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   OLG Hamm, 14.03.2003 - 2 Ws 71/2003   

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https://dejure.org/2003,7723
OLG Hamm, 14.03.2003 - 2 Ws 71/2003 (https://dejure.org/2003,7723)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.03.2003 - 2 Ws 71/2003 (https://dejure.org/2003,7723)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. März 2003 - 2 Ws 71/2003 (https://dejure.org/2003,7723)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    1. Zur Pflicht der Strafvollstreckungskammer im Verfahren nach § 67 d StGB ein Sachverständigengutachten einzuholen. 2. Zu Recht des Verteidigers auf rechtzeitige Akteneinsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung eines Untergebrachten; Nichteinhaltung der Verfahrensvorschrift des § 454 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO); Einholung eines Sachverständigengutachtens im Verfahren nach § 67 d Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB); Verzicht durch Untergebrachten oder die Staatsanwaltschaft ...

  • Judicialis

    StGB § 67 d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67d
    Einholung eines Sachverständigengutachten und rechtzeitige Akteneinsicht im Strafvollstreckungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2004, 273
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 08.07.1999 - 1 Ws 422/99
    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2003 - 2 Ws 71/03
    Die Frage der Heilung oder Ungefährlichkeit eines wegen psychischer Erkrankung Untergebrachten kann jedoch zulässig nur durch einen Sachverständigen beurteilt werden (zu vgl. OLG Koblenz, StV 1999, 496).
  • OLG Hamm, 13.02.2002 - 2 BL 7/02

    Haftprüfung; verweigerte Akteneinsicht, Auswirkungen, wichtiger Grund

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2003 - 2 Ws 71/03
    Der Senat weist in dem Zusammenhang auf seinen Beschluss vom 13. Februar 2002 in 2 BL 7/02, ZAP EN-Nr. 242/2002 = StV 2002, 318 mit zustimmender Anmerkung von Deckers = wistra 2002, 277 hin.
  • OLG Celle, 13.10.1998 - 2 Ws 257/98
    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2003 - 2 Ws 71/03
    Daher ist die Strafvollstreckungskammer vor einer Entscheidung über die Aussetzung der weiteren Vollstreckung einer Unterbringung zur Bewährung generell zur Einholung eines Sachverständigengutachtens verpflichtet (zu vgl. OLG Celle, StV 1999, 384, 385).
  • KG, 11.12.1998 - 5 Ws 672/98

    Sofortige Beschwerde hinsichtlich der Aussetzung der Vollstreckung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2003 - 2 Ws 71/03
    Nur ein auf diese Weise erstelltes Gutachten ermöglicht es dem Gericht, den Sachverständigen zu kontrollieren, seiner eigenen Entscheidungsverantwortung, die ihm der Sachverständige nicht abnehmen kann, gerecht zu werden und auf der Basis der Wahrscheinlichkeitsaussage die Rechtsfrage zu beantworten, ob eine Bewährungsaussetzung verantwortet werden kann (zu vgl. KG Berlin, NJW 1999, 1797 f).
  • KG, 10.01.2006 - 5 Ws 7/06

    Maßregelvollstreckung: Zur Verpflichtung zur Einholung eines externen

    Auch in den Fällen der Unterbringung nach § 63 StGB besteht die Verpflichtung zur Einholung eines externen Sachverständigengutachtens nach § 454 Abs. 2 StPO nur dann, wenn das Vollstreckungsgericht die Aussetzung der Maßregel tatsächlich in Betracht zieht (a.A: OLG Hamm StV 2004, 273).

    a) Der Senat teilt die Auffassung des von der Beschwerde zitierten OLG Hamm (StV 2004, 273) nicht, wonach in Fällen des §§ 63 StGB schon die Vorfrage, ob eine Aussetzung der Maßregel überhaupt in Betracht kommt, nur nach Einholung des Gutachtens eines (externen) Sachverständigen beantwortet werden kann.

  • OLG Hamm, 13.09.2005 - 4 Ws 358/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Sachverständigengutachten,

    Es ist nicht erforderlich bei jeder Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung ein Sachverständigengutachten einzuholen (Abweichung von 2 Ws 71/03).

    Die Argumente der Gegenmeinung (OLG Koblenz NStZ 1999, 345/346 und ihm folgend der hiesige 2. Strafsenat, Beschluß vom 14.03.2003, Az. 2 Ws 71/03 veröffentlicht bei burhoff.de - der von der Verteidigung ohne Zitat-Hinweis wortgetreu wiedergegeben wird) dringen nicht durch.

