 1970 - 1 StR 263/70 -, juris Rn. 30; Senat, Beschlüsse vom 18. Mai 2017 - 2 Ws 28/17 Vollz -, juris; vom 13. Mai 2011 - 2 Ws 120/11 - und 21. März 2011 - 2 Ws 70/11 - Bachmann in LNNV, StVollzG 12. Auflage, Abschnitt P, Rn. 93).
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