  • OLG Frankfurt, 02.04.2009 - 3 Ws 281/09

    Aussetzung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Erforderlichkeit der

    Zwar bedarf es nach ganz herrschender, vom Senat in st. Rspr. (vgl. z.B. Beschl. v. 10.3.2008 - 3 Ws 252/08) geteilter Meinung der Einholung eines Sachverständigengutachtens dann nicht, wenn nach § 463 III 3, 454 II StPO das Gericht die Aussetzung der Unterbringung nicht in Erwägung zieht und hierzu auch nicht gehalten war (vgl. BGH, NStZ 2000, 69; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2003, 283; OLG Hamm, StV 2004, 273; OLG Celle, NStZ-RR 1999, 179; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 463 Rn 6a mzwN auch zur abweichenden Meinung).
  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 104/07

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Grundrechts auf Freiheit der Person

    aa) Die Fachgerichte sind in Einklang mit der herrschenden Meinung (vgl. BGH, NStZ 2000, 279; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2003, 283; OLG Hamm, StV 2004, 273; OLG Celle, NStZ-RR 1999, 179; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 463 Rn. 6a) davon ausgegangen, dass für eine Entscheidung nach § 67c Abs. 1 StGB ein Sachverständiger gemäß §§ 463 Abs. 3, 454 Abs. 2 StPO nur dann heranzuziehen ist, wenn das Vollstreckungsgericht die Aussetzung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung erwägt.
  • OLG Frankfurt, 10.03.2008 - 3 Ws 252/08

    Überprüfung der Sicherheitsverwahrung: Pflicht zur Einholung eines

    Der Senat vertritt - in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (vgl. BGH, NStZ 2000, 69; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2003, 283; OLG Hamm, StV 2004, 273; OLG Celle, NStZ-RR 1999, 179; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 463 Rn 6a mzwN auch zur abweichenden Meinung) - in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. Beschl. v. 10.11.2005 - 3 Ws 945/05 und v. 13.02.2007 - 3 Ws 165-166/07 mwN) die Auffassung, dass für eine Entscheidung nach § 67 c I StGB ein Sachverständiger zwingend nur dann heranzuziehen ist, wenn das Vollstreckungsgericht die Aussetzung der Sicherungsverwahrung erwägt oder zu erwägen Veranlassung haben müsste.
  • OLG Frankfurt, 24.05.2012 - 3 Ws 422/12

    Strafvollstreckung: Notwendigkeit der Einholung eines kriminalprognostischen

    Der Senat vertritt - in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (vgl. BGH, NStZ 2000, 69; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2003, 283; OLG Hamm, StV 2004, 273; OLG Celle, NStZ-RR 1999, 179; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 463 Rn 6a mzwN auch zur abweichenden Meinung) - zwar in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. Beschl. v. 11.10.2011 - 3 Ws 945/11; v. 10.11.2005 - 3 Ws 945/05 und v. 13.02.2007 - 3 Ws 165-166/07 mwN) die Auffassung, dass für eine Entscheidung nach § 67 c I oder § 67d II StGB, also vor Erreichen der 10-Jahresgrenze der Maßregelvollstreckung ein Sachverständiger zwingend nur dann heranzuziehen ist, wenn das Vollstreckungsgericht die Aussetzung der Sicherungsverwahrung erwägt oder zu erwägen Veranlassung haben müsste.
  • OLG Frankfurt, 21.04.2009 - 3 Ws 316/09
    Nach herrschender, vom Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Senat, NStZ-RR 2008, 237 sowie z.B. Beschl. v. 02.04.2009 - 3 Ws 281/09 jew. mwN) geteilter Meinung bedarf es der Einholung eines Sachverständigengutachtens und der mündlichen Anhörung des Sachverständigen dann nicht, wenn nach § 463 III 3, 454 II StPO das Gericht die Aussetzung der Unterbringung nicht in Erwägung zieht und hierzu auch nicht gehalten war (vgl. BGH, NStZ 2000, 69; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2003, 283; OLG Hamm, StV 2004, 273; OLG Celle, NStZ-RR 1999, 179; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 463 Rn 6a mzwN auch zur abweichenden Meinung).
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